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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Die sechs Module


Der Pflegegrad wird nicht geschätzt, sondern gerechnet. Sechs Lebensbereiche werden abgefragt, unterschiedlich stark gewichtet und zu einer Punktzahl zusammengeführt. Wer weiß, welcher Bereich wie viel zählt, versteht seinen Bescheid — und sieht, wo eine Einstufung nicht zur Wirklichkeit passt.

Ein Mädchen sitzt vor einem aufgeschlagenen Heft und blickt nachdenklich nach oben; darüber gezeichnete Symbole wie Glühbirne, Rechenzeichen und Buchstaben.
Aktualisiert am 18.09.2026

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Wie aus Antworten Punkte werden

In jedem der sechs Bereiche wird für einzelne Tätigkeiten eingeschätzt, wie selbstständig sie noch gelingen. Daraus entsteht je Bereich ein Wert. Diese Werte werden nicht einfach addiert, sondern gewichtet — jeder Bereich zählt unterschiedlich stark. Am Ende steht eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100, und die entscheidet über den Pflegegrad.

PunktePflegegrad
ab 12,5Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung
ab 27Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung
ab 47,5Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung
ab 70Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung
ab 90Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Wer unter der ersten Schwelle bleibt, erhält keinen Pflegegrad. Das lässt sich bei einer Verschlechterung jederzeit neu prüfen lassen.

Die sechs Bereiche im Überblick

  1. Mobilität

    Aufstehen, Treppen, Umsetzen

    10 % der Bewertung

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    Örtliche Orientierung, Erkennen von Personen

    15 % zusammen mit Bereich 3 der Bewertung

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr

    15 % zusammen mit Bereich 2 der Bewertung

  4. Selbstversorgung

    Waschen, Anziehen, Essen

    40 % der Bewertung

  5. Umgang mit Krankheit und Therapie

    Medikamente, Verbände, Arztbesuche

    20 % der Bewertung

  6. Alltagsleben und soziale Kontakte

    Tagesstruktur, Kontakte halten

    15 % der Bewertung

Hinter diesen sechs Bereichen stehen 64 Einzelkriterien. Sie werden im Termin nicht der Reihe nach abgefragt — mehr dazu unter Ablauf der Begutachtung. Was in jedem Bereich zählt, steht hier:

Modul 1 — Mobilität · 10 Prozent · 5 Kriterien

Reine Fortbewegung, ohne Denken und ohne Handlungsplanung. Bewertet werden: Positionswechsel im Bett · Halten einer stabilen Sitzposition · Umsetzen · Fortbewegen im Wohnbereich · Treppensteigen.

Worauf es ankommt: Wer Rollator, Stock, Haltegriff oder Armlehnen ohne fremde Hilfe benutzt, gilt hier trotzdem als selbstständig. Entscheidend ist allein, ob ein anderer Mensch mit anfassen, stützen oder beaufsichtigen muss. Das überrascht viele — und erklärt, warum ein Modul, das man für zentral hält, am Ende nur zehn Prozent ausmacht.

Modul 2 — Kognitive und kommunikative Fähigkeiten · 11 Kriterien

Erkennen, Verstehen, Erinnern, Entscheiden, Mitteilen. Etwa: Personen aus dem näheren Umfeld erkennen · sich örtlich und zeitlich orientieren · Erinnerungen an wesentliche Ereignisse · Gefahren erkennen · Bedürfnisse mitteilen · an einem Gespräch teilnehmen.

Worauf es ankommt: Hier geht es um Fähigkeiten, nicht um Hilfe. Bewertet wird, ob etwas vorhanden ist, größtenteils vorhanden, in geringem Maße oder gar nicht. Für Menschen mit Demenz ist dieser Bereich häufig entscheidend — und im Gespräch am schwersten sichtbar zu machen.

Modul 3 — Verhaltensweisen und psychische Problemlagen · 13 Kriterien

Etwa: nächtliche Unruhe · Umherlaufen · Abwehr pflegerischer Maßnahmen · Aggression in Worten oder Handlungen · Sinnestäuschungen · Ängste · Antriebslosigkeit bei gedrückter Stimmung · sozial unangemessenes Verhalten.

Worauf es ankommt: Gefragt ist die Häufigkeit personeller Hilfe — täglich, mehrmals wöchentlich, ein- bis dreimal im Monat oder nie. Nicht, ob etwas vorkommt, sondern wie oft deswegen jemand eingreifen, beruhigen oder schützen muss.

Modul 2 und 3 teilen sich einen Platz

Beide Bereiche werden erhoben, aber nur der höhere der beiden Werte fließt in die Gesamtrechnung ein — mit 15 Prozent. Sie addieren sich nicht. Wer in beiden Bereichen beeinträchtigt ist, bekommt dafür also nicht doppelt Punkte.

Modul 4 — Selbstversorgung · 40 Prozent · 13 Kriterien

Das mit Abstand schwerste Modul. Waschen von Gesicht, Händen und Oberkörper · Haare kämmen, Zähne oder Prothese reinigen, rasieren · Intimbereich waschen · duschen oder baden · Oberkörper an- und auskleiden · Unterkörper an- und auskleiden · mundgerechtes Zubereiten und Eingießen · essen · trinken · Toilette benutzen · Umgang mit Inkontinenz · Umgang mit Stoma · Ernährung über Sonde oder Infusion.

Worauf es ankommt: Vier Stufen je Tätigkeit — selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig. Weil dieses Modul vier von zehn Punkten trägt, entscheidet sich hier oft der ganze Pflegegrad. Nehmen Sie sich für diese dreizehn Punkte in der Vorbereitung die meiste Zeit.

Modul 5 — Umgang mit Krankheit und Therapie · 20 Prozent · 16 Kriterien

Das umfangreichste Modul und das am häufigsten unterschätzte: Medikamente · Spritzen · Messungen wie Blutzucker oder Blutdruck · Absaugen und Sauerstoff · Einreibungen und Kälte- oder Wärmeanwendungen · Verbandwechsel und Wundversorgung · Umgang mit Stoma oder Katheter · Kompressionsstrümpfe · zeitintensive Behandlungen zu Hause · Arztbesuche · Besuche anderer Therapien · zeitlich ausgedehnte Behandlungen wie Dialyse · Einhalten einer Diät oder anderer Verhaltensregeln.

Worauf es ankommt: Gezählt wird nach Häufigkeit — pro Tag, pro Woche, pro Monat. Genau hier fällt oft weg, was den Alltag prägt: das tägliche Richten der Tabletten, die Fahrten zu Ärzten und Therapien, das Anziehen der Kompressionsstrümpfe jeden Morgen. Schreiben Sie diese Dinge vorher auf, sonst geraten sie im Gespräch unter die Räder.

Modul 6 — Alltagsleben und soziale Kontakte · 15 Prozent · 6 Kriterien

Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen · sich beschäftigen · in die Zukunft gerichtet planen · mit Menschen im direkten Umfeld umgehen · Kontakte außerhalb des Wohnbereichs pflegen.

Worauf es ankommt: Der Bereich, der am häufigsten vergessen wird — er klingt weich, zählt aber genauso viel wie Denken und Verhalten. Wer den Tag nicht mehr selbst strukturiert, nicht mehr von sich aus zum Telefon greift oder nur noch aufsteht, wenn jemand dazu auffordert, ist hier nicht selbstständig.

Die vier Stufen — hier fallen die Punkte

In den Modulen 1, 4 und 6 wird jede Tätigkeit in vier Stufen eingeordnet. Der Unterschied zwischen zwei Stufen entscheidet über Punkte, deshalb lohnt es sich, ihn zu kennen:

StufeBedeutet
SelbstständigDie Tätigkeit gelingt allein — auch mit Hilfsmitteln, auch langsam, auch mühsam.
Überwiegend selbstständigDer größte Teil gelingt allein. Es braucht Zurechtlegen, Erinnern, eine kurze Handreichung.
Überwiegend unselbstständigNur noch kleine Teile gelingen allein. Es braucht ständige Anleitung oder körperliche Hilfe bei den meisten Schritten.
UnselbstständigDie Tätigkeit muss vollständig übernommen werden, oder es geht nur mit durchgehender Anleitung.

Erinnern und Anleiten sind Hilfe. Wer körperlich alles könnte, aber ohne Aufforderung nicht anfängt oder mittendrin aufhört, ist bei dieser Tätigkeit nicht selbstständig. Dieser eine Satz kostet Familien regelmäßig Punkte, weil er unbekannt ist.

Modul 7 und 8: erhoben, aber nicht gezählt

Es gibt zwei weitere Bereiche: außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Zusammen mit den sechs anderen ergeben sich 78 Kriterien. Diese beiden bringen jedoch keine Punkte und beeinflussen den Pflegegrad nicht.

Wozu dann? Sie dienen der Beratung: Aus ihnen ergeben sich Empfehlungen zu Hilfsmitteln, zum Wohnumfeld und zur Unterstützung im Alltag. Es lohnt sich also, auch hier ehrlich zu antworten — nur eben nicht in der Hoffnung auf Punkte.

Wie geht es weiter?

§ 14, § 15 SGB XI

Maßgeblich für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Bereiche gehen unterschiedlich stark in die Bewertung ein; aus den Einzelbewertungen entsteht eine Gesamtpunktzahl, aus der sich der Pflegegrad ergibt. Von den Bereichen zwei und drei wird nur der höhere Wert berücksichtigt.

Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026. Einzelheiten in den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, Erläuterungen ab Seite 37.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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