Kinderhospiz
Auch: Kinder- und Jugendhospiz, ambulanter Kinderhospizdienst
Eine Einrichtung für Kinder und junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung – und für ihre Familien. Sie begleitet ab der Diagnose, nicht erst am Lebensende. Auch Geschwisterkinder werden mitbetreut.
Das ist der wesentliche Unterschied zum Hospiz für Erwachsene. Kinder werden oft über viele Jahre begleitet, und die Familien kommen regelmäßig zu Aufenthalten, die auch der Entlastung dienen. Geschwisterkinder werden ausdrücklich mitbetreut – sie stehen im Alltag sonst häufig zurück. Neben den stationären Häusern gibt es ambulante Kinderhospizdienste, die zu Hause begleiten. Die Zahl der Plätze ist gering, das Einzugsgebiet entsprechend groß; viele Familien nehmen lange Wege in Kauf. Die Kosten des Aufenthalts tragen die Kassen. Die medizinische Behandlung bleibt bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Die Aufenthalte werden lange im Voraus geplant und sind auch zur Entlastung der Eltern gedacht.
- Rechtsgrundlage
- § 39a SGB V
- Zuständig ist
- das Kinderhospiz; die Kosten tragen die Kassen
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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