Sicher aufstehen, umsetzen und mobilisieren
So fördern Sie Bewegung, bereiten Transfers gut vor und schützen beide Seiten vor Stürzen und Überlastung.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben und fachlich verantwortet unter der Leitung von Susanne Brinkmann, examinierte Pflegefachkraft, in Zusammenarbeit mit Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Das ist die Seite, auf der ich Ihnen am wenigsten zeigen kann — und das ist Absicht.
Wie man einen Menschen sicher aus dem Bett in den Rollstuhl bringt, hängt davon ab, wo noch Kraft sitzt, welche Seite betroffen ist, ob es wehtut, ob verstanden wird, was gleich passiert, wie schwer die Person ist und welche Hilfsmittel dastehen. Aus diesen Angaben ergibt sich jedes Mal ein anderer Handgriff. Eine allgemeine Schrittfolge im Internet wäre nicht nur nutzlos, sie wäre gefährlich.
Was ich Ihnen geben kann, sind die Grundsätze, die immer gelten — und drei Wege, sich den Rest zeigen zu lassen.
Bewegung erhalten statt alles abnehmen
Der stärkste Satz in diesem Bereich lautet: Was ein halbes Jahr lang niemand mehr selbst gemacht hat, geht danach oft wirklich nicht mehr. Muskeln bauen im Alter schnell ab, und sie kommen langsam wieder.
Deshalb zählt jede kleine Bewegung, auch die, die kaum nach etwas aussieht:
- sich im Bett selbst auf die Seite drehen
- sich an die Bettkante setzen und dort sitzen bleiben
- einmal aufstehen und stehen bleiben, auch ohne einen Schritt zu gehen
- die drei Schritte zum Sessel statt der Fahrt im Rollstuhl
Geben Sie Zeit und einzelne Aufforderungen. „Rutsch nach vorn.“ Warten. „Hände auf die Lehne.“ Warten. Ein ganzer Satz mit drei Anweisungen wird nicht umgesetzt, sondern erzeugt Ratlosigkeit.
Und passen Sie es der Tagesform an. Was gestern ging, muss heute nicht gehen — und umgekehrt. Zwang bringt hier nichts: Wer sich überfordert fühlt, wird ängstlich, und Angst ist der größte Bewegungshemmer, den es gibt.
Vor dem Aufstehen oder Umsetzen
- Sagen, was passieren soll — wohin, wie weit, in welchen Schritten.
- Weg frei machen. Teppiche, Kabel, abgestellte Dinge, die Katze.
- Alles feststellen, was Bremsen hat: Rollstuhl, Toilettenstuhl, Pflegebett, Rollator. Ein nicht gebremster Rollator ist keine Stütze, sondern ein Wagen, der wegrollt.
- Feste, geschlossene Schuhe. Keine Pantoffeln, keine Strümpfe auf glattem Boden.
- Hilfsmittel in Reichweite stellen, bevor es losgeht — nicht danach holen.
- An Schläuche denken: Katheterbeutel, Sauerstoffschlauch, Infusion, Verbände. Der häufigste Zwischenfall beim Umsetzen ist ein Schlauch, der sich spannt.
Sichere Grundsätze
- Langsam, in Etappen. Erst aufsetzen, dann an der Bettkante sitzen bleiben, dann stehen. Bei Kreislaufproblemen zwischendurch eine Pause — Schwindel kommt verzögert.
- Mit der Bewegung arbeiten, nicht dagegen. Der Körper steht nach vorn auf, nicht nach oben: Nase über die Zehen, dann kommt der Rest fast von allein.
- Selbst stabil stehen, Füße auseinander, nah dran. Wer sich weit vorbeugt, hat schon verloren.
- Kurze Wege. Rollstuhl direkt ans Bett, nicht zwei Meter weiter.
- Nicht unter die Achseln greifen — Schultern älterer Menschen halten das nicht aus, und Verletzungen dort heilen schlecht.
- Nicht ruckartig ziehen, nicht an Armen, nicht an der Kleidung.
- Im Zweifel abbrechen. Lieber jemand sitzt noch fünf Minuten, als dass zwei Menschen am Boden liegen.

Warum hier keine Anleitung steht
Ich werde oft gefragt, ob ich nicht wenigstens die Grundtechnik aufschreiben kann. Nein — und das ist keine Vorsicht der Redaktion.
