Bestattungsfristen
Auch: Bestattungspflicht, Frist Beerdigung, Aufbahrungsfrist
Die gesetzlich vorgegebene Zeit, innerhalb derer eine verstorbene Person bestattet sein muss. Was hier gilt, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Auskunft gibt das Bestattungsunternehmen, das die Anmeldungen übernimmt.
Zwei Fristen sind zu unterscheiden. Die erste betrifft die Zeit, die eine verstorbene Person zu Hause bleiben darf, bevor sie überführt wird – sie ist kurz bemessen und in den Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Die zweite betrifft die Bestattung selbst, die innerhalb weniger Tage erfolgen muss; bei einer Feuerbestattung sind die Spielräume meist größer. Auskunft über die Regelung Ihres Bundeslandes gibt das Bestattungsunternehmen, das auch die Anmeldungen übernimmt. Bestattungspflichtig sind in der Regel die nächsten Angehörigen, und zwar unabhängig davon, ob ein Erbe angetreten wird. Wer die Kosten nicht tragen kann, wendet sich an das Sozialamt.
- Rechtsgrundlage
- Bestattungsgesetze der Länder, § 74 SGB XII
- Zuständig ist
- das Bestattungsunternehmen; bei fehlenden Mitteln das Sozialamt
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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