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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Zurück zur Nachbarschaftshilfe

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag stehen im Verzeichnis der Pflegekassen. Geben Sie Ihre Postleitzahl in der Abfrage auf der Seite Nachbarschaftshilfe ein, dann bereiten wir die Suche für Sie vor.

So sieht das Ergebnis aus

Der Pflegefinder listet die Anbieter mit Entfernung, Adresse, Telefonnummer und Stundenpreis. Ein Beispiel aus Hamburg:

Worauf Sie beim Vergleichen achten sollten

  • Die Leistungsform. „Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung“ ist etwas anderes als Betreuung — fragen Sie nach, was genau übernommen wird.
  • Der Preis je Stunde. Er steht in der Liste und schwankt erheblich. Rechnen Sie aus, wie viele Stunden Ihr Entlastungsbetrag davon trägt.
  • Die Abrechnung. Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, oder müssen Sie auslegen und einreichen? Das ist ein spürbarer Unterschied im Alltag.
  • Die Entfernung. Manche Anbieter berechnen Anfahrt zusätzlich.

Was „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ sind

Das ist der Begriff, unter dem das Gesetz diese Hilfen führt (§ 45a SGB XI). Gemeint sind Dienste, die im Haushalt helfen, im Alltag begleiten oder Betreuung übernehmen — und die dafür von ihrem Bundesland anerkannt sind. Nur bei anerkannten Anbietern zahlt die Pflegekasse aus dem Entlastungsbetrag.

Es muss nicht immer ein Dienst sein: In den meisten Bundesländern darf auch eine Nachbarin oder ein Bekannter helfen und über den Entlastungsbetrag abrechnen, wenn sie oder er dafür anerkannt ist. Was bei Ihnen gilt, steht auf der Seite Nachbarschaftshilfe — mit den Regeln aller sechzehn Länder.

Wie geht es weiter?

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen