Medizinischer Dienst
Auch: MD, MDK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Die Stelle, die im Auftrag der Pflegekasse begutachtet. Sie erstellt ein Gutachten mit einer Empfehlung – entscheiden über den Pflegegrad tut allein die Pflegekasse selbst.
Der Medizinische Dienst ist seit 2022 eine eigenständige Körperschaft und nicht mehr Teil der Krankenkassen; die frühere Abkürzung MDK ist überholt. Für privat Versicherte übernimmt Medicproof dieselbe Aufgabe, nach denselben Maßstäben. Begutachtet wird durch Pflegefachkräfte oder Ärztinnen. Wichtig ist die Rollenverteilung: Der Dienst erhebt und empfiehlt, die Pflegekasse entscheidet. Ein Widerspruch richtet sich deshalb immer an die Kasse. Sind Sie mit dem Verhalten im Termin unzufrieden, können Sie sich an die Ombudsperson wenden – ein Weg, auf den die Pflegekasse im Bescheid hinweisen muss und der kaum genutzt wird. Die Begutachtung ist für Sie kostenfrei, unabhängig vom Ergebnis.
- Rechtsgrundlage
- § 18 SGB XI, § 278 SGB V
- Zuständig ist
- der Medizinische Dienst begutachtet, die Pflegekasse entscheidet
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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