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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Ablauf der Begutachtung


Wer weiß, was kommt, ist ruhiger — und wer ruhiger ist, schildert genauer. Der Termin wird schriftlich angekündigt, meist schon mit dem Namen der Person, die kommt. Das Gespräch selbst dauert meist eineinhalb Stunden. Ich gehe den Termin hier mit Ihnen durch: was gefragt wird, in welcher Reihenfolge, und was ausdrücklich nicht passiert.

Eine Frau mit Unterlagen auf dem Schoß im Gespräch mit einem älteren Ehepaar, das nebeneinander auf dem Sofa sitzt.
Aktualisiert am 18.09.2026

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Gehen Sie nicht allein hinein

Das ist die dringendste Empfehlung dieser Seite: Führen Sie das Gespräch nicht allein. Wer selbst pflegebedürftig ist, kann in dieser Situation kaum beurteilen, was gerade wichtig wäre — und beschönigt fast immer. Auch pflegende Angehörige stehen unter Anspannung und merken erst hinterher, was sie vergessen haben.

Am besten ist es, wenn zusätzlich eine pflegefachlich erfahrene Person dabei ist: eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater, oder — falls bereits ein ambulanter Dienst kommt — eine Pflegefachkraft dieses Dienstes. Sie kennt die Systematik der Begutachtung, hört die Fragen hinter den Fragen und ergänzt, was sonst untergeht.

Diese Begleitung kostet Geld

Die Pflegeberatung nach § 7a ist kostenfrei — die Begleitung zum Begutachtungstermin ist es nicht. Sie zählt nicht zu den Leistungen der Pflegekasse und wird privat bezahlt.

Klären Sie den Umfang deshalb vorher ab, nicht danach. Üblich sind zwei Wege: ein Stundensatz mit einer Schätzung, wie viele Stunden für Vorbereitung, Termin und Nachbereitung anfallen — oder ein Pauschalbetrag für das gesamte Paket. Lassen Sie sich das schriftlich geben.

Geht das nicht, sorgen Sie wenigstens dafür, dass die Person dabei ist, die den Alltag am besten kennt. Allein ist der Termin die schlechteste aller Möglichkeiten.

Der Termin von Anfang bis Ende

  1. Ankommen und Vorstellen. Es kommt eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt im Auftrag des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof — meist die Person, deren Name schon im Brief stand. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich den Ausweis zeigen.
  2. Die Anamnese. Am Anfang steht fast immer die Bestandsaufnahme: Erkrankungen, Behandlungen, Medikamente, dazu die häusliche Umgebung und die soziale Situation — wer hilft, wie oft, was ist geregelt. Vieles davon wird später im Gespräch noch ergänzt.
  3. Die Schwerpunkte. Erfahrene Gutachterinnen und Gutachter erkennen in den ersten zehn bis fünfzehn Minuten, worauf es in diesem Fall ankommt, und richten das Gespräch danach aus.
  4. Ein Blick in die Wohnung. Bad, Schlafzimmer, Türschwellen, Treppe. Meist wird auch gefragt, ob Sie kurz zeigen können, wie das Aufstehen oder das Gehen zum Bad abläuft.
  5. Hilfsmittel und Medikamente. Was ist vorhanden, was fehlt, wer richtet die Tabletten.
  6. Nachfragen und Abschluss. Am Ende ist Zeit für Ihre Fragen. Nutzen Sie sie.

Hinter den sechs Lebensbereichen stehen insgesamt 64 Einzelfragen. Sie werden nicht der Reihe nach abgearbeitet, und in aller Regel auch nicht vollständig gestellt — wer darauf wartet, dass „sein“ Thema noch drankommt, wartet unter Umständen vergeblich. Sprechen Sie deshalb von sich aus an, was Ihnen wichtig ist.

Rechnen Sie für das Gespräch mit 60 bis 90 Minuten, bei Kindern und schwierigen Lagen mit mehr.

