Beratung und Kurse
Wer berät wozu, was ist Pflicht und was freiwillig — und welche Angebote für pflegende Angehörige kostenfrei sind.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
„Beratung“ klingt nach einem Gespräch unter vielen. Tatsächlich stecken dahinter mehrere Angebote mit ganz unterschiedlichen Aufgaben — und die Verwechslung kostet Menschen regelmäßig Geld und Nerven. Die Pflegeberatung nach § 7a sortiert Ihre Lage und hilft bei Anträgen. Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 ist der regelmäßige Termin, der beim Bezug von Pflegegeld dazugehört. Pflegekurse und Schulungen zeigen die Handgriffe.
Das Wichtigste über alle Angebote hinweg: Sie kosten Sie nichts. Beratung und Schulung werden von den Pflegekassen getragen. Und sie sind kein Eingeständnis — wer früh fragt, pflegt länger zu Hause.
Wie geht es weiter?
- Professionelle Unterstützung organisieren — welche Hilfe zu welcher Lage passt
- Pflegetipps — zwanzig Anleitungen zum Nachlesen
- Leistungen — was neben der Beratung zusteht
- Video-Kurse — kostenfrei ansehen und anhören





