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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Die Begutachtung: Was Sie vorher wissen sollten


In eineinhalb Stunden wird entschieden, welcher Pflegegrad herauskommt. Der häufigste Fehler darin ist keine falsche Angabe – es ist die Höflichkeit. Fast alle beschönigen, ohne es zu merken: Der Vater reißt sich zusammen, die Tochter will ihn nicht bloßstellen, und am Ende steht ein Gutachten, das einen guten Tag beschreibt. Ich helfe Ihnen hier, den schlechten Tag zu schildern, ohne zu übertreiben.

Ein älterer Mann sitzt zwischen seiner Tochter und einer Gutachterin mit Laptop auf einem Sofa; er lächelt in die Kamera, die Tochter blickt ihn besorgt an
Aktualisiert am 18.09.2026

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Wer kommt, und was diese Person tut

Der Medizinische Dienst schickt eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt. Bei privat Versicherten kommt Medicproof. Der Termin findet in aller Regel in der Wohnung statt, weil die Umgebung zur Beurteilung gehört – ob die Dusche eine Stufe hat, wo das Bett steht, wie weit es zur Toilette ist.

Der Besuch wird angekündigt. Ein unangemeldeter Termin ist nicht vorgesehen; wer so etwas erlebt, sollte nachfragen.

Wichtig für die eigene Anspannung: Es ist keine Prüfung, die man bestehen oder nicht bestehen kann, und es ist auch keine Untersuchung. Es wird beobachtet und gefragt.

Was tatsächlich bewertet wird

Bewertet werden die sechs Lebensbereiche aus Schritt 1 – aber nicht als Ganzes, sondern Tätigkeit für Tätigkeit. Für jede wird eingestuft, wie selbstständig sie noch gelingt: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig.

Zum Merken

Selbstständig heißt: ohne Aufforderung, ohne Anleitung, ohne Aufsicht, ohne fremde Hilfe. Wer daran erinnert werden muss, dass er sich waschen soll, ist beim Waschen nicht selbstständig – auch wenn er es körperlich allein schafft. Dieser Unterschied wird in fast jedem Gespräch übersehen.

Ein Beispiel aus dem Bereich Selbstversorgung: Ihre Mutter kann sich anziehen. Sie hat die Kraft dazu, sie kennt die Handgriffe. Aber sie fängt nicht von allein damit an, sie legt sich nichts zurecht, und wenn niemand die Reihenfolge vorgibt, sitzt sie um elf Uhr noch im Nachthemd. Das ist nicht selbstständig, sondern überwiegend unselbstständig – und genau das wird oft als „sie kann sich anziehen“ zu Protokoll gegeben.

Ein Beispiel aus dem Bereich Mobilität: Ihr Vater kommt die Treppe hoch. Es dauert, er hält sich fest, er macht zweimal Pause. Allein geht er sie seit dem Sturz nicht mehr, weil beide Angst haben, dass es noch einmal passiert. Dass jemand danebensteht, ist keine Kleinigkeit am Rande – es ist Aufsicht, und Aufsicht zählt.

Ein Beispiel aus dem Bereich Umgang mit Krankheit und Therapie: Die Tabletten liegen in der Wochenbox, und die füllt seit Monaten die Tochter. Das Einnehmen selbst gelingt. Ohne die gestellte Box wäre die Einnahme aber weder vollständig noch zuverlässig. Bewertet wird nicht, was mit Hilfe funktioniert, sondern was ohne sie geschähe.

Daraus folgt eine einfache Regel für den Termin: Beschreiben Sie, was ohne Ihre Hilfe passieren würde. Nicht, wie gut es mit Ihrer Hilfe läuft.

Das Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch wirkt aus drei Gründen. Es macht aus Eindrücken Belege. Es deckt Nächte und schlechte Tage ab, die im Termin sonst nicht vorkommen. Und es entlastet Sie im Gespräch – Sie müssen sich nicht erinnern, Sie können vorlesen.

Geführt wird es über mindestens vierzehn Tage, täglich und kurz: Uhrzeit, Tätigkeit, welche Hilfe nötig war, wie lange es gedauert hat. Auch nachts. Gerade nachts.

UhrzeitWas warWelche HilfeDauer
6:40Aufstehen, unsicher an der Bettkantegestützt, Rollator geholt10 Min.
7:15Waschen am WaschbeckenSchritt für Schritt angeleitet, Rücken gewaschen25 Min.
8:00Frühstück; hätte ohne Aufforderung nichts gegessenhingesetzt, erinnert, Brot geschnitten20 Min.
13:30Tabletten mittagsgestellt, Einnahme kontrolliert5 Min.
2:10 nachtsAufgestanden, Orientierung im Flur verlorenzurückbegleitet, beruhigt30 Min.
So kurz reicht ein Eintrag. Entscheidend sind die Nächte und die Tage, an denen es schlecht lief.