Halten Sie den ganzen Vormittag frei

Im Brief steht kein Uhrzeitpunkt, sondern ein Zeitfenster von etwa zwei Stunden — zum Beispiel „zwischen 8 und 10 Uhr“. Wann innerhalb dieser Spanne geklingelt wird, ist offen. Kommt die begutachtende Person erst um halb zehn, dauert das Gespräch bis gegen elf.

Planen Sie also nicht mit zwei Stunden, sondern mit dreieinhalb bis vier — und legen Sie an diesem Vormittag nichts anderes darauf. Wer selbst unter Zeitdruck steht, schildert hastig und unvollständig.

  1. Mobilität

    Aufstehen, Treppen, Umsetzen

    10 % der Bewertung

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    Örtliche Orientierung, Erkennen von Personen

    15 % zusammen mit Bereich 3 der Bewertung

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr

    15 % zusammen mit Bereich 2 der Bewertung

  4. Selbstversorgung

    Waschen, Anziehen, Essen

    40 % der Bewertung

  5. Umgang mit Krankheit und Therapie

    Medikamente, Verbände, Arztbesuche

    20 % der Bewertung

  6. Alltagsleben und soziale Kontakte

    Tagesstruktur, Kontakte halten

    15 % der Bewertung

Was gefragt und angesehen wird

Die Richtlinien sehen vier Wege vor, auf denen sich die begutachtende Person ein Bild macht: fragen, beobachten, untersuchen und in Augenschein nehmen — und zwar „mit den fünf Sinnen“, ohne Geräte. Ausdrücklich genannt sind unter anderem Händedruck, Gangbild, ein Rundgang durch die Wohnung und die Bitte, einzelne Alltagshandlungen einmal zu zeigen. Wie viel davon nötig ist, richtet sich nach den Erkrankungen und der Versorgungslage.

Damit diese Seite lesbar bleibt, stehen die Einzelheiten in Aufklappern. Sie müssen sie nicht alle lesen — schauen Sie in die Bereiche, die auf Ihre Lage zutreffen.

1. Vorgeschichte und aktuelle Lage

Üblicherweise wird gefragt:

  • Weshalb wurde der Antrag oder die Höherstufung gestellt?
  • Was hat sich seit wann verschlechtert?
  • Welche Erkrankungen, Operationen und Krankenhausaufenthalte gab es?
  • Welche Beschwerden bestehen — Schmerzen, Luftnot, Schwindel, Kraftverlust, Lähmungen, Zittern, Erschöpfung?
  • Welche Einschränkungen treten nur zeitweise oder an schlechten Tagen auf?
  • Gab es Stürze, Beinahe-Stürze oder Angst davor?
  • Welche Hilfsmittel werden benutzt?
  • Welche Medikamente, Therapien und Behandlungen laufen?
  • Wer übernimmt welche Hilfe — und gibt es Hilfe auch nachts?
  • Wie oft und wie lange helfen Angehörige oder andere?
  • Was gelingt trotz allem weiterhin?

Oft folgt die Bitte, einen gewöhnlichen Tag zu schildern: Aufstehen, Toilette, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Beschäftigung, Termine, Zubettgehen.

2. Beobachtet wird ab dem Klingeln

Die Begutachtung beginnt praktisch an der Wohnungstür. Wahrgenommen wird zum Beispiel:

  • Wer öffnet die Tür? Wird das Klingeln überhaupt gehört?
  • Wird die begutachtende Person erkannt und eingeordnet?
  • Ist die Person angezogen, kann sie dem Gespräch folgen?
  • Steht sie selbst vom Stuhl auf, holt sie Unterlagen oder Medikamente?
  • Bewegt sie sich sicher durch die Wohnung — mit Rollator, Stock, an Möbeln oder Wänden entlang?
  • Wie weit reicht die Kraft, treten Luftnot, Schmerz oder Erschöpfung auf?
  • Werden Aufforderungen verstanden und umgesetzt?
  • Kann sie ihre Einschränkungen selbst zutreffend schildern?

