Zurück zur Nachbarschaftshilfe
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag stehen im Verzeichnis der Pflegekassen. Geben Sie Ihre Postleitzahl in der Abfrage auf der Seite Nachbarschaftshilfe ein, dann bereiten wir die Suche für Sie vor.
So sieht das Ergebnis aus
Der Pflegefinder listet die Anbieter mit Entfernung, Adresse, Telefonnummer und Stundenpreis. Ein Beispiel aus Hamburg:

Worauf Sie beim Vergleichen achten sollten
- Die Leistungsform. „Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung“ ist etwas anderes als Betreuung — fragen Sie nach, was genau übernommen wird.
- Der Preis je Stunde. Er steht in der Liste und schwankt erheblich. Rechnen Sie aus, wie viele Stunden Ihr Entlastungsbetrag davon trägt.
- Die Abrechnung. Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, oder müssen Sie auslegen und einreichen? Das ist ein spürbarer Unterschied im Alltag.
- Die Entfernung. Manche Anbieter berechnen Anfahrt zusätzlich.
Was „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ sind
Das ist der Begriff, unter dem das Gesetz diese Hilfen führt (§ 45a SGB XI). Gemeint sind Dienste, die im Haushalt helfen, im Alltag begleiten oder Betreuung übernehmen — und die dafür von ihrem Bundesland anerkannt sind. Nur bei anerkannten Anbietern zahlt die Pflegekasse aus dem Entlastungsbetrag.
Es muss nicht immer ein Dienst sein: In den meisten Bundesländern darf auch eine Nachbarin oder ein Bekannter helfen und über den Entlastungsbetrag abrechnen, wenn sie oder er dafür anerkannt ist. Was bei Ihnen gilt, steht auf der Seite Nachbarschaftshilfe — mit den Regeln aller sechzehn Länder.
Wie geht es weiter?
- Entlastungsbetrag — wofür die 131 € im Monat da sind und wie Sie sie abrufen
- Nachbarschaftshilfe — wenn jemand aus der Nachbarschaft helfen soll
- Verhinderungspflege — wenn Sie als pflegende Person vertreten werden müssen
- Pflegeberatung nach § 7a — kostenlos, unabhängig, und sortiert Ihre Ansprüche





