Ablauf der Begutachtung
Wer weiß, was kommt, ist ruhiger — und wer ruhiger ist, schildert genauer. Der Termin wird schriftlich angekündigt, meist schon mit dem Namen der Person, die kommt. Das Gespräch selbst dauert meist eineinhalb Stunden. Ich gehe den Termin hier mit Ihnen durch: was gefragt wird, in welcher Reihenfolge, und was ausdrücklich nicht passiert.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Gehen Sie nicht allein hinein
Das ist die dringendste Empfehlung dieser Seite: Führen Sie das Gespräch nicht allein. Wer selbst pflegebedürftig ist, kann in dieser Situation kaum beurteilen, was gerade wichtig wäre — und beschönigt fast immer. Auch pflegende Angehörige stehen unter Anspannung und merken erst hinterher, was sie vergessen haben.
Am besten ist es, wenn zusätzlich eine pflegefachlich erfahrene Person dabei ist: eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater, oder — falls bereits ein ambulanter Dienst kommt — eine Pflegefachkraft dieses Dienstes. Sie kennt die Systematik der Begutachtung, hört die Fragen hinter den Fragen und ergänzt, was sonst untergeht.
Diese Begleitung kostet Geld
Die Pflegeberatung nach § 7a ist kostenfrei — die Begleitung zum Begutachtungstermin ist es nicht. Sie zählt nicht zu den Leistungen der Pflegekasse und wird privat bezahlt.
Klären Sie den Umfang deshalb vorher ab, nicht danach. Üblich sind zwei Wege: ein Stundensatz mit einer Schätzung, wie viele Stunden für Vorbereitung, Termin und Nachbereitung anfallen — oder ein Pauschalbetrag für das gesamte Paket. Lassen Sie sich das schriftlich geben.
Geht das nicht, sorgen Sie wenigstens dafür, dass die Person dabei ist, die den Alltag am besten kennt. Allein ist der Termin die schlechteste aller Möglichkeiten.
Der Termin von Anfang bis Ende
- Ankommen und Vorstellen. Es kommt eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt im Auftrag des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof — meist die Person, deren Name schon im Brief stand. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich den Ausweis zeigen.
- Die Anamnese. Am Anfang steht fast immer die Bestandsaufnahme: Erkrankungen, Behandlungen, Medikamente, dazu die häusliche Umgebung und die soziale Situation — wer hilft, wie oft, was ist geregelt. Vieles davon wird später im Gespräch noch ergänzt.
- Die Schwerpunkte. Erfahrene Gutachterinnen und Gutachter erkennen in den ersten zehn bis fünfzehn Minuten, worauf es in diesem Fall ankommt, und richten das Gespräch danach aus.
- Ein Blick in die Wohnung. Bad, Schlafzimmer, Türschwellen, Treppe. Meist wird auch gefragt, ob Sie kurz zeigen können, wie das Aufstehen oder das Gehen zum Bad abläuft.
- Hilfsmittel und Medikamente. Was ist vorhanden, was fehlt, wer richtet die Tabletten.
- Nachfragen und Abschluss. Am Ende ist Zeit für Ihre Fragen. Nutzen Sie sie.
Hinter den sechs Lebensbereichen stehen insgesamt 64 Einzelfragen. Sie werden nicht der Reihe nach abgearbeitet, und in aller Regel auch nicht vollständig gestellt — wer darauf wartet, dass „sein“ Thema noch drankommt, wartet unter Umständen vergeblich. Sprechen Sie deshalb von sich aus an, was Ihnen wichtig ist.
Rechnen Sie für das Gespräch mit 60 bis 90 Minuten, bei Kindern und schwierigen Lagen mit mehr.
Halten Sie den ganzen Vormittag frei
Im Brief steht kein Uhrzeitpunkt, sondern ein Zeitfenster von etwa zwei Stunden — zum Beispiel „zwischen 8 und 10 Uhr“. Wann innerhalb dieser Spanne geklingelt wird, ist offen. Kommt die begutachtende Person erst um halb zehn, dauert das Gespräch bis gegen elf.
