Angebote zur Unterstützung im Alltag
Auch: niedrigschwellige Angebote, Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung, Entlastungsangebote
Anerkannte Dienste, die den Alltag erleichtern: stundenweise Betreuung, Begleitung, Haushaltshilfe. Nur über sie lässt sich der Entlastungsbetrag abrechnen, und die Anerkennung regelt jedes Bundesland selbst.
Gemeint sind Angebote unterhalb der professionellen Pflege: jemand, der stundenweise Gesellschaft leistet, zum Einkaufen begleitet, im Haushalt hilft oder eine Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz anbietet. Entscheidend ist die Anerkennung: Nur Angebote, die das jeweilige Bundesland förmlich anerkannt hat, können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Welche das sind, unterscheidet sich erheblich – in einigen Ländern zählt organisierte Nachbarschaftshilfe dazu, in anderen nicht. Listen führen die Pflegekassen und die Pflegestützpunkte. Ein Angebot, das nicht auf der Liste steht, mag noch so gut sein; erstattet wird es nicht. Fragen Sie im Zweifel nach der Anerkennungsnummer des Anbieters.
- Rechtsgrundlage
- § 45a SGB XI
- Zuständig ist
- die Anerkennung erteilt das Bundesland; die Erstattung die Pflegekasse
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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