Beim Umsetzen verletzen sich beide: die Person, die gehoben wird, an Schulter oder Haut, und die, die hebt, am Rücken. Ich habe mehr pflegende Angehörige mit Bandscheibenvorfall erlebt als solche, die an der Pflege selbst gescheitert sind. Dann sind zwei Menschen pflegebedürftig statt einem.
Eine einzige Stunde Anleitung ersetzt jeden Ratgebertext — und danach müssen Sie nie wieder nachlesen, weil es in den Händen sitzt. Es gibt drei Wege dahin, alle weiter unten, alle ohne Zuzahlung.
Hendrik Dohmeyer Pflegeberater nach § 7a SGB XI
Hilfsmittel individuell auswählen
Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die das Umsetzen leichter und sicherer machen:
- Haltegriffe an Wand, Bett oder Toilette
- Aufstehhilfen und Bettleitern
- Rutschbrett und Drehscheibe
- Transfergurt
- Rollator und Rollstuhl
- Personenlifter
Zu keinem davon steht hier eine Gebrauchsanweisung, und das hat einen Grund. Ein Rutschbrett falsch angelegt endet auf dem Boden. Ein Transfergurt am falschen Körperteil verletzt. Ein Lifter, dessen Gurt nicht richtig eingehängt ist, ist lebensgefährlich. Jedes dieser Dinge braucht eine Einweisung — die gehört dazu und kostet nichts extra.
Wer prüft, was passt: Pflegefachkraft, Physio- oder Ergotherapie, das Sanitätshaus — und zwar bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Bett und Ihrer Türbreite, nicht im Katalog.
Den eigenen Körper schützen
Dieser Abschnitt gilt Ihnen, nicht der pflegebedürftigen Person.
- Heben Sie nichts allein, was Sie nicht sicher halten können. Nicht „gerade noch“, nicht „es ging bisher immer“. Ein Mensch ist kein Wäschekorb — er bewegt sich, wenn es kritisch wird.
- Organisieren Sie Hilfe, bevor es zu spät ist. Zwei Personen sind bei manchen Transfers keine Bequemlichkeit, sondern die Bedingung.
- Betthöhe nutzen. Ein Pflegebett lässt sich hochfahren — dann arbeiten Sie aufrecht statt gebückt. Wer eines hat und es nie verstellt, verschenkt den halben Nutzen.
- Nehmen Sie Ihre eigenen Schmerzen ernst. Rückenschmerzen bei pflegenden Angehörigen sind kein Nebengeräusch, sondern die Vorwarnung.
Ein Pflegekurs oder eine Schulung bei Ihnen zu Hause nach § 45 SGB XI ist genau dafür da. Angehörige können daran teilnehmen, ohne selbst versichert zu sein — wie Sie das anfordern.
Warnzeichen
Bewegung sofort unterbrechen, sicher hinsetzen und fachlich klären lassen bei:
- neuer Schwäche, die vorher nicht da war
- starkem Schwindel
- akuten Schmerzen, besonders nach einem Sturz
- Veränderung der Wachheit oder Ansprechbarkeit
Sofort die 112 bei Anzeichen eines Schlaganfalls — plötzlich hängender Mundwinkel, ein Arm, der nicht mehr gehoben werden kann, verwaschene Sprache —, bei Brustschmerz oder Atemnot, und bei einem Sturz mit Verdacht auf einen Bruch.
Und nach jedem Sturz, auch nach einem scheinbar harmlosen: melden. Er ist die Vorwarnung für den nächsten, und die Ursache lässt sich oft finden — Kreislauf, Medikamente, Sehkraft, ein Hilfsmittel, das nicht passt.
Wer es Ihnen zeigt
- Ambulanter Pflegedienst — schätzt ein, was noch geht, leitet praktisch an und kann die Bewegungsunterstützung im vereinbarten Rahmen übernehmen.
- Schulung nach § 45 SGB XI bei Ihnen zu Hause — jemand kommt in Ihre Wohnung und zeigt die Handgriffe an Ihrem Bett, nicht an einem Modell. Wie Sie das anfordern.
- Physio- oder Ergotherapie — Aufstehen und Gehen lassen sich üben; dafür gibt es Verordnungen.
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — unabhängig, kostenfrei, klärt auch die Hilfsmittelfrage. Was dort passiert.
