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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Für andere da sein, ohne selbst unterzugehen


Sie sorgen für einen Menschen, der Sie braucht. Das ist wertvoll — und es kostet Kraft, die niemand von außen sieht. Bei meinen Hausbesuchen sehe ich oft zuerst die Angehörigen — und woran man erkennt, dass jemand über der Grenze arbeitet. Ich versuche hier zu zeigen, wo normale Belastung endet und was sich tatsächlich ändern lässt. Denn Selbstfürsorge ist keine weitere Aufgabe auf Ihrer Liste. Sie fängt dort an, wo jemand anderes Verantwortung übernimmt.

Ältere Frau mit Rucksack beim Wandern, sie hält die Hand über die Augen und lächelt in die Ferne
Aktualisiert am 26.09.2026

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Rechtsstand: August 2026

Beträge und Voraussetzungen ändern sich. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Behandlung und keine Beratung im Einzelfall. Bei anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis.

Was wirklich belastet

Pflege besteht nicht nur aus Waschen, Anziehen und Medikamenten. Das meiste, was Kraft kostet, steht in keinem Pflegeplan: die Beaufsichtigung, das Aufstehen in der Nacht, die ständige Erreichbarkeit, die Termine, die Anträge, die Absprachen mit Geschwistern. Eine Erhebung, die das Bundesportal gesund.bund.de zitiert, kommt bei Hauptpflegepersonen auf durchschnittlich 49 Stunden pro Woche. Entscheidend ist aber nicht die Stundenzahl. Entscheidend ist, dass die innere Bereitschaft nie endet — auch dann nicht, wenn man gerade nichts tut.

Der Körper hält lange still, dann meldet er sich

Heben, Stützen, Umlagern — das geht auf Rücken, Schultern und Gelenke. Dazu kommen zu wenig Schlaf und die eigenen Arzttermine, die immer wieder verschoben werden. Häufig berichtet werden Rücken- und Nackenschmerzen, Verspannungen, ungewöhnliche Müdigkeit, Schlafstörungen, Magen- oder Herz-Kreislauf-Beschwerden und häufigere Infekte.

Ein wichtiger Vorbehalt: Nicht jede Beschwerde kommt von der Pflege. Rückenschmerzen können von der Pflege kommen — oder von etwas anderem. Lassen Sie das ärztlich abklären, statt es sich selbst zu erklären.

Gefühle, die sich widersprechen dürfen

Zuneigung und Erschöpfung schließen sich nicht aus. Man kann einen Menschen lieben und sich gleichzeitig danach sehnen, dass es aufhört. Man kann trauern, obwohl der andere noch lebt — um den Menschen, der er einmal war, und um das eigene Leben, das man sich anders vorgestellt hatte. Wut, Gereiztheit, Scham, Schuldgefühle, Einsamkeit: All das gehört für viele dazu und macht niemanden lieblos.

Besonders schwer wird es, wenn sich der Mensch selbst verändert — bei einer Demenz, bei einer psychischen Erkrankung, bei einer Sucht. Dann pflegt man jemanden, der nicht mehr derselbe ist, und darf trotzdem nicht müde werden.

Und was drumherum wegbricht

Freundschaften schlafen ein, weil man dreimal absagen musste. Die Partnerschaft wird zur Organisationsgemeinschaft. Von außen sieht niemand, wie viel Verantwortung Sie tragen — und in der Familie entstehen Konflikte, wenn die Aufgaben ungleich verteilt sind. Die Sätze dazu kennen die meisten:

„Meine Geschwister helfen zu wenig.“ · „Niemand sieht, was ich alles mache.“ · „Nur ich weiß, wie es richtig geht.“ · „Wenn ich Nein sage, lasse ich sie im Stich.“

Dazu kommt das Geld: weniger Arbeitszeit, mehr Ausgaben, eine Karriere, die stillsteht. Was dabei arbeitsrechtlich möglich ist, steht auf der Seite Pflege und Beruf.

Bin ich belastet oder schon überlastet?

Gehen Sie die folgenden Sätze in Ruhe durch. Es geht nicht darum, möglichst wenige anzukreuzen.

Was mein Körper sagt

  • Ich schlafe seit Wochen schlecht.
  • Ich bin erschöpft, auch nach einer Ruhephase.
  • Ich habe regelmäßig Schmerzen oder Verspannungen.
  • Ich verschiebe meine eigenen Arzttermine.
  • Ich esse unregelmäßig oder vernachlässige mich.
  • Ich greife häufiger zu Alkohol, Beruhigungs- oder Schmerzmitteln.

Was in mir vorgeht

  • Ich bin häufig gereizt, nervös oder niedergeschlagen.
  • Ich kann mich schlecht konzentrieren.
  • Ich empfinde kaum noch Freude — auch nicht an Dingen, die ich mochte.
  • Ich fühle mich allein, hilflos oder wertlos.
  • Ich habe das Gefühl, es nicht mehr zu schaffen.
  • Ich werde gegenüber der pflegebedürftigen Person grob oder aggressiv.
  • Ich denke daran, einfach wegzugehen — oder nicht mehr leben zu wollen.

Das ist eine Orientierung, keine Diagnose. Ein einzelner Punkt bedeutet wenig — fast jeder, der pflegt, könnte an manchen Tagen etwas ankreuzen. Wenn aber mehrere Punkte seit Wochen zutreffen, zunehmen oder Ihren Alltag bestimmen, sprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis oder einer psychotherapeutischen Beratungsstelle. Das ist kein großer Schritt: Ein Termin, in dem Sie sagen, wie es Ihnen geht.

Haben Sie den letzten Punkt angekreuzt — den mit dem Nicht-mehr-leben-Wollen —, dann warten Sie damit nicht. Die Telefonseelsorge ist Tag und Nacht erreichbar, kostenfrei und anonym: 116 123, 0800 1110111 oder 0800 1110222. Dort hört Ihnen jemand zu, ohne dass Sie etwas erklären oder rechtfertigen müssen.

Was Selbstfürsorge wirklich heißt

Selbstfürsorge klingt nach Kerzenlicht und Achtsamkeitsübung. Gemeint ist etwas Nüchterneres: dass Sie selbst versorgt sind. Genug Schlaf. Regelmäßige Mahlzeiten. Ihre eigenen Medikamente. Bewegung. Menschen, mit denen Sie reden. Und Zeiten, in denen Sie nicht zuständig sind.

Der Satz, auf den es ankommt

Vielleicht lässt sich Ihre Belastung nicht wegatmen. Dann brauchen Sie nicht mehr Disziplin, sondern weniger Verantwortung, mehr Unterstützung und verlässliche freie Zeit.

Grenzen ziehen ist erlaubt

Sie dürfen festlegen, welche Aufgaben Sie übernehmen und welche nicht. Sie dürfen sagen, wann Sie nicht zur Verfügung stehen. Sie dürfen darauf bestehen, dass bestimmte Tätigkeiten von Fachkräften erledigt werden — Wundversorgung etwa, oder alles, was Ihnen körperlich zu viel wird. Und Sie dürfen von anderen in der Familie verlangen, dass sie einen Teil übernehmen.

Ein Nein zu einer Aufgabe ist kein Nein zu dem Menschen. Dieser Unterschied geht im Alltag oft verloren — bei den Angehörigen und bei einem selbst.

Kleine Pausen und echte Auszeiten sind nicht dasselbe

Fünf Minuten bewusst atmen, allein um den Block gehen, in Ruhe essen, jemanden anrufen, Musik hören: Das stabilisiert den Tag und ist mehr wert, als es klingt. Aber es ersetzt keine Erholung. Dafür brauchen Sie Stunden, Tage, irgendwann auch eine Woche, in denen die Verantwortung tatsächlich bei jemand anderem liegt — nicht nur die Anwesenheit, sondern die Zuständigkeit.

Wissen nimmt Last

Vieles wird leichter, wenn man weiß, wie es geht: rückenschonend umlagern, Hilfsmittel richtig einsetzen, bei herausforderndem Verhalten reagieren, im Notfall wissen, was zu tun ist. Die Pflegekassen bieten kostenfreie Pflegekurse an, auf Wunsch auch als Schulung bei Ihnen zu Hause, an der eigenen Situation und mit den eigenen Hilfsmitteln. Fragen Sie danach — von selbst wird es selten angeboten.

Aussprechen, was man denkt

Angehörigengruppen, psychosoziale Beratungsstellen, Familienberatung, Psychotherapie, ein Mensch, dem Sie vertrauen — es gibt mehr Möglichkeiten, als die meisten kennen. Für Angehörige von Menschen mit Demenz, mit einer Suchterkrankung oder einer psychischen Erkrankung gibt es eigene Gruppen, in denen niemand erst erklären muss, worum es geht.

Entlastung, die diesen Namen verdient

Eine Pause ist nur dann eine Pause, wenn in dieser Zeit jemand anderes versorgt. Alles andere verschiebt die Arbeit nur nach hinten. Dafür gibt es Leistungen — sie zu beantragen ist Aufwand, aber es ist der Aufwand, der sich am meisten lohnt.

  • Ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst — übernimmt feste Zeiten am Tag.
  • Tages- oder Nachtpflege — deckt ganze Tage ab, meist mit Fahrdienst.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — der gemeinsame Jahresbetrag liegt bei bis zu 3.539 €. Auch stundenweise nutzbar, und ausdrücklich auch dann, wenn Sie selbst krank sind.
  • Entlastungsbetrag — bis zu 131 € im Monat für Alltagshilfen, Haushalt und Betreuung.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag — Haushaltshilfe, Begleitung, Betreuungsgruppen. Was es davon gibt, ist regional sehr unterschiedlich.
  • Nachbarschaftshilfe — in vielen Bundesländern anerkannt und über den Entlastungsbetrag abrechenbar.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie am Ende sind. Die Pflegeberatung ist Ihr gesetzlicher Anspruch und kostet Sie nichts — über die Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine unabhängige Beratungsstelle. Bitten Sie dabei nicht nur um einzelne Leistungen, sondern um einen Versorgungsplan: wer wann was übernimmt, und was passiert, wenn Sie ausfallen.

Vorsorge und Reha für Sie selbst

Pflegende Angehörige können eine eigene Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung bekommen, wenn die Gesundheit es erfordert. Vier Dinge sollten Sie dazu wissen:

  • Eine stationäre Reha ist möglich, ohne dass vorher ambulante Maßnahmen ausgeschöpft sein müssen.
  • Die pflegebedürftige Person kann unter bestimmten Voraussetzungen mit aufgenommen werden.
  • Geht das nicht, soll ihre Versorgung für die Zeit anderweitig organisiert werden — das ist keine Aufgabe, die man Ihnen allein überlässt.
  • Bei erwerbstätigen Angehörigen ist oft nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die Rentenversicherung.

Der häufigste Grund, warum niemand eine Reha beantragt, ist die Sorge: „Und wer kümmert sich dann?“ Genau diese Frage gehört ins Gespräch mit der Pflegekasse und der Hausarztpraxis — nicht als Hindernis, sondern als Teil des Antrags.

Ihr Entlastungsplan

Nehmen Sie sich ein Blatt Papier und beantworten Sie drei Fragen. Es dauert zwanzig Minuten und ist mehr wert als jeder gute Vorsatz.

1. Was belastet mich am stärksten?

Körperliche Pflege · Nächte · Beaufsichtigung · Haushalt · Organisation und Anträge · Konflikte in der Familie · Beruf · Geldsorgen · keine freie Zeit. Kreuzen Sie an, was zutrifft, und markieren Sie das Schlimmste.

2. Was davon muss nicht ich machen?

Wer in der Familie könnte es übernehmen? Welche professionelle Leistung kommt infrage? Welche Leistung der Pflegeversicherung bezahlt sie? Und — die wichtigste Zeile — ab wann?

3. Wann habe ich frei?

Täglich: ____ · Wöchentlich: ____ · Monatlich: ____ · Nächste längere Auszeit: ____. Tragen Sie es wie einen Termin ein. Was keinen Platz im Kalender hat, findet nicht statt.

Wenn Sie selbst ausfallen

Es ist die Frage, die niemand stellen mag: Was passiert, wenn Sie morgen mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus liegen? In vielen Haushalten weiß das niemand außer Ihnen. Schreiben Sie es auf — eine Seite genügt. Legen Sie sie sichtbar in die Wohnung und geben Sie eine Kopie an eine zweite Person.

  • Wer zu benachrichtigen ist, mit Telefonnummer: Familie, Nachbarn, Pflegedienst, Hausarztpraxis, Pflegekasse
  • Welche Medikamente wann gegeben werden
  • Was am Tag geschehen muss — Essen, Toilettengänge, Insulin, Wundversorgung
  • Wichtige Gewohnheiten und Risiken: Sturzgefahr, Weglauftendenz, Schluckstörung, Hörgerät, Brille
  • Wo Pflegegrad-Bescheid, Vollmacht, Medikamentenplan und Wohnungsschlüssel liegen
  • Welche Kurzzeitpflege-Einrichtungen infrage kommen, mit Telefonnummer

Klären Sie vorher, welcher Dienst kurzfristig einspringen könnte. Im Ernstfall ist keine Zeit zum Suchen — und Sie sind dann derjenige, der nicht telefonieren kann.

Wenn es gerade eskaliert

Es gibt Momente, in denen die Anspannung kippt. Man schreit, obwohl man es nicht wollte. Man packt zu fest zu. Man denkt Dinge, für die man sich hinterher schämt. Das passiert in vielen Pflegehaushalten, und es sagt nichts darüber aus, was für ein Mensch Sie sind. Es sagt etwas darüber, wie lange Sie schon durchhalten.

In diesem Moment

  1. Gehen Sie aus dem Raum, solange die Versorgung sicher bleibt. Abstand ist keine Vernachlässigung.
  2. Rufen Sie jemanden an — die vereinbarte Vertretung, eine Vertrauensperson, oder die Telefonseelsorge.
  3. Bei einem dringenden medizinischen Problem außerhalb der Praxiszeiten: 116 117, der ärztliche Bereitschaftsdienst.
  4. Bei akuter Gefahr für Sie oder den anderen: 112 (Rettungsdienst) oder 110 (Polizei). Zögern Sie nicht — dafür sind sie da.

Telefonseelsorge, Tag und Nacht, kostenfrei und anonym: 116 123 · 0800 1110111 · 0800 1110222

Wenn solche Momente häufiger werden, ist das kein Grund für Scham, sondern ein Anlass zu handeln — dann ist die Versorgung so, wie sie ist, nicht mehr tragfähig. Sprechen Sie es in der Pflegeberatung offen an. Sie sind nicht der erste Mensch, der das sagt, und niemand wird Ihnen daraus einen Vorwurf machen. Was folgt, ist keine Bestrafung, sondern eine Neuverteilung: mehr Dienst, mehr Tagespflege, eine Kurzzeitpflege zum Durchatmen.

Häufige Fragen

Darf ich die Pflege ablehnen oder begrenzen?

Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Angehörigen selbst zu pflegen. Erwachsene Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem finanziellen Beitrag herangezogen werden — seit 2020 allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro. Eine Pflicht, selbst zu waschen, zu heben und Nächte durchzumachen, folgt daraus nicht. Sie dürfen auch einen Teil übernehmen und den Rest abgeben.

Wie gehe ich mit Schuldgefühlen um?

Schuldgefühle verschwinden selten durch gute Argumente. Was hilft, ist meist zweierlei: darüber sprechen — in einer Angehörigengruppe hören Sie dieselben Sätze von anderen — und den Maßstab prüfen. Viele messen sich an einem Ideal, das niemand erfüllt: immer geduldig, immer verfügbar, immer freundlich. Daran gemessen versagt man täglich. Ein realistischer Maßstab wäre: Ist der Mensch versorgt, und halte ich das durch?

Was tue ich, wenn fremde Hilfe abgelehnt wird?

Das ist häufig, und es hat meist mit Scham zu tun — sich vor einer fremden Person ausziehen zu müssen, ist für viele schlimmer als der Verzicht auf Hilfe. Was oft funktioniert: klein anfangen (Haushaltshilfe statt Körperpflege), eine feste Person statt wechselnder Gesichter, einen Probemonat vereinbaren. Und ehrlich sagen, dass es nicht nur um ihn oder sie geht, sondern auch um Sie.

Wenn gar nichts geht, ist das eine Grenze, die Sie benennen dürfen: „Ich kann das allein nicht mehr leisten.“ Das ist keine Erpressung, sondern eine Tatsache.

Wer pflegt, wenn ich krank werde?

Dafür ist die Verhinderungspflege da — sie gilt ausdrücklich auch bei eigener Krankheit, nicht nur für Urlaub. Übernehmen kann ein Pflegedienst, eine Betreuungskraft oder eine andere Person. Bezahlt wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Wichtig ist, das vorher zu klären: welcher Dienst, welche Telefonnummer, wie schnell.

Bekomme ich als pflegender Angehöriger eine Reha?

Möglich ist es. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine gesundheitliche Beeinträchtigung — die Pflegetätigkeit allein genügt nicht als Begründung, wohl aber das, was sie mit Ihnen macht. Sprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis darüber, was sich seit Beginn der Pflege verändert hat. Zuständig ist bei Erwerbstätigen häufig die Rentenversicherung, sonst die Krankenkasse.

Welche Hilfen gibt es ohne Pflegegrad?

Weniger als mit, aber mehr als nichts: Pflegekurse der Pflegekassen sind unabhängig vom Pflegegrad kostenfrei. Beratung durch Pflegestützpunkte und kommunale Stellen steht jedem offen. Selbsthilfe- und Angehörigengruppen ebenso. Haushaltshilfe und Krankenpflege können über die Krankenkasse laufen. Und: Wenn Sie regelmäßig pflegen, stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad — er wirkt auf den Monat der Antragstellung zurück, und die häufigste Ursache für zu späte Hilfe ist ein zu spät gestellter Antrag.

Wie geht es weiter?

Quellen und Anlaufstellen

Rechtsstand der Angaben: August 2026. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Behandlung und keine Beratung im Einzelfall. Der Selbstcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Diagnose.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen