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Publikation · CAREkonkret

Droht eine Explosion der Kosten?

Erschienen in CAREkonkret · Ausgabe 16 / 20.4.2018 · „Thema der Woche“ · von Hendrik Dohmeyer

Die Bundesregierung plant ein Entlastungsbudget, in dem die Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit- sowie Tages- und Nachtpflege zusammengefasst werden. Ein sinnvolles Vorhaben – doch in der Umsetzung droht Ungemach. An welchen Stellschrauben jetzt gedreht werden muss.

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Artikel „Droht eine Explosion der Kosten?
Aktualisiert am 18.09.2026

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kompakt – der Beitrag für eilige Leser:innen

Der Koalitionsvertrag von 2018 versprach, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege zu einem Entlastungsbudget zusammenzufassen. Dieser Beitrag rechnet vor, dass die Mitnahme der Tagespflege ein Volumen von bis zu 40 Milliarden Euro freisetzen würde – und beschreibt ein alternatives Modell ohne Tagespflege.

Dieser Beitrag erschien im April 2018 und beschreibt die damalige Planung. Gekommen ist das Entlastungsbudget erst zum 1. Juli 2025 – und ohne die Tagespflege: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seither einen gemeinsamen Jahresbetrag. Damit ist der Gesetzgeber im Kern jenem Weg gefolgt, den dieser Beitrag 2018 als Alternative vorgeschlagen hat. Den heutigen Stand finden Sie unter Entlastungsbudget.

Bremen // Mit dem Koalitionsvertrag vom 7. Februar wurde für pflegende Angehörige eine schon lange Zeit ersehnte Erleichterung im Umgang mit den Leistungen der Pflegeversicherung besiegelt. Drei der fünf Säulen mit Entlastungsangeboten sollen zukünftig zu einem Budget zusammengefasst werden: Die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und die Tages- und Nachtpflege bilden dann einen großen Topf. Aus diesem Topf sollen die Familien ihren Entlastungsmix flexibel zusammenstellen können. Das Antragsverfahren soll einfacher werden.

So interpretiert sich der Wortlaut zum Entlastungsbudget im Koalitionsvertrag auf Seite 97. Wörtlich heißt es dort: „Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten.“

Eine Reduzierung der Komplexität des Pflege-Dschungels und eine höhere Flexibilität im Umgang mit den Leistungen wurde seit vielen Jahren gefordert. Dass dieses Thema jetzt als konkretes Versprechen fixiert wurde, ist eine deutliche Würdigung der täglichen Leistung von 4,7 Mio. pflegenden Angehörigen. Viele Beobachter wundert jedoch, dass die umfangreichen Leistungen der Tages- und Nachtpflege ohne Einschränkungen „in einem großen Budget unkompliziert in Anspruch genommen werden können“ sollen, wie es die SPD-Sprecherin Malu Dreyer angekündigt hatte.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind eigentlich unkompliziert in das neue Entlastungsbudget zu integrieren. Schon heute können beide Töpfe flexibel für wechselseitige Leistungen genutzt werden. Lediglich vom Kurzzeitpflegegeld können nur 50 Prozent der 1 612 Euro die Verhinderungspflege ergänzen. Hier reicht es also aus, statt 50 Prozent zukünftig 100 Prozent zu ermöglichen.

Tagespflege-Budget eine Kostenbombe?

Als Kostenbombe könnte sich das Budget für die Tagespflege erweisen. Dieser Begriff ist dabei keinesfalls despektierlich gegenüber dem Angebot der Tagespflege zu verstehen. Ganz im Gegenteil. Das explosive Potenzial liegt im Budget, das für die Nutzung der sinnvollen Tagespflege zur Verfügung gestellt wird. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten können Betroffene ab dem Pflegegrad 2 monatliche Leistungen zwischen 689 Euro und 1 995 Euro für die Tagespflege in Anspruch nehmen.

Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit dieser Betreuungsform vielerorts wird die Tagespflege bisher erst sehr wenig genutzt. Laut dem Pflegereport 2016 der Krankenkassen buchten nur ca. 2,5 Prozent der Familien dieses Angebot. Das Bundesgesundheitsministerium weist für 2016 Kosten von 520 Millionen Euro aus. Dies sind ebenfalls ca. zwei Prozent des theoretischen Maximal-Budgets.

