Auszeiten für pflegende Angehörige: Diese Möglichkeiten haben Sie
Eine Pause von der Pflege ist kein Luxus. Leistungen der Pflegeversicherung können die notwendige Vertretung oder eine vorübergehende Versorgung der pflegebedürftigen Person finanzieren. Für Ihre eigene Gesundheit kommen Vorsorge oder Rehabilitation in Betracht; für akute und längere Pflegesituationen gibt es außerdem berufliche Freistellungen. Hier steht, welcher Weg zu welcher Situation passt und was Sie dafür tun müssen.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Der Satz, den ich am häufigsten höre: „Das steht mir doch nicht zu.“ Für Verhinderungspflege müssen Sie nicht erst zusammenbrechen — Urlaub, Krankheit, Termine oder andere Gründe können ausreichen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat, normalerweise zu Hause von Ihnen gepflegt wird und während Ihrer Verhinderung eine notwendige Ersatzpflege organisiert ist.
Rechtsstand 5. September 2026. Diese Seite beschreibt das derzeit geltende Recht. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Pflegeneuordnungsgesetz Änderungen ab 2027 vorgeschlagen: Verhinderungspflege und Gemeinsamer Jahresbetrag sollen in eine neue Budgetstruktur überführt werden. Das ist ein Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 und noch nicht beschlossen — für Ihre Planung in diesem Jahr gilt weiterhin, was hier steht. Zum Stand der geplanten Pflegereform
Welche Auszeit passt zu Ihrer Lage?
Fünf Bedarfe, fünf verschiedene Wege. Suchen Sie Ihre Zeile — die Abschnitte darunter erklären sie der Reihe nach.
| Ihr Bedarf | Passender erster Weg |
|---|---|
| Einige Stunden frei | stundenweise Verhinderungspflege oder anerkannte Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag |
| Mehrere Tage weg | tageweise Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege |
| Jede Woche Entlastung | Tages- oder Nachtpflege, Entlastungsbetrag oder ein Pflegedienst |
| Eigene Gesundheit stabilisieren | medizinische Vorsorge oder Rehabilitation |
| Pflege und Beruf vereinbaren | kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit oder Familienpflegezeit |
Stundenweise: ein Nachmittag frei
Die kleinste und am meisten unterschätzte Auszeit. Ist die reguläre Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, lässt sich Verhinderungspflege stundenweise nutzen. Entscheidend ist die Dauer Ihrer Verhinderung — nicht, wie viele Stunden die Ersatzpflegeperson anwesend ist. Solche Tage werden nicht auf die Höchstdauer von acht Wochen angerechnet, und das Pflegegeld wird grundsätzlich nicht gekürzt. Die erstatteten Kosten werden aber vom Gemeinsamen Jahresbetrag abgezogen.
Praktisch kann daraus zum Beispiel ein regelmäßig freier Nachmittag entstehen — und der verändert einen Alltag oft mehr als eine einzelne Urlaubswoche im Jahr. Prüfen Sie vorher, welche Kosten pro Termin anfallen und wie lange der Gemeinsame Jahresbetrag dafür reicht.
Tageweise: Urlaub, Krankheit, Termine
Für längere Abwesenheiten — Urlaub, eine eigene Operation, eine Fortbildung — gibt es die Verhinderungspflege tageweise. Wer die Vertretung übernimmt, entscheiden Sie: ein Pflegedienst, eine Nachbarin, ein Familienmitglied. Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige bis zum zweiten Grad oder durch Personen aus demselben Haushalt gilt regelmäßig eine niedrigere Grundgrenze. Nachgewiesene notwendige Aufwendungen — etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall — können zusätzlich berücksichtigt werden, insgesamt höchstens bis zum verfügbaren Gemeinsamen Jahresbetrag. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das bisherige Pflegegeld grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.
Reicht die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht aus, kommt die Kurzzeitpflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung in Betracht. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € ab Pflegegrad 2. Sie können ihn nach Bedarf auf beide Leistungen verteilen; die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gelten trotzdem weiter.
Wichtig: Bei der Kurzzeitpflege können Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen als Eigenanteil bei Ihnen bleiben — der Jahresbetrag deckt vor allem die pflegebedingten Aufwendungen. Lassen Sie sich deshalb vor der Buchung einen vollständigen Kostenvoranschlag geben.
