Wie aktive Prozessbegleitung die Prävention verankert
Die Prävention in der häuslichen Pflege steht vor einem Paradigmenwechsel: Es geht nicht mehr nur um Empfehlungen, sondern um deren aktive, begleitete Umsetzung.
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Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Prävention darf kein einmaliger Hinweis bleiben, sondern muss aktiv begleitet werden. Pflegeberatung und Pflegefachpersonen übernehmen dabei eine Schlüsselrolle – mit sieben konkreten Gesundheitsthemen für den Pflegealltag.
Dieser Beitrag erschien im November 2025 (Teil 2 der Serie) und bezieht sich auf das Pflegekompetenzgesetz und geplante Regelungen. Der Gesetzgebungsstand kann sich seither geändert haben.
„Lebensqualität, Gesundheitszustand und vorhandene Ressourcen können entscheidend verbessert werden, wenn Betroffene frühzeitig Zugang zu Präventionsleistungen erhalten und dabei aktiv unterstützt werden.“ – Dieser Satz aus der Gesetzesbegründung des Pflegekompetenzgesetzes verdeutlicht: Prävention darf kein einmaliger Hinweis bleiben, sondern muss als fortlaufender Prozess verstanden werden.
Das Transtheoretische Modell (TTM) zeigt, dass Verhaltensänderungen mehrere Phasen durchlaufen – von der Absichtslosigkeit über Vorbereitung und Handlung bis zur Aufrechterhaltung. Eine einmalige Empfehlung im Rahmen einer § 7a- oder § 37 Abs. 3-Beratung kann Impulse setzen, reicht aber oft nicht aus, um Ambivalenzen bei Pflegebedürftigen oder Angehörigen zu überwinden. Die Hauptaufgabe der Fachkräfte wird künftig darin liegen, den Übergang von der Empfehlung zur Umsetzung zu begleiten.
Klare Strukturen für die Prozessbegleitung
Damit aktive Prozessbegleitung gelingt, braucht es klare Strukturen. Pflegeberater:innen und Pflegefachpersonen im Rahmen der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 werden eine Schlüsselfunktion übernehmen. Sie können nicht nur den Präventionsbedarf erheben, sondern auch Folgetermine zur Verlaufskontrolle und Motivation vereinbaren. Da umfangreiche Leistungsanpassungen der großen Pflegereform erst mittelfristig greifen werden, sind pragmatische Zwischenlösungen entscheidend.
Ein zentraler Ansatz ist die Nutzung des Entlastungsbetrags (§ 45b SGB XI) auch für präventive Begleitmaßnahmen durch Pflegeberater:innen. Eine bundesweite Klarstellung oder Sondergenehmigung würde ein wichtiges Signal setzen und Prävention finanzierbar machen. Ebenso sollten Schulungen nach § 45 SGB XI gezielt genutzt werden, um Präventionsthemen zu vertiefen und Betroffene in die Handlungsphase des TTM zu führen. Auch ambulante Dienste könnten präventive Elemente in ihre Sachleistungen integrieren, wenn die Rahmenbedingungen optimiert würden.
Pflegefachpersonen werden so zu Partner:innen des Wandels – sie beobachten Fortschritte, motivieren zur Selbsttätigkeit und geben Rückmeldung. Ergänzend können Alltagsbegleiter:innen oder Nachbarschaftshelfer:innen geschult werden, um niedrigschwellige präventive Unterstützung anzubieten.
Sieben Themen für Gesundheit und Lebensqualität
Der Erfolg der Prozessbegleitung hängt entscheidend von der Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen und Berater:innen ab. Diese sieben Themen fördern Gesundheit und Lebensqualität in der häuslichen Pflege:
- Muskelkraft: reduziert Sarkopenie, erhält Beweglichkeit, beugt Stürzen vor, stärkt Selbstständigkeit.
- Bewegung: fördert Kreislauf, Muskulatur und seelisches Wohlbefinden.
- Ernährung: unterstützt Immunsystem, Energie und Regeneration.
- Stress und Resilienz: reduziert Belastung und stärkt innere Widerstandskraft.
- Wechseljahre: hilft, körperliche und emotionale Balance zu bewahren.
- Familiäre Konflikte: fördert Kommunikation zu pflegerelevanten Themen und beugt Überforderung vor.
- Gesunder Schlaf: verbessert Erholung, Stabilität und Leistungsfähigkeit.
Coaching, digitale Tools und Motivation
Prävention durch Angehörige bedeutet zugleich, dass sie Pflegebedürftige aktiv coachen, motivieren und anleiten können. Das „Coach-the-Coach“-Prinzip beschreibt diesen Gedanken: Fachkräfte befähigen Angehörige, selbst kleine Veränderungen im Alltag anzustoßen und zu stabilisieren. So entsteht ein partnerschaftlicher Lernprozess – vom professionellen Begleiter über den Angehörigen bis zur pflegebedürftigen Person.
Digitale Tools (DiPA, Videoberatung) können die Prozessbegleitung effizient unterstützen. Sie helfen, aktuelle Präventionsangebote zu listen, und ermöglichen eine kontinuierliche Begleitung – auch zwischen den professionellen Besuchsterminen, indem sie Fortschritte dokumentieren und die Etablierung von Routinen sichern.
Die größte Herausforderung bleibt die Verhaltensänderung. Fachkräfte müssen daher nicht nur informieren, sondern motivieren – durch gezielte Kommunikation und empathische Begleitung. Eine zentrale Rolle spielt das Motivational Interviewing (MI), eine wissenschaftlich fundierte Gesprächsmethode, die Ambivalenzen respektiert, Eigenmotivation stärkt und gezielt „Change Talk“ fördert. In Verbindung mit dem TTM lässt sich MI gezielt an die jeweilige Veränderungsphase anpassen. So entsteht eine individuelle, nachhaltige Begleitung, die weit über reine Informationsvermittlung hinausgeht.
Pflegefachpersonen sollten zu Navigator:innen werden, die die vielfältigen Präventionsangebote von Kassen, Kommunen und Verbänden kennen, bewerten und vermitteln können – sowohl online als auch vor Ort.
Pflegende Angehörige stärken
Pflegende Angehörige sind die größte Ressource unseres Pflegesystems – und zugleich seine verletzlichste. Sie tragen enorme Verantwortung und Belastung, sichern aber Tag für Tag die häusliche Versorgung. Ihr gesundheitliches Wohl ist systemrelevant: Nur wenn sie gesund bleiben, bleibt auch die Pflege stabil. Angesichts der Babyboomer-Generation, die in großem Umfang selbst pflegebedürftig wird oder Angehörige pflegt, droht ohne gezielte Prävention eine Überforderungsspirale. Umso wichtiger ist es, diese zentrale Gruppe frühzeitig zu stärken – durch niedrigschwellige, alltagsnahe Präventionsangebote.
„Wären pflegende Angehörige mit ihrem jährlichen Leistungsbeitrag von über 200 Mrd. Euro arbeitsrechtlich im SGB XI verankert, wären Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) längst selbstverständlich.“ Hier besteht Nachholbedarf: Der neue § 5 Abs. 1a SGB XI sollte in der anstehenden großen Pflegereform um entsprechende Unterstützungsoptionen ergänzt werden.
Prävention Beratung §7a/§37.3 Pflegende Angehörige










































