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Ausgaben Pflegeversicherung 2025: Warum sie um 11,3 % steigen

Die Leistungsausgaben steigen 2025 um 11,3 Prozent. Warum das vor allem politisch gewollt ist — und was davon bei Familien ankommt.

Veröffentlicht am 13.03.2026 Aktualisiert am 18.09.2026 5 Minuten

Flussdiagramm „Leistungsausgaben SGB XI 2025": 73,33 Milliarden Euro Einnahmen verteilen sich auf 5.151.000 ambulant Versorgte (86 Prozent) und 860.000 stationär Versorgte (14 Prozent) und von dort auf die einzelnen Leistungen — Geldleistung 21,01 Milliarden, Pflegeheim 13,42 Milliarden, Sachleistung 6,92 Milliarden und weitere.

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Pflegeversicherung 2025: Warum die Ausgaben um 11,3 % steigen:

Die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung steigen 2025 deutlich. Doch der starke Zuwachs ist kein Zeichen neuer Großzügigkeit, sondern vor allem Folge politisch gewollter Leistungsanpassungen, verspäteter Reformumsetzungen und des teilweisen Ausgleichs realer Wertverluste. Gleichzeitig zeigen die Zahlen erneut, wie stark das Pflegesystem auf den oft unsichtbaren Beitrag pflegender Angehöriger angewiesen ist.

Pflegeversicherung 2025: Deutlicher Ausgabenanstieg ist weitgehend politisch gewollt

Die Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung steigen 2025 gegenüber 2024 von 63,26 auf 70,42 Milliarden Euro (inkl. Verwaltungskosten = 73,82 Mrd. €). Das entspricht einem Zuwachs von 7,16 Milliarden Euro beziehungsweise 11,3 %. Dieser starke Anstieg ist jedoch zu einem großen Teil politisch gewollt: Er erklärt sich vorwiegend durch die Erhöhung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 % zum 1. Januar 2025 sowie durch die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025 für alle versicherten Personen. 

Gleichzeitig darf diese Anhebung nicht als großzügige Leistungsverbesserung missverstanden werden. Denn selbst nach der Erhöhung um 4,5 % im vergangenen Jahr ist der reale Wert der Pflegeleistungen in den vergangenen Jahren deutlich unter Druck geraten. Laut einer Bundestagsmeldung vom 2. Februar 2026 auf Grundlage einer Antwort der Bundesregierung hat das Pflegegeld in allen Pflegegraden inflationsbereinigt 2025 bereits knapp 15 % an Wert gegenüber 2017 verloren. Ein erheblicher Teil der Anpassungen im Jahr 2025 ist damit weniger ein echtes Plus als vielmehr ein verspäteter teilweiser Ausgleich von Kaufkraftverlusten. Quelle: Wertentwicklung von Pflegeversicherungsleistungen

Während die Leistungsausgaben also um 11,3 % steigen, erhöhen sich die Gesamtausgaben der Sozialen Pflegeversicherung nur um 8,2 % auf 73,82 Milliarden Euro (siehe Tabelle unten). Das hängt vor allem damit zusammen, dass andere Ausgabenpositionen zurückgehen, insbesondere die Zuführung zum Pflegevorsorgefonds, die von 2,42 auf 0,70 Milliarden Euro sinkt.

Wertentwicklung der Leistungen der Pflegeversicherung 2017 bis 2025

Hier am Beispiel der Budgetleistung für die Verhinderungspflege. Gegenüber einer Kaufkraft von 3.224 € im Jahr 2017 sinkt dieser Wert trotz Anpassung zum 1.7.2025 auf nur noch 2.761 € (Tiefstand 2024 von 2.683 €).

JahrLeistungsbetrag nominalkaufkraftbereinigt
20173.224 €3.224 €
20183.224 €3.166 €
20193.224 €3.121 €
20203.224 €3.105 €
20213.224 €3.005 €
20223.386 €2.944 €
20233.386 €2.754 €
20243.386 €2.683 €
20253.539 €2.761 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen, Pflegegrade 2 bis 5, jeweils gleicher Betrag. Quelle: Bundestags-Drucksache 21/4070 vom 9. Februar 2026.

