Ambulanter Pflegedienst
Auch: Pflegedienst, Sozialstation
Ein Dienst, der Pflege und Betreuung zu Hause übernimmt. Er rechnet unmittelbar mit der Pflegekasse ab, soweit das Sachleistungsbudget reicht. Den Vertrag schließen Sie, nicht die Kasse.
Pflegedienste kommen zu vereinbarten Zeiten und übernehmen einzelne Leistungen: Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Medikamentengabe, Wundversorgung, aber auch Betreuung und Hauswirtschaft. Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen oder nach Zeit, je nach Bundesland. Die Preise unterscheiden sich zwischen Diensten erheblich, bei gleicher Leistung. Was über das Budget hinausgeht, zahlen Sie selbst. Ein Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Dienst zustande, nicht mit der Pflegekasse – Sie können also wechseln, meist mit kurzer Frist. Medizinische Leistungen wie Injektionen laufen über die häusliche Krankenpflege und ein ärztliches Rezept, nicht über die Pflegeversicherung. Bei Unzufriedenheit hilft oft schon ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung.
- Rechtsgrundlage
- § 36 SGB XI, § 37 SGB V
- Zuständig ist
- der Dienst rechnet mit der Pflegekasse ab; den Vertrag schließen Sie
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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