Diese Beobachtungen dürfen einfließen. Eine einzelne gelungene Handlung belegt aber keine dauerhafte Selbstständigkeit — dazu unten mehr.

3. Bewegungen, um die Sie gebeten werden können

Diese Handgriffe sind keine eigenen Bewertungskriterien. Sie dienen als kleine Funktionsproben und geben Hinweise darauf, was im Alltag gelingt.

BitteWas sie zeigtWofür es im Alltag zählt
Hände nach vorn ausstreckenArmbeweglichkeit, Zittern, KoordinationWaschen, Anziehen, Essen
Hände über den Kopf hebenSchulterbeweglichkeit und KraftHaare waschen und kämmen, Oberkörper anziehen
Hand in den Nacken führenNackengriffKopfpflege, Haare, Oberbekleidung
Hand hinter den Rücken führenSchürzengriffRücken- und Intimpflege, Kleidung richten
Faust schließen und öffnenFingerbeweglichkeit, Kraft, SchmerzBesteck, Verschlüsse, Kleidung
Händedruckgrobe Einschätzung der Kraftkeine unmittelbare Punktvergabe
Daumen und Finger zusammenführenFeinmotorik, PinzettengriffKnöpfe, Tabletten, Hörgerät
Flasche oder Schraubverschluss öffnenKraft, Greifen, KoordinationGetränke eingießen, Medikamente
Glas oder Tasse greifenHalten, Koordination, Zitternselbstständig trinken
Messer und Gabel haltenFeinmotorik, HandlungsplanungNahrung zerteilen und essen
Knöpfe oder Reißverschluss bedienenFeinmotorik, KoordinationAn- und Auskleiden
Arme in eine Jacke führenSchulterbeweglichkeit, AblaufOberkörper ankleiden
Zu Füßen oder Unterschenkeln greifenRumpf-, Hüft- und HandbeweglichkeitUnterkörper waschen, Strümpfe, Schuhe
Bein anheben, Fuß aufstellenBeweglichkeit und KraftUnterkörperpflege und Anziehen
Vom Stuhl aufstehenBeinkraft, Gleichgewicht, nötige HilfeUmsetzen
Auf einen anderen Stuhl wechselnTransferfähigkeitUmsetzen
Einige Meter gehenGangbild, Sicherheit, HilfsmittelbedarfFortbewegen in der Wohnung
Drehen oder rückwärts gehenGleichgewicht, Sturzrisikosichere Fortbewegung
Treppe zeigenKraft, Sicherheit, BegleitungsbedarfTreppensteigen
Hinlegen und wieder aufstehenTransfer, RumpfkontrollePositionswechsel im Bett
Im Bett drehen oder hochrutscheneigene Beteiligung beim LagernPositionswechsel im Bett
Ohne Lehne sitzenRumpfstabilitätstabile Sitzposition halten

Der Schürzen- oder Nackengriff wird also nicht als solcher bepunktet. Er zeigt nur, ob jemand sich am Kopf waschen, die Haare pflegen oder Kleidung anziehen könnte.

4. Die fünf Kriterien der Beweglichkeit

Punkte gibt es im ersten Bereich ausschließlich für diese fünf Dinge:

  • Positionswechsel im Bett
  • Halten einer stabilen Sitzposition
  • Umsetzen
  • Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
  • Treppensteigen

Beim Gehen orientiert sich die Richtlinie an einer Strecke von mindestens acht Metern in der Wohnung. Beim Umsetzen geht es um das Aufstehen von einer üblichen Sitzhöhe von etwa 45 Zentimetern und den Wechsel auf eine andere Sitzgelegenheit.

Wichtig: Wer Rollator, Stock, Rollstuhl, Haltegriff oder Armlehnen ohne fremde Hilfe benutzt, kann trotzdem als selbstständig gelten. Entscheidend ist, ob ein anderer Mensch helfen muss.

