Tolle Zusammenarbeit mit Ansel Steinhauer.

„Wie geht das mit der Verhinderungspflege?“ Und täglich grüßt das Murmeltier!

In den diversen Facebook-Gruppen sind Fragen rund um das komplexe Thema „Verhinderungspflege“ tagtäglich zu finden. Kein Wunder. Der Gesetzgeber hat es uns nicht gerade leicht gemacht, mit diesem Thema umzugehen.

In den Anwendungsrichtlinien des Spitzenverbands der Krankenkassen zum SGB XI (Sozialgesetzbuch Nr. 11 zur Pflegeversicherung) nehmen die Erläuterungen und Beispielsrechnungen zum §39 „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ von Seite 176 bis 197 ganze 31 Seiten ein – so viele, wie für keinen anderen Paragrafen benötigt werden.

Ansel Steinhauer ist eine pflegende Mutter, die sich in den pflegerelevanten Facebook-Gruppen aktiv einbringt und anderen Eltern und Pflegenden mit viel Wissen weiterhilft. Mit ihrer Unterstützung habe ich die Infografik zur Verhinderungspflege erstellt. Danke Ansel!

Aufbau der Infografik

Im linken Abschnitt ist die grundlegende Struktur des Leistungskomplexes aufgezeigt. Die Nutzung wird durch die Dauer der Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson (tageweise oder stundenweise) und der verwandtschaftlichen und/oder räumlichen Nähe zum Pflegebedürftigen definiert.

Eine weitere oft unklare Problemstellung ist die zeitliche Nutzungsmöglichkeit bei Familien, die erst kürzlich einen Pflegegrad zwischendrin Stufen 2 bis 5 zugesprochen bekommen haben. Dieser Moment ist abhängig von der nachgewiesenen Vorpflegezeit.

Liegt diese Vorpflegezeit schon sechs Monate ab anerkannten Antragsmonat zurück, kann sofort mit der Verhinderungspflege begonnen werden.

Ist dieser Termin z.B. nur drei Monate zurückdatiert, dann kann auch erst ab drei Monaten nach dem Antragsmonat die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Die Grafik „Ab wann“ verdeutlicht diese Regelung anschaulich.

Kurz und knapp sind die wesentlichen Fakten zur eventuellen Versteuerung aufgezeigt. Eine gute und umfassende Darstellung der Problematik kann beim Haufe-Verlag eingesehen werden. 

Eine Kurzform der wichtigsten Tipps zur Verhinderungspflege runden die Information der Grafik ab. Eine detailliertere Ausführung der Tipps kann in meinem Blog-Beitrag Verhinderungspflege: Diese 7 Tipps helfen. nachgelesen werden.

Den Gesetzestext und eine übersichtliche Darstellung der Leistungsansprüche sind auf der Pflege-Dschungel Seite Verhinderungspflege  dokumentiert.

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1 Kommentar

  1. Gülten Hatay

    Hallo Herr Dohmeyer,

    ich pflege auch seit knapp 10 Jahren meine Mutter und seit 2013 hat sie eine Pflegestufe. Man hört das sicher oft, aber seit der ersten Zeit habe ich wenig Informationen hinzu lernen können weil man vielleicht noch niemanden in der Praxis zu sprechen hat.

    Z. B. Hänge ich die ganze Zeit wegen der Verhinderungspflege auf dem Schlauch. Ich nutze sie stundenweise und rechne den Gesamtbetrag vom 1612€ ab. Kann man in privater Umgebung etwa das ganze nochmal aufstocken? Kurzzeitpflege wird meine Mutter definitiv nicht haben wollen. Aber kann man „dieses Budget“ doch nutzen als Verhinderungspflege privat oder nicht.

    Sollte das möglich sein, hätte ich die letzten Jahre nochmal was rückwirkend bekommen können. Komme teilweise mit den Kosten unter die Räder. Allein die ständigen Fahrten zu Arzten, Krankenhäusern etc. Fragen über Fragen. 🙂

    Antworten

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Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

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