Sie müssen sich dafür keine Tabelle bauen. Stellen Sie sich hier Ihr Tagebuch zusammen – mit Namen, Ihrem eigenen Zeitraum und für jeden Tag einer fertig vorbereiteten Seite. Sie können es am Rechner ausfüllen oder ausdrucken und mit der Hand führen.

Ihr Tagebuch zusammenstellen

Erscheint auf jeder Seite. Sie können das Feld auch leer lassen und später von Hand eintragen.

Ihr Name — hilfreich, wenn mehrere Personen eintragen.

Wie lange möchten Sie führen?

Zwei Wochen genügen für die Begutachtung. Länger schadet nicht, macht das Dokument aber dicker.

Wie möchten Sie ausfüllen?

Wenn Sie zwei Wochen durchgehalten haben, haben Sie nebenbei alles beisammen, was der Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit braucht: Er fragt dieselben sechs Bereiche ab und rechnet die Punkte aus. Dann wissen Sie vor dem Termin, in welcher Größenordnung Sie stehen.

Wer dabei sein sollte

Die pflegebedürftige Person und mindestens eine Person, die den Alltag kennt. Bei Demenz ist die Anwesenheit von Angehörigen praktisch unverzichtbar, weil die Selbsteinschätzung dort systematisch von der Wirklichkeit abweicht – nicht aus Unehrlichkeit, sondern weil das Erinnern selbst betroffen ist.

Auch möglich: eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Das ist kostenfrei und für viele die ruhigere Variante, weil jemand dabei ist, der das Verfahren kennt.

Was bereitliegen sollte

  • Das Pflegetagebuch
  • Der aktuelle Medikamentenplan
  • Arztbriefe, Entlassungsberichte und Befunde der letzten Zeit
  • Der Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Eine Liste der Hilfsmittel – auch der beantragten
  • Die Kontaktdaten aller beteiligten Ärzte und Dienste
  • Ihre eigenen Notizen zu Fragen, die Sie stellen wollen

Der heikelste Teil: über den anderen sprechen, während er zuhört

Im Beisein der Mutter zu sagen, dass sie nachts nicht mehr allein zurechtkommt, fühlt sich an wie Verrat. Dieses Unbehagen ist berechtigt, und es verschwindet auch nicht, wenn man sich vornimmt, sachlich zu bleiben. Es gehört zu den schwersten Stunden, die Angehörige in diesem Verfahren haben.

Es hilft, sich klarzumachen, worum es in diesem Termin geht: nicht um ein Urteil über einen Menschen, sondern um die Beschreibung einer Lage, die niemand verschuldet hat. Was Sie schildern, ist keine Aufzählung von Versagen. Es ist die Grundlage dafür, dass Hilfe bezahlt wird.

Praktisch bewährt hat sich dreierlei. Sprechen Sie vorher miteinander – ein Satz wie „Ich werde beim Termin auch die schlechten Tage schildern müssen, sonst bekommen wir keine Hilfe“ nimmt der Sache viel von ihrer Schärfe. Bereiten Sie Ihre Notizen so vor, dass Sie sie übergeben können, statt alles laut vorzutragen. Und bitten Sie, wenn es nötig wird, um ein kurzes Gespräch unter vier Augen – das ist ausdrücklich zulässig und wird von den Begutachtenden nicht als Sonderwunsch behandelt.

Und wenn die pflegebedürftige Person im Termin widerspricht? Das kommt vor, es ist kein Drama, und es entwertet Ihre Schilderung nicht. Widersprechen Sie nicht zurück. Ein ruhiges „Das erlebe ich anders, und ich habe es aufgeschrieben“ reicht. Die begutachtende Person kennt diese Situation und wird beides zur Kenntnis nehmen.

Nach dem Termin: Fordern Sie das Gutachten an

Das Gutachten wird nicht in jedem Fall automatisch mitgeschickt. Sie haben Anspruch darauf, und Sie brauchen es: Ohne das Gutachten lässt sich ein Widerspruch nicht begründen, weil Sie gar nicht wissen, was worin wie bewertet wurde.

Fordern Sie es schriftlich an, am besten am selben Tag, an dem der Bescheid kommt.

Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite: Rechtsstand 1. Januar 2026.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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