Leichte kognitive Störung
Auch: MCI, beginnende Vergesslichkeit, leichte kognitive Beeinträchtigung
Eine messbare Verschlechterung von Gedächtnis oder Denkleistung, die über das altersübliche Maß hinausgeht – den Alltag aber noch nicht wesentlich beeinträchtigt. Sie ist keine Demenz und muss auch keine werden.
Sie liegt zwischen normalem Altern und Demenz. Betroffene bemerken die Veränderung meist selbst und leiden darunter, obwohl sie ihren Alltag noch selbstständig führen. Der Verlauf ist offen: Ein Teil entwickelt später eine Demenz, bei anderen bleibt es über Jahre stabil, manche werden wieder besser – etwa wenn eine Depression, eine Schilddrüsenstörung oder Medikamente dahinterstehen. Genau deshalb lohnt die ärztliche Abklärung, statt es als Altersvergesslichkeit abzutun. Ein Pflegegrad kommt in diesem Stadium selten in Betracht. Sinnvoll sind dagegen frühzeitige Regelungen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ordnung in den Unterlagen. Die Untersuchung erfolgt in einer Gedächtnissprechstunde oder Hausarztpraxis.
- Zuständig ist
- ärztliche Abklärung, Gedächtnissprechstunde
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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