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Pflegereform 2027:

Verhinderungspflege unter Generalverdacht

Generalverdacht

Ich bat ChatGPT um die freundliche Unterstützung bei der Analyse und Aufbereitung des Referentenentwurfs und der Dokumentation der relevantesten Inhalte für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen. Dies als Transparenzinformation vorab.

Verhinderungspflege unter Generalverdacht: Warum werden Menschen mit Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen für Missbrauchsfälle mit in Haftung genommen?

Manchmal verrät ein einziger Satz mehr über den Geist einer Reform als viele Seiten Gesetzestext.

Im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz heißt es:

„Dies bedeutet Bürokratieabbau für Pflegebedürftige und Pflegekassen, eine bessere Übersichtlichkeit des Leistungsrechts sowie eine Eindämmung von Missbrauchspotenzial, das in der Vergangenheit bei der Verhinderungspflege und beim Bezug von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln festgestellt wurde.“

Dieser Satz verdient eine kritische Auseinandersetzung.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Denn hier werden zwei sehr unterschiedliche Dinge in einem Atemzug genannt: der Wunsch nach weniger Bürokratie und der Hinweis auf Missbrauchspotenzial. Auf den ersten Blick klingt das sachlich. Bei genauerem Hinsehen entsteht jedoch ein gefährlicher Eindruck: Eine der wichtigsten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige wird nicht zuerst als notwendige Unterstützung beschrieben, sondern als Problemfeld, das kontrolliert, eingehegt und umgebaut werden muss.

Verhinderungspflege ist kein Schlupfloch, sondern ein Rettungsanker

Die Verhinderungspflege ist für viele Familien kein Trick, kein Schlupfloch und kein Geschäftsmodell. Sie ist oft der einzige kleine Rettungsanker in einem Alltag, der dauerhaft an die Grenze geht.

Sie ermöglicht, dass eine Tochter einmal durchatmen kann. Dass ein pflegender Ehemann einen eigenen Arzttermin wahrnehmen kann. Dass eine Nachbarin, ein Freund oder eine vertraute Person einspringt, wenn die Hauptpflegeperson nicht mehr kann.

Gerade diese vertraute, selbst organisierte Hilfe ist für viele Familien entscheidend. Denn Pflege findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie findet in Beziehungen statt. In Routinen. In Vertrauen. In der kleinen Wohnung, in der jemand genau weiß, wie der Vater morgens angesprochen werden muss, damit er überhaupt aufsteht. Oder wie die demenzkranke Mutter beruhigt werden kann, wenn sie am Abend unruhig wird.

Besonders deutlich wird diese Problematik bei Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Viele dieser Kinder haben neben körperlichen Einschränkungen auch psychische Erkrankungen, Autismus-Spektrum-Störungen, schwere Entwicklungsstörungen oder ausgeprägte Ängste. Für sie ist es nicht egal, wer in die Wohnung kommt und wer sie unterstützt. Ein fremder Mensch kann nicht einfach eine vertraute Bezugsperson ersetzen. Manchmal akzeptieren diese Kinder gerade keine wechselnden oder unbekannten professionellen Kräfte – weder im Rahmen eines Überbrückungsbudgets noch später über Anbieter in pflegerischen Akutsituationen.

Für diese Familien ist Verhinderungspflege deshalb nicht nur eine organisatorische Entlastung. Sie ist oft die einzige realistische Möglichkeit, überhaupt Unterstützung zu bekommen, weil sie auf vertraute Personen zurückgreifen können: Großeltern, Geschwister, Nachbarn, Freunde oder andere Menschen, die das Kind kennt und akzeptiert. Wer diese selbst organisierte Hilfe schwächt oder in stärker gesteuerte professionelle Strukturen verschiebt, riskiert, dass Hilfe auf dem Papier vorhanden ist, aber im Alltag gar nicht angenommen werden kann.

Wer diese Leistung umbaut, verändert deshalb nicht nur eine Budgetlogik. Er verändert eine der wichtigsten Stützen häuslicher Pflege.

Missbrauch bekämpfen ja – Generalverdacht nein

Natürlich muss Missbrauch verhindert werden. Niemand kann ernsthaft fordern, dass Leistungen der Pflegeversicherung ohne Kontrolle ausgezahlt werden. Aber die entscheidende Frage lautet: Wird hier gezielt gegen konkrete Missbrauchsfälle vorgegangen – oder wird eine ganze Leistungsart unter Generalverdacht gestellt?

Genau diese Differenzierung fehlt in der politischen Debatte bislang fast vollständig.

Warum wird nicht zuerst gefragt, wie groß das tatsächliche Missbrauchsproblem ist? Welche Formen von Missbrauch wurden konkret festgestellt? Wer hat missbräuchlich gehandelt: einzelne Versicherte, organisierte Anbieter, Vermittler, Abrechnungsmodelle? Und vor allem: Warum soll ausgerechnet die selbst organisierte Entlastung pflegender Angehöriger strukturell eingeschränkt werden, wenn das Problem möglicherweise ganz woanders liegt?

Hinzu kommt: Wenn von Missbrauchspotenzial bei der Verhinderungspflege gesprochen wird, darf man nicht so tun, als beträfe dies allein Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige. Das Problem ist vielschichtiger. Auch im professionellen Bereich konnte die Verhinderungspflege in der Vergangenheit eine Rolle spielen – etwa dann, wenn ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste diese Leistung ganz selbstverständlich in Versorgungskonzepte, Kostendeckung oder Erlösplanung einbezogen haben (siehe auch LSG Thüringen, L 12 P 500/21).

Das ist kein pauschaler Vorwurf gegen Dienstleister. Viele ambulante Dienste leisten unter schwierigen Bedingungen unverzichtbare Arbeit und halten häusliche Pflege überhaupt erst stabil. Aber schwarze Schafe gibt es überall – bei Anbietern ebenso wie auf Seiten einzelner Leistungsnutzer. Gerade deshalb wäre eine präzise Analyse nötig: Wer hat welche Spielräume genutzt? Wo lagen echte Fehlentwicklungen? Und welche Steuerungsinstrumente wären geeignet, ohne die berechtigte Entlastung pflegender Familien zu beschädigen?

Aus Einzelfällen darf keine Sippenhaftung werden

Der pauschale Verweis auf Missbrauchspotenzial wirkt wie eine bequeme Begründung für einen tiefgreifenden Umbau. Aus einzelnen Fehlentwicklungen wird ein Argument für mehr Steuerung. Aus notwendigen Kontrollen wird schnell Misstrauen. Und aus pflegenden Familien, die seit Jahren das System tragen, werden Menschen, deren Leistungsnutzung offenbar besonders verdächtig erscheint.

Das ist der eigentliche Skandal: Pflegende Angehörige leisten jeden Tag das, was der Staat, die Pflegeversicherung und der professionelle Pflegemarkt in dieser Breite gar nicht leisten könnten. Und trotzdem entsteht im Entwurf der Eindruck, dass ausgerechnet ihre flexibelste Entlastungsleistung besonders begründungsbedürftig ist.

Wer so über Verhinderungspflege spricht, muss sich eine Gegenfrage gefallen lassen:

Warum wird der Missbrauch einzelner nicht gezielt bekämpft, ohne Millionen pflegende Angehörige unter eine Art Sippenhaftung zu stellen?


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Krimineller Missbrauch trifft auf komplexe, überforderte Kontrollstrukturen

Aus meiner Beratungspraxis weiß ich: Missbrauch bei der Verhinderungspflege ist kein theoretisches Thema. In den vergangenen Jahren sind mir mehrere Fälle begegnet, in denen Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat oder zumindest der dringende Verdacht bestand.

Gerade deshalb halte ich es für falsch, das Thema entweder zu verharmlosen oder pauschal den pflegenden Angehörigen anzulasten. Wer das Problem ernsthaft diskutieren will, muss genau hinschauen: Wer missbraucht hier eigentlich was? Wo entstehen die Risiken? Und an welcher Stelle versagt die Kontrolle?

Ein Fall aus meiner Beratungspraxis zeigt, wie vielschichtig das Problem ist.

Eine Kundin aus Berlin berichtete mir von einem Vorfall, der sie bis heute beschäftigt. Eines Tages stellte sie fest, dass der Zugang zu ihrer App der Pflegekasse gesperrt war. Auf telefonische Nachfrage erhielt sie die Auskunft, sie selbst habe angeblich angerufen und die Sperrung des Accounts veranlasst.

Das stimmte nicht.

Die Kundin erklärte eindringlich, dass sie eine solche Sperrung nie beauftragt hatte, und bat um erneute Freischaltung. Am nächsten Tag konnte sie sich wieder einloggen. Was sie dort sah, war erschütternd: In der App waren vier Anträge auf Erstattung von Verhinderungspflege für die vergangenen vier Jahre genehmigt worden. Die Auszahlungen standen offenbar bereits bereit.