Was in den Beratungsgesprächen immer wieder vorkommt
- Unter den Achseln greifen. Sieht nach dem natürlichsten Griff der Welt aus und ist der schädlichste.
- Aus Fürsorge zu früh in den Rollstuhl. Der Weg ist bequemer, aber nach drei Monaten geht das Gehen nicht mehr.
- Den Rollator nicht bremsen. Passiert täglich, geht meistens gut — und einmal nicht.
- Drei Anweisungen in einem Satz. „Rutsch vor, halt dich fest und steh auf“ führt zu gar nichts.
- Das Pflegebett nie hochfahren. Es kann es, es wird nur nicht benutzt.
- Allein weitermachen, obwohl der Rücken längst wehtut. Das ist der Punkt, an dem häusliche Pflege endet — nicht wegen der gepflegten Person.
Häufige Fragen
Darf ich jemanden überhaupt heben?
Sie dürfen — aber die bessere Frage ist, ob Sie sollten. Grundsätzlich gilt: nicht heben, sondern die vorhandene Kraft der Person nutzen und sie dabei sichern. Wenn das Gewicht wirklich übernommen werden muss, braucht es entweder zwei Personen oder ein Hilfsmittel, und beides mit Einweisung. „Es ging bisher immer“ ist kein Sicherheitsnachweis, sondern Statistik — und die dreht sich irgendwann.
Welches Hilfsmittel ist das richtige?
Das lässt sich nur vor Ort entscheiden. Es hängt an der verbliebenen Kraft, am Gleichgewicht, an Lähmungen, an Schmerzen, am Gewicht — und an Ihrer Wohnung: Türbreite, Bettseite, Platz neben dem Sessel. Lassen Sie sich das ansehen, von einer Pflegefachkraft, aus der Physio- oder Ergotherapie oder vom Sanitätshaus. Zu jedem Transferhilfsmittel gehört eine Einweisung; nehmen Sie sie an, auch wenn das Ding einfach aussieht.
Was tun, wenn beim Aufstehen Schwindel auftritt?
Sofort unterbrechen und sicher hinsetzen — nicht „durchziehen, es ist ja gleich geschafft“. Dann sitzen bleiben, bis es vorbei ist, und beim nächsten Mal in mehr Etappen vorgehen: aufsetzen, an der Bettkante sitzen bleiben, erst dann stehen. Wenn Schwindel beim Aufstehen regelmäßig auftritt, gehört das in die Hausarztpraxis — es liegt häufig an Medikamenten oder am Blutdruck und lässt sich oft ändern.
Wer zeigt mir die richtige Technik?
Drei Wege, alle ohne Zuzahlung: der ambulante Pflegedienst leitet auf Anfrage an; eine Schulung nach § 45 SGB XI findet in Ihrer eigenen Wohnung statt, an Ihrem Bett; und Physio- oder Ergotherapie kann verordnet werden, wenn das Aufstehen geübt werden soll. Fragen Sie ausdrücklich nach Anleitung — sie wird selten von selbst angeboten.
Wer für diesen Text geradesteht
Dieser Pflegetipp entstand unter der fachlich-redaktionellen Leitung von Susanne Brinkmann in Zusammenarbeit mit Hendrik Dohmeyer.

Fachlich-redaktionelle Leitung
Susanne Brinkmann
Examinierte Pflegefachkraft, seit 2010 im ambulanten Dienst in Bremen — rund 44.500 Pflegeeinsätze. Nebenberuflich Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Schulungen in der Häuslichkeit nach § 45 SGB XI.

Redaktion
Hendrik Dohmeyer
Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Schreibt die Texte und ordnet ein, was rechtlich dahintersteht.
Diese Seite gibt allgemeine Orientierung. Sie ersetzt keine pflegefachliche Anleitung und keine ärztliche Beurteilung im Einzelfall.
Wie geht es weiter?
- Beim Toilettengang sicher begleiten — der häufigste Weg, den jemand am Tag zurücklegt
- Schulung nach § 45 zu Hause — jemand zeigt Ihnen die Handgriffe bei Ihnen
- Alle Pflegetipps — zwanzig Anleitungen für die Pflege zu Hause
- Pflegeberatung nach § 7a — unabhängig, kostenfrei