Regelmäßig: die Woche entlasten
Auszeit muss nicht am Stück kommen. Oft trägt die wiederkehrende Entlastung mehr als die große Pause:
- Tages- oder Nachtpflege — feste Tage, an denen jemand anderes zuständig ist, mit Fahrdienst
- der Entlastungsbetrag für anerkannte Alltagshilfen: Begleitung, Betreuung, Haushalt
- ein ambulanter Pflegedienst für die Aufgaben, bei denen Fachlichkeit den Druck nimmt
Vorsorge und Reha — für Ihre eigene Gesundheit
Das ist der Anspruch, von dem die wenigsten wissen: Pflegende Angehörige können eine medizinisch notwendige Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für die eigene Gesundheit erhalten — nicht als Begleitperson, sondern als Patientin oder Patient mit eigener medizinischer Begründung.
Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Ziel der Maßnahme und von Ihrer Versicherungssituation ab. Bei gesetzlich Versicherten kommt häufig die Krankenkasse in Frage; ist vor allem die Erwerbsfähigkeit gefährdet, kann die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sein.
- Besprechen Sie Beschwerden und Pflegebelastung mit Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt oder einer anderen verordnungsberechtigten Praxis. Nennen Sie konkrete Folgen: Rückenbeschwerden, Schlafstörungen, Erschöpfung.
- Fragen Sie beim zuständigen Rehabilitationsträger frühzeitig nach, welche Unterlagen und welche Form der Maßnahme nötig sind.
- Für Pflegepersonen im Sinne des § 19 SGB XI gelten bei einer stationären Rehabilitation besondere Regeln: Eine stationäre Maßnahme kann auch dann erbracht werden, wenn eine ambulante Rehabilitation medizinisch ausreichen würde.
- Soll die pflegebedürftige Person mit aufgenommen werden, sprechen Sie diesen Wunsch bereits im Antrag an. Bei gemeinsamer Aufnahme bestehen Ansprüche auf ihre Versorgung; bei Unterbringung in einer anderen Einrichtung sollen Kranken- und Pflegekasse die Versorgung auf Wunsch koordinieren.
- Bleibt die pflegebedürftige Person zu Hause, kann je nach Voraussetzungen die Verhinderungspflege die Ersatzpflege finanzieren. Für eine vorübergehende stationäre Versorgung kommt die Kurzzeitpflege in Betracht.
Wird der Antrag abgelehnt, prüfen Sie Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Ein Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats möglich; eine ergänzende ärztliche Stellungnahme kann dabei helfen. Wie er ausgeht, lässt sich vorher nicht sagen — begründet werden sollte er trotzdem.
Auszeit vom Beruf
Wenn nicht die Pflege, sondern die Arbeit weichen muss, gibt es drei eigene Wege. Sie unterscheiden sich in Dauer, Geld und daran, wie groß der Betrieb sein muss:
| Weg | Wofür und wie lange? | Geld und wichtige Grenze | Erster Schritt |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | akut auftretende Pflegesituation, bis zu zehn Arbeitstage | Pflegeunterstützungsgeld kann auf Antrag das Entgelt teilweise ersetzen; keine Betriebsgrößengrenze | Arbeitgeber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Dauer nennen |
| Pflegezeit | vollständige oder teilweise Freistellung für die häusliche Pflege, grundsätzlich bis zu sechs Monate | in der Regel unbezahlt; Rechtsanspruch grundsätzlich nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten; zinsloses Darlehen möglich | spätestens zehn Arbeitstage vorher in Textform ankündigen |
| Familienpflegezeit | teilweise Freistellung, grundsätzlich bis zu 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden | in der Regel unbezahlt; Rechtsanspruch grundsätzlich in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten ohne Auszubildende; zinsloses Darlehen möglich | in der Regel acht Wochen vorher in Textform ankündigen |
Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich für dieselbe pflegebedürftige Person kombinieren; zusammen dürfen sie grundsätzlich 24 Monate nicht überschreiten. In kleineren Betrieben besteht kein Rechtsanspruch — eine freiwillige Vereinbarung ist trotzdem möglich. Sonderfälle und aktuelle Fristen stehen auf der Detailseite Pflegezeit.
