Die sechs Module
Der Pflegegrad wird nicht geschätzt, sondern gerechnet. Sechs Lebensbereiche werden abgefragt, unterschiedlich stark gewichtet und zu einer Punktzahl zusammengeführt. Wer weiß, welcher Bereich wie viel zählt, versteht seinen Bescheid — und sieht, wo eine Einstufung nicht zur Wirklichkeit passt.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Wie aus Antworten Punkte werden
In jedem der sechs Bereiche wird für einzelne Tätigkeiten eingeschätzt, wie selbstständig sie noch gelingen. Daraus entsteht je Bereich ein Wert. Diese Werte werden nicht einfach addiert, sondern gewichtet — jeder Bereich zählt unterschiedlich stark. Am Ende steht eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100, und die entscheidet über den Pflegegrad.
| Punkte | Pflegegrad |
|---|---|
| ab 12,5 | Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung |
| ab 27 | Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung |
| ab 47,5 | Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung |
| ab 70 | Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung |
| ab 90 | Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Wer unter der ersten Schwelle bleibt, erhält keinen Pflegegrad. Das lässt sich bei einer Verschlechterung jederzeit neu prüfen lassen.

Die sechs Bereiche im Überblick
Mobilität
Aufstehen, Treppen, Umsetzen
10 % der Bewertung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Örtliche Orientierung, Erkennen von Personen
15 % zusammen mit Bereich 3 der Bewertung
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr
15 % zusammen mit Bereich 2 der Bewertung
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen
40 % der Bewertung
Umgang mit Krankheit und Therapie
Medikamente, Verbände, Arztbesuche
20 % der Bewertung
Alltagsleben und soziale Kontakte
Tagesstruktur, Kontakte halten
15 % der Bewertung
Hinter diesen sechs Bereichen stehen 64 Einzelkriterien. Sie werden im Termin nicht der Reihe nach abgefragt — mehr dazu unter Ablauf der Begutachtung. Was in jedem Bereich zählt, steht hier:
Modul 1 — Mobilität · 10 Prozent · 5 Kriterien
Reine Fortbewegung, ohne Denken und ohne Handlungsplanung. Bewertet werden: Positionswechsel im Bett · Halten einer stabilen Sitzposition · Umsetzen · Fortbewegen im Wohnbereich · Treppensteigen.
Worauf es ankommt: Wer Rollator, Stock, Haltegriff oder Armlehnen ohne fremde Hilfe benutzt, gilt hier trotzdem als selbstständig. Entscheidend ist allein, ob ein anderer Mensch mit anfassen, stützen oder beaufsichtigen muss. Das überrascht viele — und erklärt, warum ein Modul, das man für zentral hält, am Ende nur zehn Prozent ausmacht.
Modul 2 — Kognitive und kommunikative Fähigkeiten · 11 Kriterien
Erkennen, Verstehen, Erinnern, Entscheiden, Mitteilen. Etwa: Personen aus dem näheren Umfeld erkennen · sich örtlich und zeitlich orientieren · Erinnerungen an wesentliche Ereignisse · Gefahren erkennen · Bedürfnisse mitteilen · an einem Gespräch teilnehmen.
Worauf es ankommt: Hier geht es um Fähigkeiten, nicht um Hilfe. Bewertet wird, ob etwas vorhanden ist, größtenteils vorhanden, in geringem Maße oder gar nicht. Für Menschen mit Demenz ist dieser Bereich häufig entscheidend — und im Gespräch am schwersten sichtbar zu machen.
Modul 3 — Verhaltensweisen und psychische Problemlagen · 13 Kriterien
Etwa: nächtliche Unruhe · Umherlaufen · Abwehr pflegerischer Maßnahmen · Aggression in Worten oder Handlungen · Sinnestäuschungen · Ängste · Antriebslosigkeit bei gedrückter Stimmung · sozial unangemessenes Verhalten.
Worauf es ankommt: Gefragt ist die Häufigkeit personeller Hilfe — täglich, mehrmals wöchentlich, ein- bis dreimal im Monat oder nie. Nicht, ob etwas vorkommt, sondern wie oft deswegen jemand eingreifen, beruhigen oder schützen muss.
Modul 2 und 3 teilen sich einen Platz
Beide Bereiche werden erhoben, aber nur der höhere der beiden Werte fließt in die Gesamtrechnung ein — mit 15 Prozent. Sie addieren sich nicht. Wer in beiden Bereichen beeinträchtigt ist, bekommt dafür also nicht doppelt Punkte.
Modul 4 — Selbstversorgung · 40 Prozent · 13 Kriterien
Das mit Abstand schwerste Modul. Waschen von Gesicht, Händen und Oberkörper · Haare kämmen, Zähne oder Prothese reinigen, rasieren · Intimbereich waschen · duschen oder baden · Oberkörper an- und auskleiden · Unterkörper an- und auskleiden · mundgerechtes Zubereiten und Eingießen · essen · trinken · Toilette benutzen · Umgang mit Inkontinenz · Umgang mit Stoma · Ernährung über Sonde oder Infusion.
Worauf es ankommt: Vier Stufen je Tätigkeit — selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig. Weil dieses Modul vier von zehn Punkten trägt, entscheidet sich hier oft der ganze Pflegegrad. Nehmen Sie sich für diese dreizehn Punkte in der Vorbereitung die meiste Zeit.
Modul 5 — Umgang mit Krankheit und Therapie · 20 Prozent · 16 Kriterien
Das umfangreichste Modul und das am häufigsten unterschätzte: Medikamente · Spritzen · Messungen wie Blutzucker oder Blutdruck · Absaugen und Sauerstoff · Einreibungen und Kälte- oder Wärmeanwendungen · Verbandwechsel und Wundversorgung · Umgang mit Stoma oder Katheter · Kompressionsstrümpfe · zeitintensive Behandlungen zu Hause · Arztbesuche · Besuche anderer Therapien · zeitlich ausgedehnte Behandlungen wie Dialyse · Einhalten einer Diät oder anderer Verhaltensregeln.
Worauf es ankommt: Gezählt wird nach Häufigkeit — pro Tag, pro Woche, pro Monat. Genau hier fällt oft weg, was den Alltag prägt: das tägliche Richten der Tabletten, die Fahrten zu Ärzten und Therapien, das Anziehen der Kompressionsstrümpfe jeden Morgen. Schreiben Sie diese Dinge vorher auf, sonst geraten sie im Gespräch unter die Räder.
Modul 6 — Alltagsleben und soziale Kontakte · 15 Prozent · 6 Kriterien
Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen · sich beschäftigen · in die Zukunft gerichtet planen · mit Menschen im direkten Umfeld umgehen · Kontakte außerhalb des Wohnbereichs pflegen.
Worauf es ankommt: Der Bereich, der am häufigsten vergessen wird — er klingt weich, zählt aber genauso viel wie Denken und Verhalten. Wer den Tag nicht mehr selbst strukturiert, nicht mehr von sich aus zum Telefon greift oder nur noch aufsteht, wenn jemand dazu auffordert, ist hier nicht selbstständig.
Die vier Stufen — hier fallen die Punkte
In den Modulen 1, 4 und 6 wird jede Tätigkeit in vier Stufen eingeordnet. Der Unterschied zwischen zwei Stufen entscheidet über Punkte, deshalb lohnt es sich, ihn zu kennen:
| Stufe | Bedeutet |
|---|---|
| Selbstständig | Die Tätigkeit gelingt allein — auch mit Hilfsmitteln, auch langsam, auch mühsam. |
| Überwiegend selbstständig | Der größte Teil gelingt allein. Es braucht Zurechtlegen, Erinnern, eine kurze Handreichung. |
| Überwiegend unselbstständig | Nur noch kleine Teile gelingen allein. Es braucht ständige Anleitung oder körperliche Hilfe bei den meisten Schritten. |
| Unselbstständig | Die Tätigkeit muss vollständig übernommen werden, oder es geht nur mit durchgehender Anleitung. |
Erinnern und Anleiten sind Hilfe. Wer körperlich alles könnte, aber ohne Aufforderung nicht anfängt oder mittendrin aufhört, ist bei dieser Tätigkeit nicht selbstständig. Dieser eine Satz kostet Familien regelmäßig Punkte, weil er unbekannt ist.
Modul 7 und 8: erhoben, aber nicht gezählt
Es gibt zwei weitere Bereiche: außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Zusammen mit den sechs anderen ergeben sich 78 Kriterien. Diese beiden bringen jedoch keine Punkte und beeinflussen den Pflegegrad nicht.
Wozu dann? Sie dienen der Beratung: Aus ihnen ergeben sich Empfehlungen zu Hilfsmitteln, zum Wohnumfeld und zur Unterstützung im Alltag. Es lohnt sich also, auch hier ehrlich zu antworten — nur eben nicht in der Hoffnung auf Punkte.

Wie geht es weiter?
- Pflegegrad selbst einschätzen — die Module durchrechnen, bevor jemand kommt
- Pflegetagebuch führen — vierzehn Tage Notizen entlang dieser sechs Bereiche
- Ablauf der Begutachtung — wie die Bereiche im Termin abgefragt werden
- Die fünf Grade im Überblick — welche Leistungen zu welchem Grad gehören
- Die Richtlinien im Original — die Erläuterungen zu allen Kriterien ab Seite 37
§ 14, § 15 SGB XI
Maßgeblich für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Bereiche gehen unterschiedlich stark in die Bewertung ein; aus den Einzelbewertungen entsteht eine Gesamtpunktzahl, aus der sich der Pflegegrad ergibt. Von den Bereichen zwei und drei wird nur der höhere Wert berücksichtigt.
Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026. Einzelheiten in den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, Erläuterungen ab Seite 37.





