Amputation
Auch: Gliedmaßenverlust, Beinamputation, Prothesenversorgung
Die operative Abnahme eines Körperteils, meist am Bein. Häufigste Ursachen im Alter sind Durchblutungsstörungen der Beine und Folgen eines langjährigen Diabetes, seltener Unfälle oder Tumoren.
Nach der Operation entscheidet sich vieles daran, ob eine Prothese getragen werden kann – das hängt von Kraft, Kreislauf, Gleichgewicht und der Wundheilung ab und ist nicht bei jedem möglich. Je nach Höhe der Amputation, Kraft und Gleichgewicht reichen manchen Unterarmgehstützen oder ein Rollator; andere brauchen einen Rollstuhl und eine entsprechend angepasste Wohnung. Häufig sind Schmerzen im nicht mehr vorhandenen Glied; sie sind real und behandelbar, kein Einbildung. Die verbliebene Seite muss besonders geschützt werden, weil sie nun alles trägt und dieselbe Grunderkrankung hat. Prothese und Rollstuhl sind Hilfsmittel der Krankenkasse, der Wohnungsumbau wird von der Pflegekasse bezuschusst. Nachsorge und Schmerzbehandlung erfolgen ärztlich.
- Rechtsgrundlage
- § 33 SGB V, § 40 Abs. 4 SGB XI
- Zuständig ist
- ärztliche Nachsorge; Hilfsmittel über die Krankenkasse, Umbau über die Pflegekasse
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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