Den Blick erweitern
Millionen Menschen kümmern sich tagtäglich um ihre Angehörigen – doch der Begriff „pflegender Angehöriger“ passt nicht zu jedem. Experten fordern eine Differenzierung in pflegende und sorgende Angehörige – mit individuellen Leistungs- und Beratungsansprüchen.
Original-Artikel als PDF
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Vorgelesen von einer synthetischen Stimme.
kompakt – der Beitrag für eilige Leser:innen
Der Begriff „pflegende Angehörige" ist zu unscharf. Eine Initiative fordert, zwischen sorgenden und pflegenden Angehörigen zu unterscheiden – mit eigenen Beratungs- und Leistungsansprüchen (SPA-Modell) und sieben konkreten Kernforderungen.
Dieser Beitrag erschien im Oktober 2019. Er stellt das Konzept der „sorgenden und pflegenden Angehörigen“ (SPA) und die Forderungen der Initiative vor; die Rechtslage hat sich seither weiterentwickelt.
Das ZDF berichtete kürzlich: „Ein neues Gesetz soll pflegende Angehörige finanziell entlasten.“ Bundesweit wurde mit diesem erfreulich klingenden Aufhänger zur besten Sendezeit über das Angehörigen-Entlastungsgesetz informiert. Der fatale Fehler: Nicht pflegende Angehörige werden durch die Segnungen entlastet, sondern gerade diejenigen, die diese Aufgaben nicht oder nicht mehr ausüben. Der Begriff „pflegende Angehörige“ ist heute unpräzise geworden – und er differenziert nicht.
Zum 1.1.2017 vollzog sich mit dem Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein Paradigmenwechsel, der an der Wahrnehmung der Angehörigen-Arbeit weitgehend spurlos vorbeiging. Mehr und mehr Menschen mit kognitiven Einschränkungen werden vom MDK eingestuft. Viele der rund vier Millionen als pflegebedürftig eingestuften Menschen benötigen keine oder nur geringe Hilfen bei der Grundpflege. Hier sind überwiegend die wichtigen sorgenden Tätigkeiten der Organisation und Begleitung gefragt. Viele Angehörige wollen sich daher (noch) nicht als „pflegende Angehörige“ betiteln lassen – ihre Motivation ist vielmehr, den tatsächlichen Pflegeprozess so weit wie möglich zu vermeiden. Mit dem Begriff „sorgende Angehörige“ können sie sich viel besser identifizieren und spezifische Beratungsangebote leichter akzeptieren.
Grundlegende Reform gefordert
Die Pflegewissenschaft möchte dem Begriff „Pflege“ gerne einen allumfassenden Anspruch geben. In der Praxis – und im Bewusstsein der Bevölkerung und vieler Politiker – sind aber eher die drei klassischen Säulen der Grundpflege fest verankert: Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Der Verein Pflegende Angehörige fordert daher, dass die Begriffe „sorgende Angehörige“ und „pflegende Angehörige“ als eigenständige Definitionen zur Basis neuer Beratungs-Konzepte, Unterstützung und Leistungsgewährung in die relevanten Sozialgesetzbücher aufgenommen werden.
Analog der typischen Pflegekarriere wurde hierfür das Modell der SPA-Pyramide entwickelt: An der Spitze stehen die pflegenden Angehörigen, die sich insbesondere um die Grundpflege kümmern. Das Fundament bilden die sorgenden Angehörigen, bei denen es vor allem um Begleitung und Organisation geht.
„Mehr und mehr gesellschaftsrelevante Gruppen fordern eine deutlich bessere Unterstützung unserer tagtäglichen anspruchsvollen Arbeit“, so Kornelia Schmid, Vorsitzende des Vereins Pflegende Angehörige. Es fehle aber „der richtige konzeptionelle Rahmen, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Hier bietet sich das SPA-Modell an.“
Mehr individuelle Wertschätzung
Die Analyse nach der SPA-Methodik dokumentiert das tatsächliche Ausmaß der Sorge- und Pflegearbeit in Deutschland – inklusive der Familien, die aus Scham oder Unkenntnis keinen Antrag stellen (Dunkelziffer), sowie derjenigen, die die Schwelle von 12,5 Punkten zum Pflegegrad 1 noch nicht erreicht haben.
Ob die oft geforderten Lohnersatzleistungen oder das geplante Entlastungsbudget: Bei der Verteilung von Versicherungsleistungen ist zukünftig mehr Gerechtigkeit gefragt. Nach Berechnungen des Vereins müsste beispielsweise das geplante Entlastungsbudget beim Pflegegrad 5 bei über 9.300 Euro jährlich liegen und beim Pflegegrad 3 bei ca. 5.600 Euro. Nach dem seit 25 Jahren praktizierten Gießkannenprinzip wird jeder Familie rechnerisch 4.724 Euro zur Verfügung gestellt. Um der zu erwartenden Kostenentwicklung in der häuslichen Pflege gerecht zu werden, ist eine Individualisierung der Leistungsansprüche für sorgende und pflegende Angehörige unumgänglich.
Letztendlich müssen innovative Versorgungskonzepte entwickelt werden. Millionen Menschen der geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1969 wandern im kommenden Jahrzehnt ins Rentenalter, die Zahl der Single-Haushalte über 60 Jahre steigt stark überproportional. Offenen Auges steuern wir in eine dramatische Versorgungslücke in der häuslichen Sorge- und Pflegearbeit. Jährlich verlassen 600.000 Pflegebedürftige die Pflegeversicherung – mit ihnen verliert Deutschland kontinuierlich die durch Praxiserfahrung erworbene Kompetenz von mindestens ebenso vielen Angehörigen. Bis 2035 verlieren wir über 6,2 Mio. Mitbürger im berufsfähigen Alter; im formellen Sektor werden kaum zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wenn nicht schnellstmöglich die richtigen Weichen gestellt werden, droht eine enorme soziale Sprengkraft.
Die sieben Kernforderungen der Initiative
- Bedürfnisse individueller berücksichtigen: Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse sorgender und pflegender An- und Zugehöriger (SPA) in der sozialen Gesetzgebung (z. B. bei der Definition der Pflegeperson im § 19 SGB XI).
- Begleitende Beratung: eigener Rechtsanspruch für SPA auf unabhängige Beratung mit präventiver Zielsetzung, finanziert durch die Krankenkassen.
- Respekt für Wahlfreiheit: Das Grundrecht (Art. 12 GG), Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen, muss auch für SPA gewährleistet werden.
- Angemessene Entlastung: Entlastungsleistungen dürfen nicht länger nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden; zumindest eine Differenzierung analog der Pflegegrad-Einstufungen ist nötig.
- Angemessene Unterstützung: Unterstützungshilfen wie das geplante Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung müssen die individuelle Belastungssituation berücksichtigen.
- Gerechtere soziale Absicherung: Die soziale Absicherung der SPA muss reformiert werden (Stichwort Rentenkürzung bei Kombileistung) und darf beim Wechsel vom Pflegenden zum Sorgenden Angehörigen nicht schlagartig wegfallen.
- Leistungsträger kennenlernen: Potenzial und soziodemografische Struktur der rund 10 Mio. SPA müssen kontinuierlich ermittelt werden – etwa durch das Statistische Bundesamt.
Sorgende Angehörige Pflegereform Pflegende Angehörige










































