Kombinationsleistung
Auch: Kombileistung, anteiliges Pflegegeld
Die Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Wer den Pflegedienst nur teilweise nutzt, bekommt für den ungenutzten Anteil anteilig Geld ausgezahlt, ohne selbst rechnen zu müssen.
Die meisten Familien brauchen beides: einen Dienst für bestimmte Aufgaben und Geld für die Pflege, die sie selbst leisten. Genau das ermöglicht die Kombinationsleistung. Wer gut die Hälfte des Sachleistungsbudgets nutzt, behält etwa die Hälfte des Pflegegeldes. Die Rechnung stellt die Pflegekasse auf, Sie müssen nichts ausrechnen. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst wird der Sachleistungsanteil ermittelt, dann der Rest in Geld umgesetzt. An die einmal gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden – sie lässt sich also nicht monatlich anpassen. Wer absehbar mehr Dienstleistung braucht, sollte das vorher bedenken. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich.
- Rechtsgrundlage
- § 38 SGB XI
- Zuständig ist
- die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; privat Versicherte: die private Pflegepflichtversicherung
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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