Diese Anträge hatte sie nie gestellt.

Sie rief sofort erneut bei der Pflegekasse an. Glücklicherweise konnte die Auszahlung noch rechtzeitig gestoppt werden. Später stellte sie mir die Unterlagen zu diesem Vorgang zur Verfügung: einseitige, handschriftlich ausgefüllte Anträge mit pauschalen Angaben und einer gefälschten Unterschrift.

Aus meiner Sicht hätte spätestens bei genauer Prüfung auffallen müssen, dass hier etwas nicht stimmen konnte. Die Angaben waren pauschal, immer der Maximalbetrag – fast 10.000 €. Die Unterlagen auffällig schlicht, die Unterschrift nicht authentisch. Das Geld bitte direkt auf das Konto der Ersatzpflegeperson überweisen. Trotzdem wurden die Anträge zunächst genehmigt.

Die Kundin war verständlicherweise geschockt. Sie musste den Vorgang erst einmal verdauen. Am nächsten Tag rief sie erneut bei der Pflegekasse an und fragte, wo sie nun bei der Polizei eine Aussage machen müsse.

Die Antwort der Kasse war für sie fast ebenso verstörend wie der Vorfall selbst: Es sei ja niemand zu Schaden gekommen. Man werde die Sache nicht weiterverfolgen. Dafür habe man auch nicht die Kapazitäten.

Dieser Fall ist kein Beweis dafür, dass Verhinderungspflege grundsätzlich missbrauchsanfällig ist. Er ist aber ein sehr konkretes Beispiel dafür, dass Missbrauch möglich ist – und die Verantwortung dafür nicht pauschal bei pflegenden Angehörigen abgeladen werden darf.

Denn hier war nicht die pflegende Angehörige das Problem. Sie war die Betroffene. Sie hat den Vorgang entdeckt, sie hat sofort reagiert, sie hat die Auszahlung gestoppt. Ohne ihre Aufmerksamkeit wäre möglicherweise Geld ausgezahlt worden, das nie rechtmäßig beantragt wurde.

Missbrauch bekämpfen heißt: Prüfstrukturen verbessern, nicht Familien unter Verdacht stellen

Genau an dieser Stelle wird die politische Debatte schief.

Wenn der Referentenentwurf pauschal auf Missbrauchspotenzial bei der Verhinderungspflege verweist, klingt es schnell so, als müsse vor allem die Nutzung durch Pflegebedürftige und Angehörige stärker eingehegt werden. Doch die Praxis zeigt: Das Problem liegt nicht nur bei einzelnen Leistungsnutzern. Es liegt auch in den Verfahren.

Wenn gefälschte oder offensichtlich fragwürdige Anträge genehmigt werden können, dann ist das kein Argument gegen pflegende Angehörige. Es ist ein Hinweis auf unzureichende Kontrollmechanismen.

Pflegekassen tragen hier eine erhebliche Mitverantwortung. Nicht im Sinne eines moralischen Vorwurfs gegen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele arbeiten unter hohem Druck, mit zu wenig Zeit und zu vielen Vorgängen. Aber genau das ist der Punkt: Wenn Kassen nicht die Ressourcen haben, auffällige Anträge systematisch zu prüfen, entsteht ein Einfallstor für Missbrauch.

Das gilt besonders für die vielen kleineren Pflegekassen. In Deutschland gibt es über 90 Pflegekassen. Gerade kleinere Kassen verfügen teilweise nur über sehr begrenzte personelle Ressourcen. Sie sollen Anträge prüfen, Leistungen bewilligen, Beratungsansprüche erfüllen, Versorgungsfragen klären, Abrechnungen kontrollieren und gleichzeitig immer komplexere gesetzliche Vorgaben umsetzen.

Es ist unrealistisch zu glauben, dass jede einzelne Pflegekasse mit wenigen Mitarbeitenden dauerhaft hochkomplexe Prüfverfahren für Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Nachbarschaftshilfe, Entlastungsleistungen und neue Budgets in gleicher Qualität leisten kann.

Noch längere und noch kompliziertere Papierformulare sind dafür keine Lösung. Sie belasten ehrliche Familien zusätzlich, ohne professionelle Missbrauchsstrukturen wirklich zuverlässig zu verhindern. Wer betrügen will, kann auch ein längeres Formular ausfüllen. Wer ehrlich pflegt, verzweifelt daran.

Und wenn mutmaßliche Fälschungen anschließend nicht weiterverfolgt werden, weil „niemand zu Schaden gekommen“ sei oder weil Kapazitäten fehlen, bleibt das Problem strukturell ungelöst.

So entsteht ein gefährlicher Kreislauf: Missbrauch wird festgestellt, aber nicht konsequent aufgearbeitet. Später wird das Missbrauchspotenzial dann als Begründung genutzt, um eine ganze Leistungsart umzubauen. Am Ende geraten diejenigen unter Druck, die die Leistung ehrlich und dringend benötigen.

Die bessere Antwort: zentrale digitale Antragsprozesse statt Formular-Bürokratie

Wenn Missbrauch bei der Verhinderungspflege tatsächlich ein relevantes Problem ist, dann braucht es bessere Prüfstrukturen. Nicht mehr Misstrauen gegen pflegende Angehörige.

Ein sinnvoller Lösungsansatz wäre eine zentrale, kassenübergreifende digitale Antrags- und Clearingstruktur. Dabei sollten nicht nur „kritische“ Anträge geprüft werden. Vielmehr könnten alle Anträge auf bestimmte Leistungen – etwa Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel oder künftig vergleichbare Budgetleistungen – kassenübergreifend digital vorgeprüft werden.

Diese Vorprüfung sollte keine endgültige Leistungsentscheidung ersetzen. Die Entscheidung bliebe bei der zuständigen Pflegekasse. Aber eine zentrale Stelle könnte die Anträge systematisch auf Plausibilität, Vollständigkeit und Auffälligkeiten prüfen und anschließend mit einer Empfehlung an die jeweilige Kasse zur direkten Weiterverarbeitung weiterleiten.

Das hätte mehrere Vorteile:

  • Erstens würden die Pflegekassen entlastet. Gerade kleine Kassen müssten nicht jeweils eigene Spezialstrukturen aufbauen, sondern könnten auf eine einheitliche Vorprüfung zurückgreifen.
  • Zweitens würde die Prüfung bundesweit vergleichbarer. Heute hängt die Qualität der Prüfung stark davon ab, bei welcher Kasse ein Antrag landet und welche personellen Ressourcen dort vorhanden sind.
  • Drittens könnten Missbrauchsmuster kassenübergreifend erkannt werden. Genau das ist entscheidend: Wenn jede Kasse nur ihre eigenen Fälle sieht, bleiben Muster verborgen. Wenn aber Anträge zentral digital vorgeprüft werden, lassen sich Wiederholungen, identische Formulierungen, auffällige Häufungen, ungewöhnliche Kombinationen oder wiederkehrende Abrechnungsstrukturen viel besser erkennen.
  • Viertens würde dies ehrliche Pflegebedürftige und Angehörige entlasten. Gute digitale Antragsprozesse könnten einfacher sein als heutige Papierformulare. Sie könnten Schritt für Schritt führen, fehlende Angaben direkt anzeigen und unnötige Nachfragen vermeiden.
  • Und fünftens muss auch an ältere Menschen ohne Online-Zugang gedacht werden. Digitalisierung darf nicht bedeuten, dass Menschen ohne Smartphone, Computer oder App ausgeschlossen werden. Deshalb braucht es ergänzend eine KI-unterstützte telefonische Antragsannahme. Ältere Menschen könnten ihren Antrag telefonisch stellen. Die Angaben würden strukturiert aufgenommen, vorgelesen, bestätigt und anschließend digital zur Vorprüfung weitergeleitet.

Wie einfach, verständlich und alltagstauglich digitale Antrags- und Abrechnungsmöglichkeiten für pflegende Familien bereits heute funktionieren können, lässt sich im Pflege-Cockpit anschauen.

So entstünde kein neues Formularmonster, sondern ein wirklich zugänglicher Prozess: digital für alle, die digital arbeiten können – telefonisch unterstützt für alle, die das nicht können.

KI darf nicht entscheiden, aber sie kann schützen

KI-gestützte Systeme könnten dabei helfen, Anträge schneller und besser vorzuprüfen. Nicht als Ersatz für Menschen. Nicht als automatische Ablehnungsmaschine. Sondern als Instrument zur Qualitätssicherung.

Eine KI-gestützte Vorprüfung könnte insbesondere Hinweise geben auf:

  • auffällige Häufungen rückwirkender Anträge,
  • identische Handschriften oder gleichartige Formulierungen bei unterschiedlichen Versicherten,
  • unplausible Zeiträume,
  • wiederkehrende Ersatzpflegepersonen in ungewöhnlichen Konstellationen,
  • Abweichungen zwischen App-Zugang, Kommunikationsverlauf und Antragseingang,
  • auffällige Unterschriften oder Dokumentenmerkmale,
  • unvollständige oder widersprüchliche Angaben,
  • ungewöhnliche Abrechnungsmuster über mehrere Kassen hinweg.