So kommen Sie wirklich dazu
- Wählen Sie ein realistisches Zeitfenster. Notieren Sie einen Wunsch- und einen Ausweichtermin.
- Sichern Sie zuerst die Versorgung. Klären Sie verbindlich, wer welche Aufgaben übernimmt — schriftlich, mit Namen — und bestätigen Sie Ihre Abwesenheit erst danach.
- Klären Sie Kosten und Nachweise. Bei Verhinderungspflege ist keine vorherige Antragstellung vorgeschrieben. Fragen Sie die Pflegekasse trotzdem früh nach Abrechnung, erforderlichen Belegen und dem noch verfügbaren Gemeinsamen Jahresbetrag.
- Bereiten Sie die Übergabe vor: Medikamentenplan, ärztliche Kontakte, Hilfsmittel, Gewohnheiten, Notfallhinweise, Vollmachten.
- Planen Sie auch kleine, regelmäßige Pausen. Entlastung muss nicht erst dann anfangen, wenn mehrere freie Tage möglich sind.
Häufige Fragen
Darf ich Verhinderungspflege für Urlaub nutzen?
Ja. Urlaub ist ein zulässiger Grund für eine Verhinderung. Vorausgesetzt sind unter anderem Pflegegrad 2, die bisherige häusliche Pflege durch Sie und eine notwendige Ersatzpflege während Ihrer Abwesenheit, deren Kosten Sie nachweisen.
Wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege gekürzt?
Grundsätzlich nicht. Sind Sie an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Tag zählt nicht auf die Höchstdauer. Die erstatteten Kosten mindern trotzdem den Gemeinsamen Jahresbetrag.
Bei tageweiser Verhinderungspflege ist es anders: Dort wird das Pflegegeld grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt.
Bis wann muss Verhinderungspflege abgerechnet werden?
Nicht genutztes Budget wandert nicht ins nächste Leistungsjahr. Für bereits erbrachte Verhinderungspflege kann der Erstattungsantrag mit Nachweisen aber grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gestellt werden.
Heben Sie Rechnungen und Belege deshalb vollständig auf — auch die für Fahrtkosten.
Kann die pflegebedürftige Person mit in meine Reha?
Das ist möglich und sollte bereits im Antrag angesprochen werden. Bei gemeinsamer Aufnahme bestehen Ansprüche auf ihre Versorgung; wird sie in einer anderen Einrichtung untergebracht, sollen Kranken- und Pflegekasse die Versorgung auf Wunsch koordinieren.
Bleibt sie zu Hause, kommen Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Betracht.
Welche Freistellung gibt es in einer akuten Pflegesituation?
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu zehn Arbeitstage, ohne Betriebsgrößengrenze. Der Arbeitgeber ist unverzüglich zu informieren; auf Antrag kann Pflegeunterstützungsgeld das Entgelt teilweise ersetzen.
Quellen und Rechtsstand
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege: Voraussetzungen, Ersatzpflege, Erstattung.
- § 42a SGB XI — der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- § 37 SGB XI — Pflegegeld und seine Fortzahlung während einer Verhinderung.
- § 40 SGB V — Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
- § 42b SGB XI — Versorgung der pflegebedürftigen Person während Vorsorge oder Reha der Pflegeperson.
- Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz — die beruflichen Freistellungen.
- GKV-Spitzenverband: Gemeinsames Rundschreiben zum Leistungsrecht des SGB XI, Stand 2. April 2026 — die Auslegung, nach der die Kassen entscheiden.
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz — der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026.
Rechtsstand: 5. September 2026. Die Angaben beziehen sich auf die soziale Pflegeversicherung. Bei privater Pflegepflichtversicherung können Verfahren und Ansprechpartner abweichen.
Wie geht es weiter?
- Rentenpunkte — was die Pflegekasse für Ihre Rente einzahlt
- Soziale Absicherung — Rente, Unfall- und Arbeitslosenversicherung im Überblick
- Gemeinsamer Jahresbetrag — der Topf hinter Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Belastung und Selbstfürsorge — woran Sie merken, dass es zu viel wird
- Unterstützungsnetzwerk aufbauen — damit Vertretung nicht an einer Person hängt