5. Denken, Erinnern, Verstehen
  • Wer ist die anwesende Person, wo befinden wir uns?
  • Welcher Tag, welcher Monat, welche Jahreszeit?
  • Weshalb findet dieses Gespräch statt?
  • Was gab es heute oder gestern zu essen?
  • Welche Medikamente werden genommen?
  • Was tun Sie, wenn es brennt oder Sie stürzen?
  • Lässt sich eine einfache, lässt sich eine mehrteilige Aufforderung umsetzen?
  • Kann dem Gespräch gefolgt werden?
  • Können Bedürfnisse, Schmerzen oder Durst mitgeteilt werden?
  • Werden Entscheidungen im Alltag noch selbst getroffen?
  • Werden Gefahren erkannt — die heiße Herdplatte, die falsche Tablette?

Das ist kein Demenztest. Aus einem falschen Datum allein darf nichts Weitreichendes gefolgert werden.

6. Verhalten und seelische Lage

Gefragt wird vor allem, wie oft deswegen jemand eingreifen, beruhigen, beaufsichtigen, ablenken oder schützen muss:

  • nächtliche Unruhe
  • Umherlaufen oder Verlassen der Wohnung
  • körperliche oder verbale Aggression
  • Abwehr bei der Pflege
  • Rufen, Schreien, ständiges Nachfragen
  • Wahnvorstellungen oder Sinnestäuschungen
  • Ängste und Panik
  • Antriebslosigkeit bei gedrückter Stimmung
  • sozial unangemessenes Verhalten
  • selbstschädigendes Verhalten
  • zweckloses oder ständig wiederholtes Tun

Dass etwas vorkommt, genügt also nicht. Entscheidend ist, ob die Situation allein bewältigt wird oder nur mit einem anderen Menschen. Zwei Wege durch dieselbe Angstattacke:

  • Jemand kocht sich einen heißen Kakao, setzt sich in eine ruhige Ecke und lässt die Attacke über sich ergehen, bis sie vorbei ist. Keine personelle Hilfe.
  • Jemand muss die Freundin anrufen, die zehn Minuten lang mit ihm spricht, bis er wieder herunterkommt — jedes Mal, oft mitten in der Nacht. Das ist personelle Hilfe, und sie zählt.

Beides ist dieselbe Erkrankung und dieselbe Attacke. Für die Einstufung macht es den ganzen Unterschied. Schildern Sie deshalb nicht nur, dass es Ängste gibt, sondern was jedes Mal nötig ist, damit sie enden — und wie oft das vorkommt.

7. Selbstversorgung — und wie geholfen wird

Durchgegangen wird Punkt für Punkt, ob und wobei Hilfe nötig ist: Gesicht, Hände und Oberkörper waschen · Haare kämmen · Zähne oder Prothese reinigen · Rasieren · Intimbereich waschen · duschen oder baden · Haare waschen · Oberkörper an- und auskleiden · Hose, Unterwäsche, Strümpfe und Schuhe · Nahrung zerkleinern · Flaschen öffnen und eingießen · essen und trinken · Toilette benutzen · Kleidung richten · sich reinigen · Umgang mit Inkontinenzmaterial, Katheter oder Stoma · Sondenernährung.

Entscheidend ist dabei die Art der Hilfe:

  • Gegenstände nur zurechtlegen
  • erinnern oder auffordern
  • einzelne Handgriffe übernehmen
  • fortlaufend anleiten
  • aus Sicherheitsgründen beaufsichtigen
  • teilweise körperlich helfen
  • die Tätigkeit vollständig übernehmen

Genau diese Unterscheidung entscheidet zwischen selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig — und damit über die Punkte.