Entscheidend ist: KI dürfte keine endgültigen Leistungsentscheidungen treffen. Sie sollte Empfehlungen geben, Risiken markieren und Bearbeitende unterstützen. Die abschließende Entscheidung müsste weiterhin rechtsstaatlich sauber durch qualifizierte Menschen erfolgen.

Richtig eingesetzt könnte KI aber genau das leisten, was heute fehlt: eine flächendeckende, kassenübergreifende und ressourcenschonende Vorprüfung, die Missbrauch besser erkennt, ohne ehrliche Familien pauschal zu belasten.

Die eigentliche Frage

Der Fall meiner Berliner Kundin zeigt: Ja, es gibt Missbrauchsrisiken. Aber er zeigt auch, dass pflegende Angehörige nicht automatisch Täter sind. Manchmal sind sie selbst die Geschädigten. Manchmal sind sie diejenigen, die Missbrauch überhaupt erst aufdecken.

Meine Beratungserfahrung der letzten Jahre bestätigt genau diese Ambivalenz: Missbrauch kommt vor. Aber die ehrlichen pflegenden Angehörigen sind nicht das Problem. Das Problem sind unklare Verfahren, überforderte Kontrollstrukturen, fehlende kassenübergreifende Daten und ein System, das Missbrauch nicht konsequent genug erkennt und verfolgt – um anschließend ausgerechnet die reguläre Leistungsnutzung unter Generalverdacht zu stellen.

Deshalb greift der pauschale Hinweis auf Missbrauchspotenzial bei der Verhinderungspflege zu kurz.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Wie machen wir Verhinderungspflege für alle schwerer zugänglich?

Die entscheidende Frage lautet: Wie verhindern wir gezielt Missbrauch, ohne die wichtigste flexible Entlastungsleistung für pflegende Angehörige zu beschädigen?

Missbrauchsbekämpfung muss präzise sein. Sie muss dort ansetzen, wo Risiken tatsächlich entstehen: bei schwachen Prüfprozessen, fehlenden Ressourcen, unzureichender digitaler Infrastruktur und fehlender kassenübergreifender Mustererkennung.

Pflegende Angehörige brauchen keine Sippenhaftung. Sie brauchen Vertrauen, Entlastung und ein System, das schwarze Schafe erkennt, ohne alle anderen unter Verdacht zu stellen.

Fazit: Neustart der Reform – ohne Generalverdacht

Nach den vielen Protesten aus unterschiedlichen Richtungen – aus den Ländern, vom Koalitionspartner, aus den eigenen fachpolitisch kompetenten Reihen der CSU und inzwischen auch innerhalb der CDU – wird das Bundesgesundheitsministerium kaum daran vorbeikommen, die Pflegereform grundlegend neu aufzusetzen.

Dieser Neustart wäre eine Chance.

Eine Chance, die Verhinderungspflege nicht länger unter Generalverdacht zu stellen, sondern sie als das zu begreifen, was sie für viele Familien ist: eine unverzichtbare, flexible und oft hoch vertraute Entlastungsleistung im Pflegealltag.

Ja, Missbrauch muss verhindert werden. Aber Missbrauchsbekämpfung darf nicht bedeuten, pflegende Angehörige pauschal unter Verdacht zu stellen oder selbst organisierte Hilfe zu schwächen. Die richtige Antwort sind bessere digitale Prüfstrukturen, kassenübergreifende Plausibilitätskontrollen, klare Zuständigkeiten und eine konsequente Verfolgung tatsächlicher Missbrauchsfälle.

Die Verhinderungspflege muss nicht abgewickelt werden. Sie muss neu gedacht und gegen Missbrauchsversuche immuner aufgestellt werden.

Wer häusliche Pflege stärken will, darf den Familien nicht den Rettungsring wegnehmen. Er muss dafür sorgen, dass dieser Rettungsring sicher, gerecht und verlässlich bleibt.

Rettungsring

Der Pflege-Dschungel unterstützt die Petition der beiden Vereine Pflegende Angehörige e.V. und wir pflegen e.V.

Bitte unterschreibe auch Du/Sie diese wichtige Petition, damit die Kürzungen und Streichungen nicht zum Gesetz werden.

Noch ist Zeit, etwas zu ändern!

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Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

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