Planen Sie also nicht mit zwei Stunden, sondern mit dreieinhalb bis vier — und legen Sie an diesem Vormittag nichts anderes darauf. Wer selbst unter Zeitdruck steht, schildert hastig und unvollständig.
Mobilität
Aufstehen, Treppen, Umsetzen
10 % der Bewertung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Örtliche Orientierung, Erkennen von Personen
15 % zusammen mit Bereich 3 der Bewertung
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr
15 % zusammen mit Bereich 2 der Bewertung
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen
40 % der Bewertung
Umgang mit Krankheit und Therapie
Medikamente, Verbände, Arztbesuche
20 % der Bewertung
Alltagsleben und soziale Kontakte
Tagesstruktur, Kontakte halten
15 % der Bewertung
Was gefragt und angesehen wird
Die Richtlinien sehen vier Wege vor, auf denen sich die begutachtende Person ein Bild macht: fragen, beobachten, untersuchen und in Augenschein nehmen — und zwar „mit den fünf Sinnen“, ohne Geräte. Ausdrücklich genannt sind unter anderem Händedruck, Gangbild, ein Rundgang durch die Wohnung und die Bitte, einzelne Alltagshandlungen einmal zu zeigen. Wie viel davon nötig ist, richtet sich nach den Erkrankungen und der Versorgungslage.
Damit diese Seite lesbar bleibt, stehen die Einzelheiten in Aufklappern. Sie müssen sie nicht alle lesen — schauen Sie in die Bereiche, die auf Ihre Lage zutreffen.
1. Vorgeschichte und aktuelle Lage
Üblicherweise wird gefragt:
- Weshalb wurde der Antrag oder die Höherstufung gestellt?
- Was hat sich seit wann verschlechtert?
- Welche Erkrankungen, Operationen und Krankenhausaufenthalte gab es?
- Welche Beschwerden bestehen — Schmerzen, Luftnot, Schwindel, Kraftverlust, Lähmungen, Zittern, Erschöpfung?
- Welche Einschränkungen treten nur zeitweise oder an schlechten Tagen auf?
- Gab es Stürze, Beinahe-Stürze oder Angst davor?
- Welche Hilfsmittel werden benutzt?
- Welche Medikamente, Therapien und Behandlungen laufen?
- Wer übernimmt welche Hilfe — und gibt es Hilfe auch nachts?
- Wie oft und wie lange helfen Angehörige oder andere?
- Was gelingt trotz allem weiterhin?
Oft folgt die Bitte, einen gewöhnlichen Tag zu schildern: Aufstehen, Toilette, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Beschäftigung, Termine, Zubettgehen.
2. Beobachtet wird ab dem Klingeln
Die Begutachtung beginnt praktisch an der Wohnungstür. Wahrgenommen wird zum Beispiel:
- Wer öffnet die Tür? Wird das Klingeln überhaupt gehört?
- Wird die begutachtende Person erkannt und eingeordnet?
- Ist die Person angezogen, kann sie dem Gespräch folgen?
- Steht sie selbst vom Stuhl auf, holt sie Unterlagen oder Medikamente?
- Bewegt sie sich sicher durch die Wohnung — mit Rollator, Stock, an Möbeln oder Wänden entlang?
- Wie weit reicht die Kraft, treten Luftnot, Schmerz oder Erschöpfung auf?
- Werden Aufforderungen verstanden und umgesetzt?
- Kann sie ihre Einschränkungen selbst zutreffend schildern?
Diese Beobachtungen dürfen einfließen. Eine einzelne gelungene Handlung belegt aber keine dauerhafte Selbstständigkeit — dazu unten mehr.