8. Umgang mit Krankheit und Therapie

Erfragt werden Art, Häufigkeit und nötige Hilfe bei: Medikamenten · Spritzen · Messungen von Blutzucker oder Blutdruck · Sauerstoff und Absaugen · Infusionen oder Port · Verbandwechsel und Wundversorgung · Katheter · Stoma · Kompressionsstrümpfen · Prothesen, Orthesen, Hörgerät oder Brille · Übungen zu Hause · Arztbesuchen · Dialyse, Chemotherapie und anderen langen Behandlungen · Diäten und anderen ärztlich angeordneten Regeln.

Nicht jede Tablette und nicht jeder Arztbesuch zählt automatisch. Es kommt darauf an, ob und wie oft ein anderer Mensch dabei helfen muss.

9. Alltag gestalten und Kontakte halten
  • Lässt sich der Tagesablauf selbst planen?
  • Ist klar, wann gegessen, wann Medikamente genommen, wann geschlafen wird?
  • Kann sich die Person selbst beschäftigen?
  • Kann sie auf Veränderungen reagieren?
  • Wird selbst telefoniert?
  • Wird von sich aus Kontakt zu anderen aufgenommen?
  • Lassen sich Verabredungen und Termine planen?
  • Braucht es Motivation, Anleitung oder Begleitung?
  • Ist der Tag-Nacht-Rhythmus gestört?

Was eine einzelne Übung nicht beweist

Dieser Abschnitt ist der wichtigste auf der ganzen Seite, deshalb steht er offen und nicht im Aufklapper. Eine gelungene Bewegung im Termin ist kein Beleg für einen selbstständigen Alltag:

  • Arm über den Kopf heißt nicht, dass Haarewaschen allein gelingt.
  • Kräftiger Händedruck heißt nicht, dass Flaschen, Knöpfe oder Tabletten sicher zu handhaben sind.
  • Einmal aufstehen heißt nicht, dass es morgens, nachts oder bei Schmerzen auch klappt.
  • Eine Bewegung kann technisch gelingen — unter Schmerzen, mit großer Anstrengung oder mit Sturzgefahr. Sagen Sie das dazu.
  • Anleiten, motivieren, beaufsichtigen ist ebenfalls Hilfe. Nicht nur das Anfassen zählt.

Sie müssen nichts vorführen, was wehtut

Schmerzhafte oder riskante Bewegungen müssen nicht gezeigt werden. Lässt sich etwas wegen Schmerzen oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht prüfen, ist das im Gutachten festzuhalten und zu begründen. Bewertet wird die Selbstständigkeit im gewöhnlichen Alltag — nicht, ob jemand an diesem Nachmittag eine Probe besteht.

Zum Nachlesen: die Richtlinien selbst

Alles auf dieser Seite folgt den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Sie sind öffentlich, und wer nachschlagen möchte, was dort wirklich steht, kann das tun. Drei Stellen lohnen sich besonders:

  • Ab Seite 37 beginnen die Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen und Kriterien — das ist der Teil, der erklärt, wie bewertet wird.
  • Seiten 43 und 44: Untersuchungsumfang und Funktionsproben — die Grundlage für alles, was oben unter „Bewegungen“ steht.
  • Ab Seite 143: die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, die eigenen Regeln folgt.
Titelblatt der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Zum Herunterladen

Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Medizinischer Dienst Bund, Fassung vom 21. August 2024 · PDF, rund 2,8 MB, 332 Seiten

Fachtext, keine leichte Lektüre — aber die verbindliche Grundlage jeder Begutachtung. Wer einen Widerspruch begründet, findet hier die Formulierungen, auf die es ankommt.

Was nicht passiert

  • Keine Untersuchung mit Geräten. Es wird nicht abgehört, kein Blutdruck gemessen, kein Blut abgenommen. Angesehen und ausprobiert wird trotzdem einiges.
  • Keine Prüfung wie in der Schule. Wenn etwas nicht gelingt, ist das keine schlechte Leistung — es ist genau die Information, um die es geht.
  • Keine Entscheidung vor Ort. Die begutachtende Person schlägt einen Grad vor, festgelegt wird er von der Pflegekasse.
  • Keine Beratung zu Leistungen. Dafür ist die Pflegeberatung nach § 7a zuständig, nicht die Begutachtung. Fragen dürfen Sie trotzdem.