Download

Die komplette Antwort der Bundesregierung steht als Bundestags-Drucksache 21/4070 vom 9. Februar 2026 zum Herunterladen bereit (PDF).

Der Gemeinsame Jahresbetrag wird wie erwartet zur Entlastung der pflegenden Angehörigen genutzt.

Besonders deutlich zeigt sich die Inanspruchnahme der Leistungserweiterung bei der Verhinderungspflege, deren Ausgaben von 3,12 auf 4,46 Milliarden Euro steigen – ein Plus von 1,34 Milliarden Euro oder 42,9 %. Auch die Geldleistungen wachsen mit +12,7 % sehr kräftig und erreichen 21,01 Milliarden Euro. Hinzu kommen spürbare Anstiege bei den zusätzlichen ambulanten Betreuungs- und Entlastungsleistungen (+15,2 %), bei Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung (+13,6 %) sowie bei der Kurzzeitpflege (+13,5 %). Die soziale Sicherung der Pflegepersonen nimmt ebenfalls stark zu und steigt um 17,1 % auf 4,80 Milliarden Euro.

Gerade beim starken Ausgabenanstieg der Verhinderungspflege lohnt sich allerdings ein zweiter Blick. Pflegebedürftige und ihre Familien warteten rund siebeneinhalb Jahre auf das GroKo-Versprechen eines großen Entlastungsbudgets (siehe Video). Mit dem gemeinsamen Jahresbetrag wurde zum 1. Juli 2025 endlich ein wichtiger Schritt umgesetzt. Seitdem stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für alle Versicherten flexibel zur Verfügung.

Entlastungsbudget-Versprechen 2018

Mit Malu Dreyer, Kornelia Schmid und Jens Spahn.

Jahr20242025Veränderung in Mrd. €Veränderung
Beitragseinnahmen65,3772,457,0810,8%
davon————
Beiträge für abhängig Beschäftigte38,8143,214,4011,3%
Beiträge für freiwillig in der KV Versicherte10,0010,870,878,7%
Beiträge aus Renten11,3012,531,2310,9%
Beiträge für versicherte ALG I-Empfänger0,871,080,2124,1%
Beiträge für versicherte ALG II-Empfänger1,331,450,129,0%
sonstige Beiträge3,063,320,268,5%
Sonstige Einnahmen1,290,88-0,41-31,8%
Einnahmen insgesamt66,6673,336,6710,0%
Leistungsausgaben63,2670,427,1611,3%
– Ambulant41,4347,255,8214,0%
– Stationär21,8323,181,356,2%
davon————
Pflegesachleistung6,546,920,385,8%
Geldleistung18,6421,012,3712,7%
Verhinderungspflege3,124,461,3442,9%
Hilfsmittel/ Wohnumfeldverbesserung1,912,170,2613,6%
Soziale Sicherung der Pflegepersonen4,104,800,7017,1%
Tages-/Nachtpflege1,641,810,1710,4%
Zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen3,363,870,5115,2%
Kurzzeitpflege0,891,010,1213,5%
Vollstationäre Pflege12,8413,420,584,5%
Vollstationäre Pflege in Behindertenheimen0,430,450,024,7%
Stationäre Vergütungszuschläge2,012,150,147,0%
Vergütungszuschläge für zusätzl. Personal in vollst. Einrichtungen0,120,01-0,11-91,7%
Vollstationäre Eigenanteilsbegrenzung6,437,150,7211,2%
Pflegeberatung0,160,170,014,7%
Sonstige Leistungsausgaben1,071,03-0,04-3,9%
Hälfte der Kosten des Medizinischen Dienstes0,640,690,057,5%
Verwaltungsausgaben1,801,950,158,5%
Zuführung zum Pflegevorsorgefonds2,420,70-1,72-71,1%
Sonstige Ausgaben0,080,06-0,02-26,1%
Ausgaben insgesamt68,2073,825,628,2%
Liquidität————
Überschuss der Einnahmen————
Überschuss der Ausgaben1,540,49-1,05-68,2%
Investitionsdarlehen an den Bund—0,500,50—
Mittelbestand am Jahresende5,345,350,010,2%
%22in Monatsausgaben lt. Haushaltsplänen der Kassen%221,000,86-0,14-14,0%
Nachrichtlich: Mittelbestand Pflegevorsorgefonds14,8116,241,439,7%
Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung 2024 und 2025 in Milliarden Euro.
Säulendiagramm der Leistungsausgaben: 2024 ambulant 41,43 und stationär 21,83 Milliarden Euro, 2025 ambulant 47,25 und stationär 23,18 Milliarden Euro. Je Person kostet die ambulante Versorgung 9.171 Euro, die stationäre 26.977 Euro.