3. Bewegungen, um die Sie gebeten werden können
Diese Handgriffe sind keine eigenen Bewertungskriterien. Sie dienen als kleine Funktionsproben und geben Hinweise darauf, was im Alltag gelingt.
| Bitte | Was sie zeigt | Wofür es im Alltag zählt |
|---|---|---|
| Hände nach vorn ausstrecken | Armbeweglichkeit, Zittern, Koordination | Waschen, Anziehen, Essen |
| Hände über den Kopf heben | Schulterbeweglichkeit und Kraft | Haare waschen und kämmen, Oberkörper anziehen |
| Hand in den Nacken führen | Nackengriff | Kopfpflege, Haare, Oberbekleidung |
| Hand hinter den Rücken führen | Schürzengriff | Rücken- und Intimpflege, Kleidung richten |
| Faust schließen und öffnen | Fingerbeweglichkeit, Kraft, Schmerz | Besteck, Verschlüsse, Kleidung |
| Händedruck | grobe Einschätzung der Kraft | keine unmittelbare Punktvergabe |
| Daumen und Finger zusammenführen | Feinmotorik, Pinzettengriff | Knöpfe, Tabletten, Hörgerät |
| Flasche oder Schraubverschluss öffnen | Kraft, Greifen, Koordination | Getränke eingießen, Medikamente |
| Glas oder Tasse greifen | Halten, Koordination, Zittern | selbstständig trinken |
| Messer und Gabel halten | Feinmotorik, Handlungsplanung | Nahrung zerteilen und essen |
| Knöpfe oder Reißverschluss bedienen | Feinmotorik, Koordination | An- und Auskleiden |
| Arme in eine Jacke führen | Schulterbeweglichkeit, Ablauf | Oberkörper ankleiden |
| Zu Füßen oder Unterschenkeln greifen | Rumpf-, Hüft- und Handbeweglichkeit | Unterkörper waschen, Strümpfe, Schuhe |
| Bein anheben, Fuß aufstellen | Beweglichkeit und Kraft | Unterkörperpflege und Anziehen |
| Vom Stuhl aufstehen | Beinkraft, Gleichgewicht, nötige Hilfe | Umsetzen |
| Auf einen anderen Stuhl wechseln | Transferfähigkeit | Umsetzen |
| Einige Meter gehen | Gangbild, Sicherheit, Hilfsmittelbedarf | Fortbewegen in der Wohnung |
| Drehen oder rückwärts gehen | Gleichgewicht, Sturzrisiko | sichere Fortbewegung |
| Treppe zeigen | Kraft, Sicherheit, Begleitungsbedarf | Treppensteigen |
| Hinlegen und wieder aufstehen | Transfer, Rumpfkontrolle | Positionswechsel im Bett |
| Im Bett drehen oder hochrutschen | eigene Beteiligung beim Lagern | Positionswechsel im Bett |
| Ohne Lehne sitzen | Rumpfstabilität | stabile Sitzposition halten |
Der Schürzen- oder Nackengriff wird also nicht als solcher bepunktet. Er zeigt nur, ob jemand sich am Kopf waschen, die Haare pflegen oder Kleidung anziehen könnte.
4. Die fünf Kriterien der Beweglichkeit
Punkte gibt es im ersten Bereich ausschließlich für diese fünf Dinge:
- Positionswechsel im Bett
- Halten einer stabilen Sitzposition
- Umsetzen
- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
- Treppensteigen
Beim Gehen orientiert sich die Richtlinie an einer Strecke von mindestens acht Metern in der Wohnung. Beim Umsetzen geht es um das Aufstehen von einer üblichen Sitzhöhe von etwa 45 Zentimetern und den Wechsel auf eine andere Sitzgelegenheit.
Wichtig: Wer Rollator, Stock, Rollstuhl, Haltegriff oder Armlehnen ohne fremde Hilfe benutzt, kann trotzdem als selbstständig gelten. Entscheidend ist, ob ein anderer Mensch helfen muss.
5. Denken, Erinnern, Verstehen
- Wer ist die anwesende Person, wo befinden wir uns?
- Welcher Tag, welcher Monat, welche Jahreszeit?
- Weshalb findet dieses Gespräch statt?
- Was gab es heute oder gestern zu essen?
- Welche Medikamente werden genommen?
- Was tun Sie, wenn es brennt oder Sie stürzen?
- Lässt sich eine einfache, lässt sich eine mehrteilige Aufforderung umsetzen?
- Kann dem Gespräch gefolgt werden?
- Können Bedürfnisse, Schmerzen oder Durst mitgeteilt werden?
- Werden Entscheidungen im Alltag noch selbst getroffen?
- Werden Gefahren erkannt — die heiße Herdplatte, die falsche Tablette?
Das ist kein Demenztest. Aus einem falschen Datum allein darf nichts Weitreichendes gefolgert werden.
6. Verhalten und seelische Lage
Gefragt wird vor allem, wie oft deswegen jemand eingreifen, beruhigen, beaufsichtigen, ablenken oder schützen muss:
- nächtliche Unruhe
- Umherlaufen oder Verlassen der Wohnung
- körperliche oder verbale Aggression
- Abwehr bei der Pflege
- Rufen, Schreien, ständiges Nachfragen
- Wahnvorstellungen oder Sinnestäuschungen
- Ängste und Panik
- Antriebslosigkeit bei gedrückter Stimmung
- sozial unangemessenes Verhalten
- selbstschädigendes Verhalten
- zweckloses oder ständig wiederholtes Tun
Dass etwas vorkommt, genügt also nicht. Entscheidend ist, ob die Situation allein bewältigt wird oder nur mit einem anderen Menschen. Zwei Wege durch dieselbe Angstattacke:
- Jemand kocht sich einen heißen Kakao, setzt sich in eine ruhige Ecke und lässt die Attacke über sich ergehen, bis sie vorbei ist. Keine personelle Hilfe.
- Jemand muss die Freundin anrufen, die zehn Minuten lang mit ihm spricht, bis er wieder herunterkommt — jedes Mal, oft mitten in der Nacht. Das ist personelle Hilfe, und sie zählt.
Beides ist dieselbe Erkrankung und dieselbe Attacke. Für die Einstufung macht es den ganzen Unterschied. Schildern Sie deshalb nicht nur, dass es Ängste gibt, sondern was jedes Mal nötig ist, damit sie enden — und wie oft das vorkommt.
7. Selbstversorgung — und wie geholfen wird
Durchgegangen wird Punkt für Punkt, ob und wobei Hilfe nötig ist: Gesicht, Hände und Oberkörper waschen · Haare kämmen · Zähne oder Prothese reinigen · Rasieren · Intimbereich waschen · duschen oder baden · Haare waschen · Oberkörper an- und auskleiden · Hose, Unterwäsche, Strümpfe und Schuhe · Nahrung zerkleinern · Flaschen öffnen und eingießen · essen und trinken · Toilette benutzen · Kleidung richten · sich reinigen · Umgang mit Inkontinenzmaterial, Katheter oder Stoma · Sondenernährung.
Entscheidend ist dabei die Art der Hilfe:
- Gegenstände nur zurechtlegen
- erinnern oder auffordern
- einzelne Handgriffe übernehmen
- fortlaufend anleiten
- aus Sicherheitsgründen beaufsichtigen
- teilweise körperlich helfen
- die Tätigkeit vollständig übernehmen
Genau diese Unterscheidung entscheidet zwischen selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig — und damit über die Punkte.
8. Umgang mit Krankheit und Therapie
Erfragt werden Art, Häufigkeit und nötige Hilfe bei: Medikamenten · Spritzen · Messungen von Blutzucker oder Blutdruck · Sauerstoff und Absaugen · Infusionen oder Port · Verbandwechsel und Wundversorgung · Katheter · Stoma · Kompressionsstrümpfen · Prothesen, Orthesen, Hörgerät oder Brille · Übungen zu Hause · Arztbesuchen · Dialyse, Chemotherapie und anderen langen Behandlungen · Diäten und anderen ärztlich angeordneten Regeln.
Nicht jede Tablette und nicht jeder Arztbesuch zählt automatisch. Es kommt darauf an, ob und wie oft ein anderer Mensch dabei helfen muss.
9. Alltag gestalten und Kontakte halten
- Lässt sich der Tagesablauf selbst planen?
- Ist klar, wann gegessen, wann Medikamente genommen, wann geschlafen wird?
- Kann sich die Person selbst beschäftigen?
- Kann sie auf Veränderungen reagieren?
- Wird selbst telefoniert?
- Wird von sich aus Kontakt zu anderen aufgenommen?
- Lassen sich Verabredungen und Termine planen?
- Braucht es Motivation, Anleitung oder Begleitung?
- Ist der Tag-Nacht-Rhythmus gestört?
Was eine einzelne Übung nicht beweist
Dieser Abschnitt ist der wichtigste auf der ganzen Seite, deshalb steht er offen und nicht im Aufklapper. Eine gelungene Bewegung im Termin ist kein Beleg für einen selbstständigen Alltag:
- Arm über den Kopf heißt nicht, dass Haarewaschen allein gelingt.
- Kräftiger Händedruck heißt nicht, dass Flaschen, Knöpfe oder Tabletten sicher zu handhaben sind.
- Einmal aufstehen heißt nicht, dass es morgens, nachts oder bei Schmerzen auch klappt.
- Eine Bewegung kann technisch gelingen — unter Schmerzen, mit großer Anstrengung oder mit Sturzgefahr. Sagen Sie das dazu.
- Anleiten, motivieren, beaufsichtigen ist ebenfalls Hilfe. Nicht nur das Anfassen zählt.
Sie müssen nichts vorführen, was wehtut
Schmerzhafte oder riskante Bewegungen müssen nicht gezeigt werden. Lässt sich etwas wegen Schmerzen oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht prüfen, ist das im Gutachten festzuhalten und zu begründen. Bewertet wird die Selbstständigkeit im gewöhnlichen Alltag — nicht, ob jemand an diesem Nachmittag eine Probe besteht.
Zum Nachlesen: die Richtlinien selbst
Alles auf dieser Seite folgt den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Sie sind öffentlich, und wer nachschlagen möchte, was dort wirklich steht, kann das tun. Drei Stellen lohnen sich besonders:
- Ab Seite 37 beginnen die Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen und Kriterien — das ist der Teil, der erklärt, wie bewertet wird.
- Seiten 43 und 44: Untersuchungsumfang und Funktionsproben — die Grundlage für alles, was oben unter „Bewegungen“ steht.
- Ab Seite 143: die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, die eigenen Regeln folgt.

Zum Herunterladen
Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Medizinischer Dienst Bund, Fassung vom 21. August 2024 · PDF, rund 2,8 MB, 332 Seiten
Fachtext, keine leichte Lektüre — aber die verbindliche Grundlage jeder Begutachtung. Wer einen Widerspruch begründet, findet hier die Formulierungen, auf die es ankommt.
Was nicht passiert
- Keine Untersuchung mit Geräten. Es wird nicht abgehört, kein Blutdruck gemessen, kein Blut abgenommen. Angesehen und ausprobiert wird trotzdem einiges.
- Keine Prüfung wie in der Schule. Wenn etwas nicht gelingt, ist das keine schlechte Leistung — es ist genau die Information, um die es geht.
- Keine Entscheidung vor Ort. Die begutachtende Person schlägt einen Grad vor, festgelegt wird er von der Pflegekasse.
- Keine Beratung zu Leistungen. Dafür ist die Pflegeberatung nach § 7a zuständig, nicht die Begutachtung. Fragen dürfen Sie trotzdem.
Der Teil, den kaum jemand kennt
Das Gutachten stellt nicht nur einen Pflegegrad fest. Es enthält außerdem Empfehlungen — zu Hilfsmitteln, zu Anpassungen in der Wohnung, zu Vorsorge und Beschäftigung, und vor allem zur medizinischen Rehabilitation.
Das ist mehr als eine Formalie: Wird eine Rehabilitation empfohlen, gilt das zugleich als Antrag darauf, sofern Sie zustimmen. Sie müssen also nicht selbst noch einmal etwas beantragen. Sprechen Sie das im Termin an — Bewegungsfähigkeit, Kraft und Selbstständigkeit lassen sich oft mehr zurückgewinnen, als man im ersten Schrecken glaubt.
Diese Frage lohnt sich immer
„Sehen Sie etwas, das mit einer Reha oder mit Hilfsmitteln besser werden könnte?“ — Eine Minute Aufwand, und es steht anschließend im Gutachten.
Wie Sie im Gespräch am meisten erreichen
- Beschreiben statt bewerten. Nicht „sie ist noch ganz selbstständig“, sondern „sie zieht sich allein an, braucht dafür aber vierzig Minuten und ich lege alles bereit“.
- Die schlechten Tage benennen. Fragen Sie sich, wie es an einem durchschnittlichen Tag ist — nicht heute, wo Besuch kommt.
- Nachts nicht vergessen. Wird danach nicht gefragt, sagen Sie es von sich aus.
- Zuhören, wenn die pflegebedürftige Person beschönigt, und danach ruhig ergänzen. Nicht widersprechen, sondern hinzufügen: „Das stimmt — und an den meisten Tagen ist es so, dass …“
- Das Pflegetagebuch auf den Tisch legen und anbieten, hineinzusehen.
Wenn der Termin schlecht läuft
Das kommt vor: jemand hat es eilig, wirkt desinteressiert oder unterbricht. Sie müssen das nicht hinnehmen. Bitten Sie darum, etwas ausführen zu dürfen, und notieren Sie nach dem Termin, was Sie schildern wollten und nicht konnten. Diese Notiz ist später die Grundlage für den Widerspruch.
Bricht der Termin ganz ab oder war die pflegebedürftige Person an diesem Tag in einer ungewöhnlich guten oder schlechten Verfassung, teilen Sie das der Pflegekasse schriftlich mit — am besten noch am selben Tag, nicht erst wenn der Bescheid kommt.
Was danach passiert
Das Gutachten geht an die Pflegekasse, die entscheidet und Ihnen den Bescheid schickt. Fordern Sie das Gutachten an — ohne es sehen Sie nicht, welche Punkte in welchem Bereich vergeben wurden, und ohne diese Kenntnis lässt sich ein Widerspruch kaum begründen.
Notieren Sie sich noch am Tag des Termins, was besprochen wurde. Wenn Bescheid und Erlebtes später nicht zusammenpassen, ist diese Notiz das Einzige, was Sie dem entgegensetzen können.
Wie geht es weiter?
- Den Termin vorbereiten — Terminart, Verschieben, was bereitliegen sollte
- Pflegetagebuch führen — die stärkste Unterlage für das Gespräch
- Die Begutachtung Schritt für Schritt — die ausführliche Fassung
- Die fünf Grade im Überblick — welche Punktzahl zu welchem Grad führt
- Widerspruch einlegen — falls der Bescheid nicht zum Erlebten passt
§ 18, § 18a SGB XI
Die Begutachtung stellt fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Grad sich ergibt; sie erfolgt grundsätzlich im Wohnbereich der versicherten Person. Das Gutachten beschreibt den Zustand und enthält darüber hinaus Empfehlungen — insbesondere zur medizinischen Rehabilitation, zu Hilfsmitteln und zu Maßnahmen im Wohnumfeld. Wird eine Rehabilitation empfohlen und stimmt die versicherte Person zu, gilt das zugleich als Antrag bei dem zuständigen Träger. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse, nicht die begutachtende Person.
Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026. Ablauf und Untersuchungsumfang nach den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund vom 21.08.2024.