Der Teil, den kaum jemand kennt

Das Gutachten stellt nicht nur einen Pflegegrad fest. Es enthält außerdem Empfehlungen — zu Hilfsmitteln, zu Anpassungen in der Wohnung, zu Vorsorge und Beschäftigung, und vor allem zur medizinischen Rehabilitation.

Das ist mehr als eine Formalie: Wird eine Rehabilitation empfohlen, gilt das zugleich als Antrag darauf, sofern Sie zustimmen. Sie müssen also nicht selbst noch einmal etwas beantragen. Sprechen Sie das im Termin an — Bewegungsfähigkeit, Kraft und Selbstständigkeit lassen sich oft mehr zurückgewinnen, als man im ersten Schrecken glaubt.

Diese Frage lohnt sich immer

„Sehen Sie etwas, das mit einer Reha oder mit Hilfsmitteln besser werden könnte?“ — Eine Minute Aufwand, und es steht anschließend im Gutachten.

Wie Sie im Gespräch am meisten erreichen

  • Beschreiben statt bewerten. Nicht „sie ist noch ganz selbstständig“, sondern „sie zieht sich allein an, braucht dafür aber vierzig Minuten und ich lege alles bereit“.
  • Die schlechten Tage benennen. Fragen Sie sich, wie es an einem durchschnittlichen Tag ist — nicht heute, wo Besuch kommt.
  • Nachts nicht vergessen. Wird danach nicht gefragt, sagen Sie es von sich aus.
  • Zuhören, wenn die pflegebedürftige Person beschönigt, und danach ruhig ergänzen. Nicht widersprechen, sondern hinzufügen: „Das stimmt — und an den meisten Tagen ist es so, dass …“
  • Das Pflegetagebuch auf den Tisch legen und anbieten, hineinzusehen.

Wenn der Termin schlecht läuft

Das kommt vor: jemand hat es eilig, wirkt desinteressiert oder unterbricht. Sie müssen das nicht hinnehmen. Bitten Sie darum, etwas ausführen zu dürfen, und notieren Sie nach dem Termin, was Sie schildern wollten und nicht konnten. Diese Notiz ist später die Grundlage für den Widerspruch.

Bricht der Termin ganz ab oder war die pflegebedürftige Person an diesem Tag in einer ungewöhnlich guten oder schlechten Verfassung, teilen Sie das der Pflegekasse schriftlich mit — am besten noch am selben Tag, nicht erst wenn der Bescheid kommt.

Was danach passiert

Das Gutachten geht an die Pflegekasse, die entscheidet und Ihnen den Bescheid schickt. Fordern Sie das Gutachten an — ohne es sehen Sie nicht, welche Punkte in welchem Bereich vergeben wurden, und ohne diese Kenntnis lässt sich ein Widerspruch kaum begründen.

Notieren Sie sich noch am Tag des Termins, was besprochen wurde. Wenn Bescheid und Erlebtes später nicht zusammenpassen, ist diese Notiz das Einzige, was Sie dem entgegensetzen können.

Wie geht es weiter?

§ 18, § 18a SGB XI

Die Begutachtung stellt fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Grad sich ergibt; sie erfolgt grundsätzlich im Wohnbereich der versicherten Person. Das Gutachten beschreibt den Zustand und enthält darüber hinaus Empfehlungen — insbesondere zur medizinischen Rehabilitation, zu Hilfsmitteln und zu Maßnahmen im Wohnumfeld. Wird eine Rehabilitation empfohlen und stimmt die versicherte Person zu, gilt das zugleich als Antrag bei dem zuständigen Träger. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse, nicht die begutachtende Person.

Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026. Ablauf und Untersuchungsumfang nach den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund vom 21.08.2024.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen