Familienpflegezeit
Auch: Arbeitszeitreduzierung Pflege, teilweise Freistellung
Das Recht, die Arbeitszeit für die Pflege eines nahen Angehörigen über längere Zeit zu verringern – bis zu 24 Monate, wobei mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit erhalten bleiben müssen. Der Kündigungsschutz gilt auch hier.
Sie ist der lange Weg neben der Pflegezeit: nicht ganz aussteigen, sondern kürzertreten. Beide zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten und müssen unmittelbar aneinander anschließen – wer erst Pflegezeit nimmt, muss die Familienpflegezeit direkt anhängen, sonst ist sie verloren. Sie gilt nur in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten und muss schriftlich angekündigt werden: für den regulären Beginn acht Wochen vorher, beim unmittelbaren Anschluss an eine Pflegezeit gilt grundsätzlich eine längere Frist. Gehalt zahlt der Arbeitgeber nur für die geleistete Zeit; zum Ausgleich gibt es beim Bundesamt für Familie ein zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt wird. Der Kündigungsschutz gilt ab der Ankündigung, frühestens zwölf Wochen vor dem Beginn. Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene Regelungen des Dienstherrn.
- Rechtsgrundlage
- § 2 FPfZG, § 3 FPfZG
- Zuständig ist
- der Arbeitgeber; das Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Beitrag teilen
Für Instagram und TikTok gibt es keinen Teilen-Link – dort fügen Sie die Adresse selbst ein. Auf dem Handy führt „Mit einer App teilen“ direkt zu allen installierten Apps.
Keine Daten ohne Ihr Zutun: Diese Seite lädt nichts von Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Erst wenn Sie auf einen der Knöpfe tippen, öffnet sich der jeweilige Dienst.





