Eigenanteil
Auch: Zuzahlung, Selbstbeteiligung, einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE
Der Teil der Pflegekosten, den die pflegebedürftige Person selbst trägt. Er entsteht, weil die Pflegeversicherung nur einen festen Zuschuss zahlt und nicht die tatsächlichen Kosten.
Im Heim setzt sich der Eigenanteil aus mehreren Posten zusammen: dem Anteil an den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung. Nur der erste Posten ist innerhalb eines Hauses für alle Bewohner gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad, und wird mit der Dauer des Aufenthalts schrittweise gemindert. Die übrigen Posten trägt man vollständig selbst. In der häuslichen Pflege entsteht ein Eigenanteil, wenn das Budget des Pflegedienstes nicht reicht oder Leistungen gewählt werden, die die Kasse nicht bezahlt. Reicht das Einkommen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege ein.
- Rechtsgrundlage
- § 43c SGB XI, § 82 SGB XI
- Zuständig ist
- die Einrichtung rechnet ab; bei Bedürftigkeit das Sozialamt
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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