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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Den Termin vorbereiten


Eine Stunde entscheidet über den Pflegegrad — und über das Geld der nächsten Jahre. Die gute Nachricht: Sie können sich darauf vorbereiten, und Sie haben mehr Einfluss auf den Termin, als die meisten annehmen.

Ein älteres Paar sitzt nebeneinander auf dem Sofa und sieht gemeinsam Unterlagen in einer Mappe durch.
Aktualisiert am 18.09.2026

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Vorgelesen von einer synthetischen Stimme.

Wie der Termin zustande kommt

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse die Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt das der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Sie bekommen einen Terminvorschlag per Post, in der Regel mit rund zwei Wochen Vorlauf.

Der Besuch findet zu Hause statt. Das Gespräch dauert meist 60 bis 90 Minuten — angekündigt wird aber ein Zeitfenster von etwa zwei Stunden, in dem die Person eintrifft. Halten Sie deshalb den halben Tag frei: Kommt sie am Ende des Fensters, zieht sich der Termin entsprechend nach hinten. Angekündigt wird er immer — unangekündigt steht niemand vor der Tür.

Wenn der Termin nicht passt

Rufen Sie an und schlagen Sie einen anderen vor. Das ist ein normaler Vorgang und wirkt sich nicht negativ auf die Entscheidung aus. Zwei Gründe sind es fast immer wert:

  • Die Pflegeperson kann nicht. Dann verschieben Sie. Wer den Alltag kennt, muss dabei sein — ohne diese Person fehlt in der Begutachtung die halbe Wahrheit.
  • Die Tageszeit passt nicht zum Zustand. Viele Menschen sind vormittags am fittesten und nachmittags erschöpft; bei Demenz ist es oft umgekehrt, dort wird es zum Abend hin schwieriger. Ein Termin genau in der besten Stunde des Tages zeigt ein Bild, das mit dem Alltag wenig zu tun hat.

Das ist keine Trickserei, sondern das Gegenteil: Bewertet werden soll der gewöhnliche Tag, nicht der beste. Sagen Sie am Telefon ruhig offen, warum die vorgeschlagene Zeit ein schiefes Bild ergäbe.

Hausbesuch, Telefon oder Video?

Der Hausbesuch ist der Regelfall, und dafür gibt es einen guten Grund: Nur dort sieht die begutachtende Person die Wohnung — die Schwelle zur Dusche, die Treppe, den fehlenden Haltegriff. Vieles davon fällt am Telefon unter den Tisch.

Begutachtungen ohne Hausbesuch sind die Ausnahme und brauchen Ihr Einverständnis. Wenn Ihnen eine solche Form angeboten wird, überlegen Sie in Ruhe: Bei einer klaren, gut dokumentierten Lage kann sie den Termin beschleunigen. Bei allem, was mit Wohnung, Beweglichkeit oder Verhalten zu tun hat, ist der Hausbesuch die bessere Wahl.

Sie dürfen Nein sagen

Eine Begutachtung ohne Hausbesuch braucht Ihre Zustimmung. Wenn Sie den Besuch vor Ort möchten, sagen Sie das — und begründen Sie es kurz mit dem, was man sehen muss: die Wohnung, den Weg zum Bad, wie das Aufstehen wirklich abläuft.

Was am Tag bereitliegen sollte

Legen Sie alles auf einen Stapel auf den Tisch, an dem Sie sitzen werden. Suchen während des Gesprächs kostet Zeit, die für das Wesentliche fehlt.

  • Pflegetagebuch — die stärkste Unterlage überhaupt, weil sie den Alltag über Tage zeigt statt in einem einzigen Gespräch
  • Aktueller Medikamentenplan, gern auch die Packungen selbst
  • Arztberichte, Krankenhausbriefe, Reha-Entlassungsberichte der letzten Zeit
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis
  • Hilfsmittel sichtbar lassen — Rollator, Toilettenstuhl, Pflegebett, Einlagen. Nichts davon wegräumen.
  • Kontaktdaten des Pflegedienstes, wenn einer kommt

Besondere Lagen

  • Kinder werden anders begutachtet: Verglichen wird mit einem gesunden Kind gleichen Alters, und dafür sind besonders geschulte Personen zuständig. Mehr dazu unter Pflegegrad bei Kindern.
  • Demenz verlangt eine eigene Vorbereitung, weil der Bedarf im Gespräch oft unsichtbar bleibt. Siehe Pflegegrad bei Demenz.
  • Im Krankenhaus oder in der Reha findet die Begutachtung dort statt und muss deutlich schneller erfolgen — die Fristen stehen unter Antrag stellen.
  • Privat versichert heißt: Medicproof statt Medizinischer Dienst. Die Bewertungsregeln sind dieselben, die Abläufe unterscheiden sich in Kleinigkeiten.

Nach dem Termin

Die begutachtende Person entscheidet nicht selbst — sie erstellt ein Gutachten, die Pflegekasse entscheidet. Am Ende des Besuchs erfahren Sie deshalb meist noch kein Ergebnis. Notieren Sie sich noch am selben Tag, was besprochen wurde und was Ihnen aufgefallen ist. Das hilft, wenn der Bescheid später nicht zum Erlebten passt.

Fordern Sie das Gutachten an. Ohne es wissen Sie nicht, welche Punkte in welchem Modul vergeben wurden — und ohne diese Kenntnis ist ein Widerspruch kaum zu begründen.

Wie geht es weiter?

§ 18 SGB XI

Die Pflegekasse lässt prüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Grad sich ergibt. Bei gesetzlich Versicherten beauftragt sie dafür den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten einen von der privaten Pflegepflichtversicherung beauftragten Dienst. Die Untersuchung findet grundsätzlich im Wohnbereich der versicherten Person statt; von diesem Grundsatz darf nur unter engen Voraussetzungen und mit Einverständnis abgewichen werden. Das Ergebnis wird in einem Gutachten festgehalten, das der versicherten Person zugänglich zu machen ist.

Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen