Anamnese
Auch: Vorgeschichte, Fremdanamnese, Pflegeanamnese
Die Erhebung der Vorgeschichte im Gespräch: Erkrankungen, Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel und die Lage zu Hause. Sie ist keine Untersuchung, sondern ein strukturiertes Fragen und Zuhören.
Bei der Begutachtung steht sie fast immer am Anfang und legt die Grundlage für alles Weitere. Erfasst werden nicht nur Diagnosen, sondern auch die häusliche Umgebung und die soziale Situation – wer hilft, wie oft, was ist geregelt. Vieles davon wird im weiteren Gespräch noch ergänzt. Kann eine Person selbst nicht oder nur eingeschränkt berichten, etwa bei Demenz, tritt die Fremdanamnese an ihre Stelle: Dann schildern Angehörige den Alltag. Das ist kein Notbehelf, sondern der eigentliche Kern der Einschätzung – und der Grund, warum die Person dabei sein sollte, die den Alltag wirklich kennt.
- Rechtsgrundlage
- § 18 SGB XI
- Zuständig ist
- die begutachtende Person; in der Behandlung die Ärztin oder der Arzt
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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