Die Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist das Auffangnetz. Sie greift erst, wenn das Gericht doch eine Betreuung einrichtet — und bestimmt dann, wer es werden soll und wer auf keinen Fall. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, braucht sie im Regelfall gar nicht. Trotzdem lohnt sie sich.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Wann sie überhaupt zum Zug kommt
Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, soweit sie erforderlich ist. Und erforderlich ist sie nicht, wenn eine bevollmächtigte Person die Angelegenheiten ebenso gut erledigen kann. Deshalb gilt die Reihenfolge:
- Vorsorgevollmacht vorhanden? Dann bleibt es in aller Regel dabei — kein Gericht, kein Verfahren.
- Keine Vollmacht, oder sie deckt den Fall nicht ab? Dann bestellt das Gericht eine Betreuung. Jetzt zählt Ihre Betreuungsverfügung.
Es gibt auch Fälle, in denen beides sinnvoll ist: wenn Sie einer Person zwar vertrauen, aber möchten, dass ihre Arbeit vom Gericht beaufsichtigt wird. Eine Betreuung bringt Kontrolle und Berichtspflichten mit sich — für manche Familien ist genau das eine Entlastung.
Wie verbindlich Ihr Wunsch ist
Deutlicher, als viele denken: Schlagen Sie eine Person vor, muss das Gericht ihr entsprechen. Abweichen darf es nur, wenn die Person nicht geeignet ist — etwa weil sie selbst überfordert wäre, in einem Interessenkonflikt steht oder die Aufgabe ablehnt.
Genauso wirksam ist der umgekehrte Wunsch: Sie können festlegen, wer auf keinen Fall Betreuer werden soll. Auch daran ist das Gericht gebunden. In zerstrittenen Familien ist das oft der wichtigere Teil.
Fragen Sie die Person vorher
Eine Betreuung ist Arbeit: Termine, Anträge, jährliche Berichte ans Gericht, Rechenschaft über das Vermögen. Wer davon erst erfährt, wenn das Gericht anruft, sagt verständlicherweise ab — und Ihr Wunsch läuft ins Leere.
Nennen Sie am besten eine Ersatzperson für den Fall, dass die erste ausfällt oder ablehnt.
Was außer Namen hineingehört
Eine Betreuungsverfügung darf mehr als Personen benennen. Sie können auch Wünsche zur Lebensführung festhalten, an die sich die betreuende Person halten muss:
- Wohnen — so lange wie möglich zu Hause bleiben; falls ein Heim nötig wird, welches oder in welcher Gegend.
- Alltag — Gewohnheiten, die Ihnen wichtig sind: Haustier, Kirchgang, Verein, bestimmte Kontakte.
- Geld — wofür es ausgegeben werden darf, was mit Haus oder Wohnung geschehen soll.
- Kontakte — wer Sie besuchen darf und wer nicht.
Form ist keine vorgeschrieben. Schreiben Sie sie trotzdem schriftlich und mit Datum — mündliche Wünsche kennt im Ernstfall niemand mehr. Ändern können Sie sie jederzeit.
Die drei Papiere im Zusammenspiel
| Dokument | Regelt | Wirkt |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Wer für mich handeln darf | sofort, ohne Gericht |
| Patientenverfügung | Was medizinisch geschehen soll | gegenüber Ärzten, unmittelbar bindend |
| Betreuungsverfügung | Wen das Gericht bestellen soll | erst, wenn es zur Betreuung kommt |
Im Pflege-Cockpit vorbereiten
Wenn Sie im Pflege-Cockpit bereits die Daten der pflegebedürftigen Person und der Angehörigen erfasst haben, lassen sich Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dort mit diesen Angaben vorbelegt erstellen — Namen, Geburtsdaten und Anschriften müssen Sie nicht dreimal abtippen.
Praktisch ist das gerade hier: Wer eine Betreuungsverfügung schreibt, benennt mehrere Personen — Wunschbetreuer, Ersatzperson, manchmal auch jemanden, der es nicht werden soll. Diese Angaben sind im Cockpit ohnehin schon hinterlegt.
Der Kurs dazu — kostenlos
Die Betreuungsverfügung greift erst, wenn keine Vollmacht vorliegt. Wer beide Wege einmal nebeneinander gesehen hat, entscheidet leichter, welcher der richtige ist. Der Onlinekurs „Selbstbestimmt vorsorgen“ geht in neun Lektionen alle drei Dokumente durch und nimmt zwei Fragen dazu, an die kaum jemand denkt: wo Ihre Angehörigen die Unterlagen im Ernstfall finden — und was mit Ihren Konten und Zugängen geschieht. Die Teilnahme kostet Sie nichts, sie wird nach § 45 SGB XI von der Pflegekasse getragen, und am Ende steht ein Zertifikat.
Vorsorge und Vollmachten
Festhalten, was gelten soll, solange man es noch selbst bestimmen kann.
Selbstbestimmt vorsorgen
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann von einem Tag auf den anderen dazu führen, dass andere für Sie entscheiden müssen. Der Kurs geht…
Videokurs
Wie geht es weiter?
- Vorsorgevollmacht — die erste Wahl, weil sie das Gericht überflüssig macht
- Patientenverfügung — was medizinisch geschehen soll
- Pflegegrad beantragen — der nächste Schritt, wenn Pflege dazukommt
§ 1816 Abs. 2 BGB
Schlägt die betroffene Person eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden soll, ist diesem Vorschlag zu entsprechen, sofern es ihrem Wohl nicht zuwiderläuft und die vorgeschlagene Person geeignet und bereit ist, die Betreuung zu übernehmen. Schlägt sie vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, soll dem ebenfalls entsprochen werden. Eine Betreuung wird ohnehin nur bestellt, soweit sie erforderlich ist — insbesondere nicht, soweit eine bevollmächtigte Person die Angelegenheiten ebenso gut erledigen kann.
Sinngemäß zusammengefasst, nicht wörtlich. Rechtsstand August 2026. Die Vorschriften wurden zum 1. Januar 2023 neu geordnet; frühere Fundstellen (§§ 1896 ff. BGB) sind überholt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Betreuerauswahl und Wunsch der betroffenen Person: § 1816 BGB, seit 1. Januar 2023.
- Erforderlichkeit der Betreuung, Vorrang der Vollmacht: § 1814 BGB.
- Registrierung: Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
- Vordrucke: Das Bundesministerium der Justiz stellt ein Formular für die Betreuungsverfügung bereit.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit in der Familie oder größerem Vermögen lassen Sie sich anwaltlich oder bei einem Betreuungsverein beraten.






