Ambulanter Hospizdienst
Auch: Hospizdienst, Hospizverein, Sterbebegleitung ehrenamtlich
Ein Dienst, der schwerkranke Menschen und ihre Familien zu Hause begleitet – mit Zeit, Gesprächen und Entlastung. Ehrenamtlich getragen und für die Familien kostenfrei. Ein Anruf genügt, eine Verordnung ist nicht nötig.
Die Begleitung übernehmen geschulte Ehrenamtliche, koordiniert von einer hauptamtlichen Fachkraft. Sie pflegen nicht und behandeln nicht. Sie sind da: Sie sitzen am Bett, hören zu, halten Stille aus und ermöglichen es Angehörigen, für ein paar Stunden das Haus zu verlassen. Für viele Familien ist das die einzige Entlastung, bei der sie nichts erklären müssen. Der Dienst begleitet auch die Angehörigen selbst, vor und nach dem Tod. Eine Verordnung ist nicht nötig, ein Anruf genügt, und es kostet nichts – die Krankenkassen fördern die Dienste. Man darf sich früh melden, nicht erst in den letzten Tagen.
- Rechtsgrundlage
- § 39a Abs. 2 SGB V
- Zuständig ist
- der Hospizdienst vor Ort; gefördert von den Krankenkassen
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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