Die ambulante Versorgung ist nur scheinbar die günstigere Lösung

Gleichzeitig führt genau dieser Befund schnell zu einer Fehleinschätzung: Die ambulante Versorgung erscheint damit im Gesamtsystem als die deutlich preiswertere Lösung. Das ist sie im Ergebnis zwar tatsächlich – aber eben in erheblichem Umfang auf Kosten der pflegenden Angehörigen. Denn ein großer Teil der Pflegeleistung im häuslichen Bereich wird von Familien übernommen und taucht in den Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung gar nicht auf.

Seit Jahren ist bekannt, dass der volkswirtschaftliche Beitrag der pflegenden Angehörigen für das Gesamtsystem eine Größenordnung von weit über 200 Milliarden Euro erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die ambulante Versorgung nicht einfach deshalb günstiger, weil sie strukturell so effizient wäre, sondern auch deshalb, weil ein erheblicher Teil der Last privat getragen wird. Dass diese Entlastung des Systems in großem Umfang auf den Schultern pflegender Angehöriger ruht, ist in Wissenschaft und Pflegepolitik seit Langem beschrieben und wird auch in aktuellen Analysen immer wieder deutlich gemacht.

Fazit: Kein Geschenk, sondern Nachholung, Ausgleich und verspätete Reform

Zusammengefasst zeigen die Zahlen für 2025 primär drei Dinge: Erstens ist der kräftige Ausgabenanstieg in wesentlichen Teilen das Ergebnis gesetzgeberischer Anpassungen. Zweitens sind diese Anpassungen vielfach keine großzügigen Zusatzgeschenke, sondern eher ein teilweiser Ausgleich realer Wertverluste sowie die späte Einlösung älterer Reformversprechen aus der vorletzten Großen Koalition. Und drittens bleibt die stationäre Versorgung pro Kopf erheblich teurer als die ambulante – wobei die vermeintlich günstigere häusliche Versorgung nur deshalb funktioniert, weil pflegende Angehörige seit über drei Jahrzehnten einen enormen, oft unterschätzten Beitrag für das Pflegesystem leisten.

Unsere Prognosedaten 2025 zur Entwicklung der Pflegebedürftigen

  • Ambulant versorgte Pflegebedürftige

    2023: 4.393.497

    2024: 4.791.912

    2025 Prognose: 5.151.305

    Das entspricht nach dem starken Anstieg 2024 einer weiteren vom Pflege-Dschungel prognostizierten Zunahme um 7,5 % in 2025.

  • Stationär versorgte Pflegebedürftige

    2023: 843.089

    2024: 850.634

    2025 Prognose: 859.140

    Hier fällt das Wachstum mit nur 1,0 % nach Pflege-Dschungel-Einschätzung deutlich geringer aus als im ambulanten Bereich.

  • Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in dieser Betrachtung

    2023: 5.236.586

    2024: 5.642.546

    2025 Prognose: 6.010.446

    Insgesamt ergibt sich damit für 2025 ein prognostiziertes Wachstum von 6,5 %.

  • Verteilung der Versorgungsformen 2025

    Ambulant: 85,7 %

    Stationär: 14,3 %

    Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen wird also weiterhin außerhalb stationärer Einrichtungen versorgt.

  • Ausgaben nach Versorgungsform 2025

    Ambulant: 47,25 Milliarden Euro

    Stationär: 23,18 Milliarden Euro

    Obwohl der stationäre Bereich deutlich weniger Personen umfasst, bindet er einen sehr hohen Ausgabenanteil.

  • Ausgaben pro Kopf 2025

    Ambulant: 9.171,57 Euro je Person

    Stationär: 26.977,80 Euro je Person

    Damit liegt der rechnerische Aufwand pro stationär versorgter Person rund 17.806 Euro höher als im ambulanten Bereich.

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Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021

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