Sollten die Leistungen der Tagespflege, wie nun im Koalitionsvertrag angekündigt, komplett in das Entlastungsbudget integriert werden, stünden 2019 ca. 2,47 Mio. antragsberechtigten Familien jährliche Geldmittel in Höhe zwischen je 11 492 Euro und 27 164 Euro (je nach Pflegegrad) zur Verfügung. Explosionsartig wird dann eine bisher schlummernde Kostenbombe mit einem Volumen von bis zu 40 Milliarden entfesselt.

Selbst wenn nur 25 Prozent der antragsberechtigten Familien dieses Entlastungsbudget investierten, könnten vermutlich die noch verbleibenden Finanzreserven der Pflegeversicherung in Höhe von knapp sieben Milliarden Euro im Jahr 2019 aufgebraucht sein. Doch eine erneute Beitragserhöhung zur Finanzierung des Versprechens in seiner angekündigten Konstruktion wird dem neuen Gesundheitsminister Jens Spahn kurzfristig nicht möglich sein. Der Beitragssatz soll bis 2022 stabil bleiben. Um die 4,7 Mio. pflegenden Angehörigen und die 2,5 Mio. betroffenen Pflegebedürftigen nicht massiv zu enttäuschen, muss die Bundesregierung kurzfristig alternative Szenarien verabschieden.

Entlastungsbudget 2019 – finanzielle Auswirkungen der möglichen Konstrukte. „25 %“ und „100 %“ sind die Hochrechnungen für den Fall, dass ein Viertel beziehungsweise alle antragsberechtigten Familien das Budget ausschöpfen.
PG HaushalteAntragsberechtigte* GroKo-Planung Alternative
Jahresbudget bei 25 % bei 100 % Jahresbudget bei 25 % bei 100 %
162.5140 €––0 €––
21.115.68711.492 €3,2 Mrd. €12,8 Mrd. €4.724 €1,3 Mrd. €5,2 Mrd. €
3701.47218.800 €3,3 Mrd. €13,1 Mrd. €4.724 €0,8 Mrd. €3,3 Mrd. €
4399.73022.568 €2,3 Mrd. €9,0 Mrd. €4.724 €0,5 Mrd. €1,8 Mrd. €
5188.14727.164 €1,3 Mrd. €5,1 Mrd. €4.724 €0,2 Mrd. €0,9 Mrd. €
Summe2.467.552–10,0 Mrd. €40,1 Mrd. €–2,8 Mrd. €11,3 Mrd. €

* Die Schätzung beruht auf den Daten von Mitte 2017. Von allen 3,1 Mio. Pflegebedürftigen werden pauschal 25 Prozent je Pflegegrad herausgerechnet, die nicht in der häuslichen Pflege betreut werden. Bis Jahresmitte 2019 wurde eine Zunahme der Pflegebedürftigen von 6 Prozent geschätzt. Der Vergleich zeigt: Die finanziellen Auswirkungen sind im alternativen Modell deutlich geringer. Quelle: Dohmeyer / Grafik: CAREkonkret

Eine Vogel-Strauß-Politik kann sich die neue Regierung nicht mehr erlauben.

Hendrik Dohmeyer

Acht Thesen, die für eine Kostenexplosion sprechen

Das Entlastungsbudget muss nicht zwingend zu einer Kostenexplosion führen. Denn schließlich werden in der Summe nicht mehr Gelder zur Verfügung gestellt. Nach Ansicht von Hendrik Dohmeyer würde jedoch die Inanspruchnahme dieser Leistungen rasant steigen – was deutlich höhere Kosten zur Folge haben wird. Folgende acht Thesen führt er für seine Vermutung ins Feld:

  1. Es wird eine deutliche Awareness-Steigerung für das gebündelte Entlastungsbudget entstehen. Wenn Familien plötzlich bis zu 27 000 Euro jährlich relativ frei zur Verfügung stehen, dann ist das ein Top-Thema für TV und Print und jede Social Community.
  2. Portale wie Pflegix, Careship, Pflegetiger und werpflegtwie werden einen kräftigen Aufschwung erfahren, das Angebot verbreitern und massiv in Online- und Offline-Kommunikation investieren. Die Nachfrage wird kräftig stimuliert.
  3. Viele regulierende (und damit limitierende) Einschränkungen in der Nutzung werden entfallen müssen – Verhinderungspflege nur maximal 28 Tage im Jahr, acht Wochen für Kurzzeitpflege und so weiter –, wenn ein solch großes und flexibles Budget Sinn stiften soll.
  4. Heute werden die drei Instrumente fast ausschließlich taktisch genutzt. Wenn akut Bedarf entsteht, versucht man eine Lösung zu finden. Bei gut gefüllten Töpfen kann man die Instrumente strategischer und langfristiger planen und hat immer noch Reserven für den Notfall übrig.
  5. Die Kurzzeitpflege ist im vergangenen und in diesem Jahr vermutlich auch aufgrund der enormen Milliarden-Guthaben der Familien aus den nicht genutzten Entlastungsgeldern aus 2015 und 2016 (104 Euro oder 208 Euro monatlich, maximal 4 992 Euro) zu einem Engpass geworden. Dieses Geld ist Ende 2018 verbraucht oder verfallen. Hier wird der neue große jährliche Topf das ansonsten entstehende Defizit gegenüber den beiden Vorjahren kompensieren.
  6. Wenn keine neuen regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, wird über die Verhinderungspflege viel Geld in die 24-Stunden-Betreuung fließen – beim Pflegegrad 5 stehen dann monatlich beispielsweise 2 264 Euro zur Verfügung.
  7. Bei der Verhinderungspflege wird das breiteste Unterstützungsangebot durch private Hilfe vorhanden sein. Wenn zum Beispiel eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 heute die ihr zustehenden 31 Euro Verhinderungspflegegeld die Woche verplanen will (1 612 ÷ 365 × 7), muss schon sehr genau abgewogen werden, wann man dem pflegenden Angehörigen die zwei Stunden Entlastung gönnt. Ab 2019 könnte mit dem fast zwölffachen Budget von 360 Euro die entlastende Auszeit in der Woche flexibler und umfangreicher geplant werden.
  8. Durch die langfristig freigegebenen Milliardenbeträge wird die Nachfrage – etwa bei der Kurzzeitpflege – gesteigert. Dies wird Investoren zum Bau neuer Angebote motivieren und so zu mehr Ausgaben führen.

Wie ein alternatives Entlastungsbudget aussehen könnte

Kern dieser ab 2019 unproblematisch zu realisierenden Alternative ist die Entkoppelung der Tagespflege. Dafür ergänzt der jetzige „Entlastungsbetrag“ von 125 Euro monatlich den Topf. Zusammen mit dem Geld der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stünde dann ein jährliches Entlastungsbudget von 4 724 Euro zur Verfügung. Familien können bei Bedarf noch ihren Anspruch auf Umwandlung von maximal 40 Prozent der Sachleistungen individuell einbringen. Auch dieser Betrag ist für das Entlastungsbudget relativ kostenneutral, da durch die Umwandlung im selben Umfang der restliche Sachleistungsanspruch oder das Pflegegeld der Familie reduziert wird.

Auffällig ist: Das Entlastungsbudget hat in den jüngsten pflegepolitischen Debatten keine Rolle mehr gespielt. Warum in den jüngsten Reden von Frau Merkel, Herrn Spahn und anderen Gesundheitspolitikern das Thema „Entlastungsbudget“ kategorisch totgeschwiegen wurde, kann eventuell mit dem späten Erkenntnisgewinn der problematischen Finanzierung des Versprechens zu tun haben. Eine Vogel-Strauß-Politik kann sich die neue Bundesregierung beim Entlastungsbudget jetzt aber nicht mehr erlauben.

Bisher sind die pflegenden Angehörigen noch wenig als schlagfertige Stimme organisiert. Das kann sich aber schnell ändern, wenn die von Frau Merkel gerne als „stille Helden unserer Gesellschaft“ bezeichneten Pflegenden sich über eine herbe Enttäuschung beim Entlastungsbudget im Frust geeint mobilisieren – und laut werden.

Entlastungsbudget Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Tagespflege

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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